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Rechte und Pflichten

Innerhalb der deutschen Wirtschaftsordnung gibt es zwei relevante Hauptakteure: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie auch zwischen den Vertretungsorganen und Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften etc.) und dem Arbeitgeber werden dabei vom Arbeitsrecht geregelt.

Das Arbeitsrecht basiert auf zahlreichen unterschiedlichen Rechtsquellen

Zwar existiert in Deutschland keine einheitliche Kodifikation im Hinblick auf das Arbeitsrecht, aber diesbezügliche Regelungen und Vorschriften sind in zahlreichen Rechtsquellen formuliert. So finden Sie entsprechende Regelungen und Richtlinien zum Beispiel im:

  • BGB (insbes. §§ 611 ff),
  • MiLoG (Mindestlohngesetz),
  • Kündigungsschutzgesetz (KschG),
  • Personalvertretungsgesetz (PersVG),
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • oder auch im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Insgesamt gibt es über 40 verschiedene Rechtsquellen. Als primäre Pflichten, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben, gelten die Pflicht zur Gehaltszahlung (Arbeitgeber) und die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung (Arbeitnehmer).

Arbeitgeber: Von der Beschäftigungspflicht über Grundrechte bis hin zur Altersvorsorge

Neben diesen primären Pflichten bzw. Rechten müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer noch zahlreiche weitere Rechte und Pflichten in Bezug auf das Arbeitsrecht beachten. Als Arbeitgeber sind Sie zum Beispiel demnach nicht nur verpflichtet, das jeweilige Gehalt zu zahlen, sondern Sie müssen den Arbeitnehmer auch tatsächlich beschäftigten.

Zudem obliegen Ihnen so bezeichnete Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmern als Individuum bzw. als Person, aber auch gegenüber des Eigentums der Arbeitnehmer. Zudem ist ein Arbeitgeber grundsätzlich für die Sicherheit am jeweiligen Arbeitsplatz verantwortlich. Um eine entsprechende Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie einerseits sichere Werkzeuge, Maschinen oder auch Produktionsanlagen bereitstellen.

Auf der anderen Seite sind Sie auch verpflichtet, das Personal entsprechend zu schulen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber die von den Beschäftigten in das Unternehmen mitgebrachten Sachen vor Verlust und Beschädigung schützen.

Das Arbeitsrecht regelt auch brisante Thematiken wie etwa die Religionsausübung im Betrieb

Auch in einem Unternehmen sind die Grundrechte nicht antastbar. Zwar beziehen sich die Grundrechte grundsätzlich auf den Staat, aber auch Arbeitgeber müssen sie im Rahmen ihrer Drittwirkung beachten. So müssen Sie als Arbeitgeber zum Beispiel einem Muslim die Gelegenheit geben, auch am Arbeitsplatz seine Gebete zu verrichten. Auch das Tragen von religiösen Tätowierungen am Arbeitsplatz - wie es etwa im Hinduismus vielfach praktiziert - ist als ein Grundrecht zu interpretieren, dass Sie als Arbeitgeber zu akzeptieren haben.

Allerdings hat es in der Vergangenheit hier zahlreiche Ausnahmen gegeben, bei denen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Tragen gekommen ist. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß und rechtzeitig abzuführen. Auch die Aufklärung über die bestehenden Optionen im Hinblick auf die Altersvorsorge, den Aufwendungsersatz, die Urlaubsgewährung sowie die Gleichbehandlungspflicht ist für Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern verpflichtend.

Ein Arbeitnehmer hat Arbeitspflicht und Treuepflicht

Demgegenüber ist der Arbeitnehmer nach § 611 BGB zur Leistung der versprochenen (Arbeits-)Dienste verpflichtet, woraus sich dann auch die Arbeitspflicht und die so bezeichnete Treuepflicht des Arbeitnehmers ableitet. Dabei hat der Arbeitnehmer - gemäß § 613 BGB - die Arbeit stets persönlich zu leisten (Arbeitspflicht). Der Arbeitnehmer kann also weder eine Vertretung zur Arbeit schicken, noch muss er sich im Krankheitsfall um eine adäquate Vertretung bemühen.

Diese Arbeitspflicht kann als die Hauptleistung des Arbeitnehmers bezeichnet werden; für diese erhält er dann auch die vereinbarte Vergütung. Als Arbeitnehmer haben Sie neben der Arbeitspflicht noch eine ganze Reihe allgemeiner Pflichten zu berücksichtigen. Diese leiten sich aus dem Prinzip von "Treu und Glauben" ab und werden daher als "Treuepflicht" bezeichnet. Dabei hat ein Arbeitnehmer zwingend die Geschäftslage und Interessen des Arbeitgebers zu wahren und darf diese durch ein Fehlverhalten nicht beeinträchtigen.

Fazit: Bei einem Rechtsstreit geht nichts ohne versierten Fachanwalt

Es existieren zwar eine große Anzahl an Rechtsquellen, innerhalb derer explizite Segmente des Arbeitsrechts geregelt werden. Es fehlt aber an einem zusammenhängenden Arbeitsrechtgesetz. So müssen teilweise die jeweiligen Rechtsgrundlagen mühsam zusammengetragen werden. Zudem bestehen zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmeregelungen.

Kommt es bezüglich der Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht zum Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, benötigen Sie daher einen entsprechenden Fachanwalt. Auf advogarant.de finden Sie den für Ihr Anliegen richtigen juristischen Beistand.

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