Steuerberater
Ein Steuerberater berät Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. In Deutschland sind Steuerberater Angehörige eines so genannten „freien Berufs“, unterliegt also nicht der Gewerbeordnung. Für Steuerberater gibt es besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen und die Berufsbezeichnung ist als solche gesetzlich geschützt.
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Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Mandates eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung vorzunehmen. Fernerhin ist er zuständig für die Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Überprüfung ergangener Steuerbescheide und die Vertretung vor den Finanzämtern und Finanzgerichten gehört ebenfalls zum Berufsbild des Steuerberaters.
Nicht gestattet jedoch ist es dem Steuerberater, Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten sowie die Prüfung von Jahres-Konzernabschlüssen vorzunehmen. Diese Ausschlüsse ergeben sich vor dem Hintergrund, dass Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten und die Prüfung von Jahres-und Konzernabschlüssen ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist.
Trotz dieser Einengungen hat der Steuerberater umfangreiche Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden kann. Dies fängt bei der Existenzgründung an, geht über Vermögensverwaltung und-Planung bis hin zu Unterstützungen bei Bank Verhandlungen. Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnung liegen gleichermaßen im Bereich der zulässigen steuerberatenden Tätigkeit.
Soweit es sich um steuerberatende Aufgaben handelt, richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung.
Steuerberater kann werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat zuvor eine Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von einer solchen Prüfung befreit worden ist. Der Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage nachweisen. Rechtsanwälte sind ebenfalls zur Steuerberatung zugelassen.
Steuerberater bei AdvoGarant
Barbara Niesen-Lübbers, Steuerberaterin
Steuerberaterin Barbara Niesen-Lübbers
Baumannstr. 11
78120
FurtwangenBEGRA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuerberaterin Steuerberaterin Heike Grahl
Straßburger Straße 37
44623
HerneWietasch + Partner Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberater Michael Wietasch
Kulmbacher Straße 47
95030
HofRüdiger Czajor - Brigitte G. Baumgartner GbR
Steuerberaterin Brigitte Baumgartner
Sonnenwiechser Str. 30
83052
BruckmühlStange & Seidel Partnerschaft mbB
Steuerberater Ralph Stange
Raingärtlestraße 35
78736
Epfendorf-Trichtingen
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs wird auch dann abgesehen wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine gesetzliche Altersrente.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung nicht möglich ist, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben.
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Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr kann zeitanteilig in Anspruch genommen werden
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Auch im Fall einer nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer begründet eine Nichtabführung dieser zu einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Pflicht.
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Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist.
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Ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nicht anhand einer einzelnen Steuerart, sondern ist in einer Gesamtschau zu prüfen.
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Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
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Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen zugunsten eines Nacherben bei einem Generationennachfolge-Verbund

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