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Schaden im Ausland

Für viele Autofahrer ist es ein Alptraum. Sie treten mit ihrem Fahrzeug die lang ersehnte Urlaubsreise ins Ausland an und dann passiert es: Ein Unfall im Verkehr,  ein Schaden im Ausland ist entstanden.  Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist aufgefahren,  oder man hat mit seinem Wagen ein Rentier gerammt. Die meisten Autofahrer sehen in diesem Moment ernsthafte Probleme auf sich zu kommen und fürchten um die Regulierung des Schadens. Sprachschwierigkeiten und Unsicherheiten, wie man sich am besten zu verhalten habe, spielen eine Rolle.  Tatsächlich sind Schadensabwicklungen im Ausland nicht ganz unkompliziert. In vielen Fällen ist die Abwicklung jedoch zwischen den beteiligten Staaten besser geregelt als man erwarten würde. Vieles können Sie sogar später von Deutschland aus veranlassen. Wer mit einer gewissen Vorbereitung und einigen nützlichen Informationen seine Reise antritt, muss keine Angst haben, mit einem Schaden im Ausland an Ort und Stelle nicht fertig zu werden. Später in Deutschland kann ein kompetenter Rechtsanwalt bei weiteren Schritten helfen.

Der Schaden im Ausland -  vor Fahrtantritt

Treten Sie Ihre Reise ins Ausland im eigenen PKW immer mit einer Grünen Versicherungskarte und einem internationalen Unfallbericht im Gepäck an. Beide leisten Ihnen im Falle des Falles sehr gute Dienste.

Wer vor einigen Jahren mit dem Wagen ins europäische Ausland fuhr, wurde an der Grenze stets nach ihr gefragt: Gemeint ist die Grüne Versicherungskarte, die aktuell 46 europäische und Mittelmeeranrainer-Staaten bei der Abwicklung von KFZ-Schäden miteinander verbindet. Da es kaum noch Grenzkontrollen gibt, müssen Sie vor Reiseantritt selbst daran denken, sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung eine solche Karte ausstellen zu lassen. Es ist empfehlenswert, zusätzlich eine Kopie mit sich zu führen, die Sie gegebenenfalls einem Unfallgegner übergeben können.  Sie erhalten auch das Formular  "Internationaler Unfallbericht" bei der Versicherung. Informieren Sie sich über Ihr Reiseziel. Ist es  dem Verbund der Grünen Versicherungskarte angeschlossen?

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie eventuell bei Grenzübertritt eine gesonderte Haftpflichtversicherung für das Reiseland abschließen. Auch gibt es neben der Grünen Versicherungskarte auch andere Verbünde zum Beispiel im nahöstlichen und arabischen Raum die Orange Karte. Auch hier kann die KFZ-Haftpflichtversicherung vor Reiseantritt weiterhelfen. Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung und einer Versicherung, die Ihre Kosten für die Rückführung von Reisenden und Fahrzeug nach einem Unfall trägt, können sehr nützlich sein.

Der Schaden im Ausland - Abwicklung von Haftpflicht- und Kaskoschäden

Verhalten Sie sich am Unfallort, wie Sie es in Deutschland auch tun würden. Die Sorge für Verletzte hat immer Priorität. Rufen Sie in jedem Fall die örtliche Polizei dazu. Da die Schadensdokumentation im Ausland aus Beweisgründen noch wichtiger ist als hierzulande, notieren Sie sich Aktenzeichen und alle weiteren Informationen zum Unfallhergang und gegebenenfalls zum Unfallgegner. Fotografieren Sie an Ort und Stelle. Füllen Sie den internationalen Unfallbericht aus, der durch einen standardisierten Aufbau über manche Sprachhürde hinweghelfen kann. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen unklar erscheint und machen Sie keine Schuldeingeständnisse, bevor Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung gesprochen haben. Diese sollten Sie auch im Ausland so schnell wie möglich informieren.

Die Grüne Versicherungskarte stellt Ihnen im Ausland selbst eine dort ansässige Versicherung zur Schadensregulierung zur Seite, die Sie ebenfalls kontaktieren können und sollten. Im Regelfall stehen Ihnen dort deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, den Schaden später von Deutschland aus zu regulieren.  Es ist sogar möglich, in Deutschland eine ausländische Haftpflichtversicherung gerichtlich zu verklagen. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang mit der Anwendung eines ausländischen Verkehrsrechtssystems rechnen. Die Haftpflichtversicherungen der einzelnen Länder regulieren Schäden in unterschiedlichem Umfang. Es ist daher wichtig, sich vor einem solchen Prozess umfassend beraten zu lassen.

Bei Abwicklung von Kasko-Schäden im Ausland kommt es auf den abgeschlossenen Kasko-Vertrag an. Beachten Sie Ihre Obliegenheiten wie die fristgemäße Information Ihrer Kaskoversicherung. Sichern Sie unbedingt Beweise zur Schadensentstehung. Der oben geschilderte Unfall mit dem Rentier wäre in dem meisten Tarifen übrigens kein Kaskofall.  Üblicherweise werden nur Wildschäden anerkannt, in die Tiere verwickelt sind, die dem Bundesjagdgesetz unterfallen. 

Die Rechtsanwälte bei advogarant.de beraten beim Schaden im Ausland

Trotz Grüner Versicherungskarte und internationalen Unfallberichts kann ein Schaden im Ausland komplizierte Rechtsfragen aufwerfen und schwer einzuschätzen sein. Dies gilt umso mehr, wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Suchen Sie einen kompetenten spezialisierten Rechtsanwalt auf advogarant.de, damit Sie keine Verluste bei der Schadensregulierung erleiden.

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