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Rechtsanwälte - Strafrecht

Das Strafrecht bildet das rechtliche Korsett für das gesellschaftliche Zusammenleben. In der Rechtswissenschaft umfasst es ein Rechtsgebiet, das sich mit Schutz der Rechtsgüter vor Beeinflussung durch menschliches Fehlverhalten befasst. Seine Normen sollen zu einem rechtskonformen Verhalten anhalten und verhindern, dass fremde Rechtsgüter verletzt werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, der für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorsieht.

Keine Strafe ohne Gesetz

Weil es die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern regelt, ist das Strafrecht eigentlich ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Wegen seiner Besonderheiten wird es jedoch neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichem Recht als eigenständige dritte Gruppe der Rechtsgebiete gewertet. Weil das Sanktionsrecht den Staat vor allem durch die Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung zu schwersten Eingriffen in die Freiheit und Rechte des Bürgers berechtigt, gilt der lateinische Grundsatz „Nulla poena sine lege“, was bedeutet: Keine Strafe ohne Gesetz. Das heißt, eine Strafe darf gemäß § 1 Strafgesetzbuch (StGB) immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage verhängt werden.

Materielles Strafrecht

Das Strafrecht ist unterteilt in zwei Bereiche: das materielle und das formelle Strafrecht. Unter das materielle Strafrecht fallen jene Vorschriften, die festlegen, welches Verhalten sanktioniert werden soll. Eine entscheidende Rolle spielt das StGB, das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie beispielsweise im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und bei Steuerstraftaten mit den Steuergesetzen.

Freiheitsstrafe

Das Strafgesetzbuch ist in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil eingeteilt. Im allgemeinen Teil sind generelle Vorschriften zu möglichen Beteiligungen an einer Straftat bestimmt – sprich: Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter oder Beihilfe. Des weiteren ist hier festgelegt, unter welchen Bedingungen der Versuch einer Straftat vorliegt, ab wann dieser strafbar ist oder in welchem Fall eine Straftat durch Notwehr gerechtfertigt ist. Zudem finden sich im allgemeinen Teil die unterschiedlichen Sanktionen, die das Strafrecht bereithält. Neben Freiheit entziehenden Sanktionen wie der Freiheitsstrafe und den Maßregeln der Besserung und Sicherung bietet das Strafrecht die Vermögensstrafe, die Geldstrafe oder das Berufsverbot an. Darüber hinaus enthält das StGB Regeln, wie die Strafrichter das Strafmaß zu bemessen haben und unter welchen Rahmenbedingungen eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt.

Formelles Strafrecht

Unter den Begriff formellen Strafrecht fallen alle Vorschriften, die den Ablauf des Strafverfahrens regeln. Juristen sprechen in diesem Fall vom Strafprozessrecht. Dieser ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens fest. Dabei ist wiederum zu unterscheiden zwischen dem Ermittlungsverfahren – etwa der Erlass eines Durchsuchungs- oder Haftbefehls –, der Strafverhandlung, die durch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft eröffnet wird und schließlich dem Strafvollzug, der in Gestalt einer Freiheits- oder Geldstrafe oder der Durchführung der Maßregeln zur Besserung und Sicherung erlassen wird. Das formelle Strafrecht berücksichtigt besondere Reglungen für jugendliche und heranwachsende Straftäter, so dass zum Beispiel Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen.

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