Notare
Notare sind, anders als Rechtsanwälte, unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie haben ihre Tätigkeit unparteiisch auszuführen.
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Die Haupttätigkeiten von Notaren liegen -ohne abschließende Aufzählung- im
- Grundstücksrecht (Kaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
- Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge)
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten)
- Gesellschaftsrecht (Begründungen, Umwandlungen und Löschungen von im Handelsregister einzutragenden Unternehmen und Vereinen sowie Satzungsänderungen)
- Vertragsrecht (Anerkenntnisse
sowie in der Beglaubigung zahlreicher Vorgänge.Gerade die Pflicht zur notariellen Beurkundung hat meist den vom Gesetzgeber gewollten Hintergrund, dass sich die an einer Beurkundung teilnehmenden Personen der Bedeutung des Vorgangs besonders bewusst werden. Daher hat die Beurkundung auch eine Art Schutzfunktion und verhindert im Regelfall zugleich Manipulationen.
Das Amt des Notars wird durch öffentliche Bestellung verliehen. Voraussetzung hierfür ist eine volljuristische Ausbildung sowie die Absolvierung einer Zeit als Notariatsassessor.
Der Notar ist zur Betreuung und umfassenden Beratung der an einer Beurkundung teilnehmenden Personen verpflichtet. Hierbei hat er deren Willen zu erforschen und diesen urkundlich zu erfassen. Ohne triftigen Grund darf ein Notar seine Tätigkeiten nicht verweigern.
Notare bei AdvoGarant
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Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Roland Pohlmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht ADAC VertragsanwaltZollernstraße 5
58636 Iserlohn
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Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens
Fachanwalt für Mietrecht und WohnungseigentumsrechtZollernstraße 5
58636 Iserlohn
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Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Petereit
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtZollernstraße 5
58636 Iserlohn
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Dr. Koenig & Partner GbR
Rechtsanwälte & NotareRechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels
Spiekerhof 35 - 37
48143 Münster
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Dr. Koenig & Partner GbR
Rechtsanwälte & NotareRechtsanwalt und Notar Günter Weiser
Spiekerhof 35 - 37
48143 Münster
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Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR
Rechtsanwalt und Notar Matthias Gießler
Bilholtstraße 38
59399 Olfen
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Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Rechtsanwälte FachanwälteRechtsanwalt und Notar Dr. Hanns-Georg Fricke, Rechtsanwalt und Notar a.D.
Yorckstr. 10
30161 Hannover
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Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Backmeister
Rechtsanwältin und Notarin Eva-Maria Backmeister
Louisenstr. 53-57
61348 Bad Homburg
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Anwaltsnotariat Schmitz & Kollegen
Rechtsanwältin und Notarin Heike Schmitz
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für ErbrechtDr.-Hans-Böckler-Str. 10
47179 Duisburg
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Leiharbeitnehmer erhalten für die Dauer einer Überlassung einen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers („equal pay“). Hiervon kann unter Bedingungen abgewichen werden.
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Bei einem Google-Artikel fehlte es im aktuellen Fall bereits an dem notwendigen Bezug zu der Person des Klägers. Die Auslastung kann daher nicht begehrt werden. Anders bezüglich der Vorschaubilder.
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Eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
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Beschlagnahmte private Tagebuchaufzeichnungen stellen keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar
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Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über die Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem sogenannten Schuldscheindarlehen entschieden.
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Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder eine Stichtagsregelung noch verlangt es eine Durchschnittsbetrachtung.
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Keine (weiteren) Vergütungsansprüche für eine Hochzeits-Fotografin, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten.
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Die Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens ist unwirksam, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.
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Die Klausel in den AGBs einer Finanzierungsbank über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst Ansprüche auf Schadensersatz und ist unwirksam.
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Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.

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Thomas Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht