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Steuerberater

Ein Steuerberater berät Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. In Deutschland sind Steuerberater Angehörige eines so genannten „freien Berufs“, unterliegt also nicht der Gewerbeordnung. Für Steuerberater gibt es besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen und die Berufsbezeichnung ist als solche gesetzlich geschützt.

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Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Mandates eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung vorzunehmen. Fernerhin ist er zuständig für die Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Überprüfung ergangener Steuerbescheide und die Vertretung vor den Finanzämtern und Finanzgerichten gehört ebenfalls zum Berufsbild des Steuerberaters.

Nicht gestattet jedoch ist es dem Steuerberater, Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten sowie die Prüfung von Jahres-Konzernabschlüssen vorzunehmen. Diese Ausschlüsse ergeben sich vor dem Hintergrund, dass Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten und die Prüfung von Jahres-und Konzernabschlüssen ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist.

Trotz dieser Einengungen hat der Steuerberater umfangreiche Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden kann. Dies fängt bei der Existenzgründung an, geht über Vermögensverwaltung und-Planung bis hin zu Unterstützungen bei Bank Verhandlungen. Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnung liegen gleichermaßen im Bereich der zulässigen steuerberatenden Tätigkeit.

Soweit es sich um steuerberatende Aufgaben handelt, richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung.

Steuerberater kann werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat zuvor eine Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von einer solchen Prüfung befreit worden ist. Der Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage nachweisen. Rechtsanwälte sind ebenfalls zur Steuerberatung zugelassen.

Steuerberater bei AdvoGarant

Aktuelle Fachbeiträge & Urteile

  • AdvoGarant

    Nach § 13d des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen nur mit 90 % des gemeinen Werts (Verkehrswert) anzusetzen, sofern sie nicht erbschaftsteuerlich als Betriebsvermögen begünstigt sind. Diese Steuerbefreiung ist auch auf Familienstiftungen und Familienvereine anwendbar.

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  • AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege auf den neuesten Stand gebracht. Von praktischer Bedeutung ist dabei insbesondere, dass aufgrund des gestiegenen Preisniveaus die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter – oder wie es korrekt heißt: für Kindertagespflegepersonen – ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angehoben worden ist.

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  • AdvoGarant

    Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) vor, wenn ein Ehegatte einen Pkw erwirbt und ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehepartner vermietet. Der vermietende Ehegatte kann grundsätzlich in seiner Umsatzsteuer-Erklärung die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann. Das eröffnet interessante Steuersparchancen.

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  • AdvoGarant

    Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Anlage EÜR" muss dabei elektronisch authentifiziert an das Finanzamt gesendet werden.

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  • AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem Anwendungsschreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung Stellung genommen. Die Anweisung ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

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  • AdvoGarant

    In einem wichtigen Grundsatzurteil hat aktuell das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), klargestellt, dass virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token zu den Wirtschaftsgütern zählen, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können. Im Streitfall ging es konkret um Bitcoin, Ethereum und Monero. Die Entscheidung betrifft aber auch andere Kryptowährungen wie Ripple, Binance Coin oder Tether.

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  • AdvoGarant

    Seit Ende 2022 steht das „Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie“ im Bundesgesetzblatt. Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen ab 2024 beschleunigt werden. Aus Sicht von Experten sind die Neuregelungen zwar kein großer Wurf, aber Schritte in die richtige Richtung.

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  • AdvoGarant

    Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.

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  • AdvoGarant

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der lineare Abschreibungssatz für neue Wohngebäude ab 2023 von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben worden. Nach dem Gesetzesentwurf sollte eigentlich als Kompensation die Option zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gestrichen werden. Dem hat jedoch der Bundesrat widersprochen, so dass es bei der alten Regelung bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daraufhin die Anforderungen an den Nachweis präzisiert.

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  • AdvoGarant

    Die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber als Lohnabrechner werden durch eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums spürbar entlastet. Danach gilt im Zusammenhang mit der Erstattung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen, dass Abweichungen zwischen dem Antrags- und Erstattungsvolumen von 200 € pro Quarantänefall als steuer- und sozialversicherungsfrei i. S. des § 3 Nr. 25 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt werden dürfen.

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Rechtsbegriffe und Irrtümer

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