Rechtsanwälte - Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG, oder auch WoEigG) geregelt; dieses Gesetz ist am 15. März 1951 in Kraft getreten. Im Falle einer formellen Teilung eines entsprechenden Grundstücks durch eine explizite Teilungserklärung regelt es die rechtlichen Eigentumsverhältnisse an den jeweiligen Gebäuden respektive Wohnungen (Wohnungseigentum) sowie an Räumlichkeiten oder Flächen (Teileigentum), die nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Des Weiteren sind im WEG auch die Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Grundstück oder Gebäude zu finden.
Grundsätzlich finden insbesondere folgende Facetten rund um das Wohnungseigentumsrecht Berücksichtigung im WEG: - die grundsätzliche Begründung von Wohnungseigentum (§§ 2 bis 9 WEG), - das Gemeinschaftsverhältnis der jeweiligen Wohnungseigentümer (§§ 10 bis 19), - die Verwaltung von entsprechendem Wohnungseigentum (§§ 20 bis 29 WEG), - die Bestimmungen zum Wohnungserbbaurecht (§§ 30 WEG), - die Bestimmungen zum Dauerwohnrecht (§§ 31 bis 42 WEG), - die besonderen Verfahrensvorschriften zum Wohnungseigentum (§§ 43 bis 50 WEG).
Themen
Besitzer von Wohnungseigentum müssen sich über strittige Fragen verständigen
Als ein explizites Teilgebiet des Immobilienrechts ermöglicht das Wohnungseigentumsrecht diesbezüglich dann auch, dass eine Person oder eben eine Personengemeinschaft Eigentum an Gebäudeteilen erwerben kann. In diesem Zuge kann beispielsweise Eigentum an lediglich einer einzelnen Wohneinheit käuflich erworben werden, wobei dieser Eigentum dann als Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung deklariert ist; dieses Sondereigentum wird dabei rechtlich grundsätzlich mit dem jeweiligen Mieteigentumsanteil an dem Gebäude in den Zusammenhang gebracht.
Prinzipiell müssen sich diesbezüglich sämtliche Besitzer von Wohnungseigentum über bestimmte Fragen verständigen. Oftmals geht dies aufgrund unterschiedlicher Interessen kaum ohne Konflikte, denn der Gesetzgeber gibt hier klar vor, dass die Rechte anderer Eigentümer nicht beschnitten werden dürfen. Das bedeutet wiederum, dass Wohnungs- oder auch Hauseigentümer nicht nach ihrem eigenen Gusto handeln oder auch entscheiden dürfen. Daher werden diesbezügliche Beschlüsse auf einer speziellen WEG-Versammlung beschlossen. Entsprechende Beschlüsse können allerdings jederzeit von Zivilgerichten geprüft und letztendlich auch angefochten werden, wobei prinzipiell ein formales Verfahren einzuhalten ist.
Das Konfliktpotential beim Thema Wohnungseigentum ist enorm hoch
Nicht unterschätzt werden sollte in diesem Zusammenhang, wie hoch sich das jeweilige Konfliktpotential in Bezug auf das Wohnungseigentumsrecht darstellt. Gerade im Hinblick auf das Immobilienrecht können diesbezüglich etliche knifflige Situationen entstehen. Demnach stehen in der Praxis im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes respektive von Wohnungseigentum insbesondere folgende Streitigkeiten im Fokus:
- Die Bestellung sowie die Abberufung eines Verwalters. Dieser Punkt umfasst aber prinzipiell die Gesamtkonstellation rund um einen Verwalter; daher stehen hierbei neben Bestellung und Abberufung ebenfalls die Verwaltervertrag, Amtsniederlegung, Kündigung sowie Verwalterhaftung und auch Verwalterbefugnisse im rechtlichen Fokus.
- Die Nutzung von Wohnungseigentum als Ferienwohnung. - Explizite Haftungsfragen an Gemeinschafts- und Sondereigentum.
- Kostentragungspflicht bei Gemeinschaft oder Sondereigentümer
Komplexität des Themas Wohnungseigentum macht spezialisierte Anwälte unabdingbar
Aufgrund des hohen Konfliktpotentials beim Thema Wohnungseigentum bedarf es hier grundsätzlich einer umfassenden Rechtsberatung. Da sich die jeweilige Situation stets mit individuellem und vor allem äußerst komplexem Charakter präsentiert, ist es in diesem Zusammenhang ungemein wichtig, dass die jeweiligen Besitzer von Wohnungseigentum spezialisierte Fachanwälte konsultieren. Entsprechend fachspezifische Anwälte, die über ein hohes Maß an Know-how und explizite Erfahrungswerte verfügen, lassen sich jederzeit auf advogarant.de finden.
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