Steuerberater
Ein Steuerberater berät Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. In Deutschland sind Steuerberater Angehörige eines so genannten „freien Berufs“, unterliegt also nicht der Gewerbeordnung. Für Steuerberater gibt es besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen und die Berufsbezeichnung ist als solche gesetzlich geschützt.
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Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Mandates eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung vorzunehmen. Fernerhin ist er zuständig für die Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Überprüfung ergangener Steuerbescheide und die Vertretung vor den Finanzämtern und Finanzgerichten gehört ebenfalls zum Berufsbild des Steuerberaters.
Nicht gestattet jedoch ist es dem Steuerberater, Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten sowie die Prüfung von Jahres-Konzernabschlüssen vorzunehmen. Diese Ausschlüsse ergeben sich vor dem Hintergrund, dass Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten und die Prüfung von Jahres-und Konzernabschlüssen ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist.
Trotz dieser Einengungen hat der Steuerberater umfangreiche Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden kann. Dies fängt bei der Existenzgründung an, geht über Vermögensverwaltung und-Planung bis hin zu Unterstützungen bei Bank Verhandlungen. Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnung liegen gleichermaßen im Bereich der zulässigen steuerberatenden Tätigkeit.
Soweit es sich um steuerberatende Aufgaben handelt, richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung.
Steuerberater kann werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat zuvor eine Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von einer solchen Prüfung befreit worden ist. Der Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage nachweisen. Rechtsanwälte sind ebenfalls zur Steuerberatung zugelassen.
Steuerberater bei AdvoGarant
ACCEPTA - TREUHAND Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuerberater Karl-Friedrich Pfizenmayer
Halberstädter Straße 6
10711
BerlinADCURA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuerberater Michael Schwanbeck
Katharinenstraße 12
10711
Berlinesperienza consulting gmbh Steuerberatungs- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberater Michael Fusari
Johannisplatz 1
07545
GeraMehnert Münzing & Sun, Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Steuerberaterin Anja Mehnert
Werderstr. 35
69120
HeidelbergKloft & Partner KG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberater Albert Pieper
Hostatostr. 22
65929
FrankfurtSteuerkanzlei Florian Kalbfell-Werz
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Florian Kalbfell-Werz
Grünstrasse 1
75172
Pforzheim
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt.
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Die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
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Erbringt eine Genossenschaft Vermarktungsleistungen für ihre Mitglieder, so liegt keine Entgeltlichkeit vor, wenn sie die Erzeugnisse ankauft und mit einem gegenüber den Mitgliedern in der Abrechnung offen gelegten Aufschlag weiter verkauft.
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Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung.
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Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.
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Die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen ist mit einer Betriebsverkleinerung und Fortführung nicht vereinbar.
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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
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Für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten kann keine Steuerermäßigung beansprucht werden.
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Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2).
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Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags wird auch nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das JStG 2010 ausschließlich im Rahmen der Veranlagung des Rücktragsjahres entschieden.

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