Wirtschaftsprüfer
Zu den Aufgaben von Wirtschaftsprüfern gehören (ohne abschließende Aufzählung)
- betriebswirtschaftliche Prüfungen sowie die Durchführung von durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten sowie die Vergabe von Bestätigungsvermerken bzw. deren Ablehnung
- Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen
- Unternehmensbewertungen
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit
- Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit
- Unternehmensberatung
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Wirtschaftsprüfer bei AdvoGarant
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Steuerkanzlei Florian Kalbfell-Werz
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Florian Kalbfell-Werz
Grünstrasse 1
75172 Pforzheim
Gebiete: Betriebswirtschaftliche Beratung, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Existenzgründung, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Heilberufe(sonstige), Kapitalgesellschaften, Unternehmensnachfolge, Zahnärzte, Ärzte/Apotheken
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Steuerberatung Dipl.-Kfm. Wolfgang Bessel Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolfgang Bessel
Im Teelbruch 122
45219 Essen-Kettwig
Gebiete: Betriebswirtschaftliche Beratung, Freiberufler, Gestaltungsberatung, Heilberufe(sonstige), Immobilienbesteuerung, Jahresabschluss, Kapitalgesellschaften, Mittelständische Betriebe, Personengesellschaften, Selbstständige, Steuererklärungen, Unternehmensberatung, Zahnärzte, Ärzte/Apotheken
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WSR Andreas Messmer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Messmer
Revisionsexperte (Schweiz), Fachberater für Internationales SteuerrechtAnneliese Bilger Platz 1
78244 Gottmadingen
Gebiete: Betriebswirtschaftliche Beratung, Doppelbesteuerung Deutschland/Schweiz, Existenzgründung, Finanzierung, Grenzgänger, Groß- und Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Heilberufe(sonstige), Rating/Basel II, Wirtschaftsprüfung, Ärzte/Apotheken
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Romberg & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, RechtsanwaltSteuerberater und Wirtschaftsprüfer Dipl. - Kfm. Thomas Theysen
Mülheimer Str. 193
47058 Duisburg
Gebiete: Betriebswirtschaftliche Beratung, Europäisches Ausland, Existenzgründung, Jahresabschluss, Praxisgründung/Kauf, Steuererklärungen, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, Wirtschaftsprüfung, Ärzte/Apotheken
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater Peter Peifer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Peter Peifer
Adlerstr. 28
66955 Pirmasens
Gebiete: Altersvorsorge, Ambulante Pflegedienste, Analyse Bilanz u. G+V, Arbeitsrecht (nur steuerliche Bezüge), Außensteuerrecht, Baulohn, Bauunternehmen, Bilanzierung nach IAS, Dozent/Referent, EDV-Beratung/ DATEV-Programme, Einfuhrumsatzsteuer, Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Existenzgründung, Familienrecht (nur steuerliche Bezüge), Finanzanalyse, Finanzbuchhaltung, Finanzgerichtsverfahren, Finanzierung, Finanzplaner (zertifiziert), Finanzplanung (privat), Freiberufler, Gewerbesteuer, Grenzgänger, Heilberufe(sonstige), Immobilienbesteuerung, Investitionszulage, Jahresabschluss, Kapitalgesellschaften, Kinderfreibeträge/Kindergeld, Kleinbetriebe, Kostenrechnung (betriebswirtschaftlich), Körperschaftsteuer, Lohnabrechnung, Lohnsteuerausgleich, MaBV-Prüfung, Mediation, Mittelständische Betriebe, Personengesellschaften, Rechnungslegung/-prüfung, Rentenbesteuerung, Sachverständiger, gerichtlich bestellter, Sanierung/Insolvenzen, Selbstständige, Sozialversicherung, Steuererklärungen, Steuerstrafrecht, Subventionen/Fördermittel, Umsatzsteuer, Umsatzsteuernummer, Umstrukturierung/ Umwandlung, Unternehmensberatung, Unternehmensbewertung, Vereinsbesteuerung/ Gemeinnützigkeit, Verfahrensrecht, Verkehrs- und Verbrauchssteuern/Ökosteuer, Wirtschaftsprüfung
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Leiharbeitnehmer erhalten für die Dauer einer Überlassung einen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers („equal pay“). Hiervon kann unter Bedingungen abgewichen werden.
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Bei einem Google-Artikel fehlte es im aktuellen Fall bereits an dem notwendigen Bezug zu der Person des Klägers. Die Auslastung kann daher nicht begehrt werden. Anders bezüglich der Vorschaubilder.
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Eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
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Beschlagnahmte private Tagebuchaufzeichnungen stellen keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar
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Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über die Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem sogenannten Schuldscheindarlehen entschieden.
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Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder eine Stichtagsregelung noch verlangt es eine Durchschnittsbetrachtung.
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Keine (weiteren) Vergütungsansprüche für eine Hochzeits-Fotografin, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten.
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Die Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens ist unwirksam, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.
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Die Klausel in den AGBs einer Finanzierungsbank über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst Ansprüche auf Schadensersatz und ist unwirksam.
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Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.

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