Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen. Hierbei hat sich der Rechtsanwalt aller legalen Mittel zu bedienen und stets die Interessen seines Auftraggebers im Auge zu halten.
Nach traditionellem Verständnis ist der Rechtsanwalt ein so genanntes Organ der Rechtspflege. Von daher findet die -stets- parteiische Interessensvertretung ihre Grenzen dort, wo der Anwalt selbst Gefahr läuft, gegen das Gesetz zu verstoßen.
Sofort-Beratersuche
Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grenzen des Anwalts sind insbesondere
- der (drohende) Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit. Als Organ der Rechtspflege ist es dem Rechtsanwalt untersagt, in Ausübung des Mandates Strafbarkeiten zu dulden, zu fördern oder gar selbst zu begehen.
- der (drohende) Verstoß gegen das Gebot der Parteilichkeit. So darf der Anwalt niemanden beraten oder vertreten, wenn er in dieser Angelegenheit schon einen anderen vertreten. Das gilt auch dann, wenn die Gefahr einer Interessenskollision nicht gegeben ist.
- bei (drohendem) Verstoß gegen die Neutralität. War ein Anwalt in derselben Angelegenheit bereits zuvor als Notar oder als Mediator tätig, so darf er in dieser Angelegenheit nicht im Nachhinein auch noch als Anwalt tätig sein.
Die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen, erledigt der Rechtsanwalt in erster Linie im Rahmen der Beratung des Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und der Notwendigkeit der Beweissicherung sowie Aufklärung über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Die eigentliche Interessenvertretung gegenüber privaten und behördlichen Gegnern soll allerdings nicht stets konfrontativ, sondern auch mit Augenmaß auf eine gütliche Einigung geführt werden, soweit dies den Belangen des Mandanten nicht zum Nachteil gereicht.
So hat der Rechtsanwalt auch die wirtschaftlichen Belange seines Mandanten im Auge zu behalten und darf ihn nicht zu kostentreibenden Maßnahmen veranlassen, wenn anzunehmen ist, dass der wirtschaftliche Erfolg voraussichtlich ausbleiben wird. So sieht die Berufsordnung für Rechtsanwälte ausdrücklich vor, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten hat sowie vor Fehlentscheidungen der Gerichten und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung zu sichern hat.
Rechtsanwälte bei AdvoGarant
Thomas Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Thomas Richter
Fachanwalt für Ehe und FamilienrechtInnere Wiener Strasse 60
81667
MünchenRechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Roland Pohlmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht ADAC VertragsanwaltZollernstraße 5
58636
IserlohnRechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwältin Jennifer Hagemann
Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtZollernstraße 5
58636
IserlohnRechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens
Fachanwalt für Mietrecht und WohnungseigentumsrechtZollernstraße 5
58636
IserlohnRechtsgebiete: Grundstücksrecht, Leasingrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Nachbarrecht, WohnungseigentumsrechtRechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Petereit
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtZollernstraße 5
58636
IserlohnKanzlei für Arbeitsrecht Peter Schinke
Rechtsanwalt Peter Schinke
Fachanwalt für ArbeitsrechtLuitpoldplatz 10
95444
BayreuthHünlein Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Erich Hünlein
Fachanwalt für ArbeitsrechtEschenheimer Anlage 28
60318
Frankfurt am Main
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
-
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über die Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem sogenannten Schuldscheindarlehen entschieden.
-
Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder eine Stichtagsregelung noch verlangt es eine Durchschnittsbetrachtung.
-
Keine (weiteren) Vergütungsansprüche für eine Hochzeits-Fotografin, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten.
-
Die Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens ist unwirksam, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.
-
Die Klausel in den AGBs einer Finanzierungsbank über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst Ansprüche auf Schadensersatz und ist unwirksam.
-
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.
-
Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken.
-
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr unwirksam ist.
-
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 30.03.2023 entschieden.
-
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann.

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?
Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation
AdvoGarant Artikelsuche
Kanzleien der Woche
- München
Arbeitsrechtskanzlei Oppertshäuser - Ottobrunn
glass & hahl Steuerberatungs GbR - Furtwangen
Barbara Niesen-Lübbers, Steuerberaterin - Barmstedt
Steuerkanzlei Vester - München
Thomas Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht