
Special Arbeitsrecht
Allgemeines
- ArbeitsrechtRA Geier
Manche Klauseln eines Arbeitsvertrages - betreffend der Arbeitszeit, Lohn, Änderungskündigung,Aufhebungsvertrag, etc. - sind nicht immer mit den Vorgaben der Rechtsprechung übereinstimmend. Lassen Sie den Ihnen von Ihrem Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertrag daher überprüfen.
weiterlesen - ArbeitsrechtRechtsanwalt Hans-Georg Herrmann
Das Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 30. März 2017 ein Rundschreiben zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleiches abgesetzt (GZ: IV B 3-S1301-FRAU/16/1001:001), in dem es sich nochmals mit dem Grenzgängerstatus und den Pflichten der Arbeitgeber auseinandergesetzt hat.
weiterlesen - Wirtschaftsrecht
Checkliste Zeitarbeit - Welcher Personaldienstleister ist der richtige für mein Unternehmen?
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Rechte und Pflichten
- ArbeitsrechtMichael Otto
Im Rahmen des Arbeitskräftemangels kommt es vermehrt dazu, dass der Arbeitgeber von „normaler“ Arbeit umstellt auf Schichtarbeit. Insoweit ist zu erörtern, ob dies durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
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Arbeitsvertrag
- ArbeitsrechtMarkus Krüssel
Recht und Rechtsprechung sind stetem Wandel ausgesetzt. Selbst eindeutig erscheindende Gesetze unterliegen der Auslegung, wie man am Beispiel des Verbots von sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen sehen kann.
weiterlesen - ArbeitsrechtRA Hauk
Die Arbeitszeit ist hauptsächlich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.
weiterlesen - Arbeitsrecht
Bei Leiharbeit führt der Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
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Arbeitszeugnis
- Arbeitsrecht
Die Nichterwähnung branchenüblicher Formulierungen stellt ein beredtes Schweigen dar, der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
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Kündigung
- ArbeitsrechtThomas Henke
Kündigung und Kündigungsschutzklage - Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist in den meisten Fällen erst einmal geschockt. In einigen Fällen hat man zwar damit gerechnet, aber wenn man die Kündigung dann tatsächlich in den Händen hält, ist man doch zumindest überrascht.
weiterlesen - ArbeitsrechtRechtsanwalt Hans-Georg Herrmann
Bei Kündigungen während des Urlaub des Arbeitnehmers oder im Krankheitsfall gibt es nach wie vor weit verbreitete Irrglauben in Sachen Unwirksamkeit
weiterlesen - ArbeitsrechtRA Matthias Lehmann
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet immer wieder Gelegenheiten entscheidente Fehler zu machen. Oft ist schon die Einladung hierzu fehlerhaft, der bloße Hinweis auf Gesetzesvorschriften reicht grundsätzlich nicht aus. Dem Arbeitnehmer ist deutlich zu machen, dass es um seinen Arbeitsplatz und die Möglichkeiten seiner Weiterbeschäftigung in einem ergebnisoffenen Verfahren geht, in welches er auch Vorschläge einbringen kann.
weiterlesen - ArbeitsrechtSabine Frien
Einen sicheren Schutz vor der (weiteren) Verbreitung eines einmal abgegebenen Postings oder Kommentars im Netz gibt es nicht. Vielmehr muss der Arbeitnehmer stets damit rechnen, dass seine Äußerungen weitergeleitet oder gar veröffentlich werden,...
weiterlesen - ArbeitsrechtA.Habbes
Viele Arbeitnehmer genießen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Danach bedarf die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit betrieblicher, personen- oder verhaltensbedingter Gründe. Behinderte Menschen haben zusätzlich Sonderkündigungsschutz, denn das Integrationsamt muss vorher seine Zustimmung zur Kündigung erteilen. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.
weiterlesen - Arbeitsrecht
Die Zurückweisung einer Kündigung ist normalerweise nur innerhalb von einer Woche möglich.
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Rechte und Pflichten
- ArbeitsrechtRA Marc Badock
Was macht man als Arbeitnehmer also als erstes, wenn man spürt, dass man nicht arbeiten kann? Man informiert seinen Arbeitgeber und zwar vor oder spätestens zum Dienstbeginn. Das ist etwas anderes als die Krankschreibung vom Arzt, nämlich nur die einfache Mitteilung, dass man krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann.Spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein.
weiterlesen - ArbeitsrechtRechtsanwältin Sabine Geilen
Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber nicht untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen.
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Ausgewählte Urteile zu Arbeitsrecht
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In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt.
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Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt unter bestimmten Umständen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
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Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Auch dann wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt verhandelt.
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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen.
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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung.
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Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen.
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Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
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Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
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Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub erlischt nach 15 Monaten nur dann, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt worden ist, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
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Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen.

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