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Datenschutz für Webseiten-Besucher

Unsere Daten im Internet - für viele Menschen nach wie vor eine heikle und schwer überschaubare Angelegenheit. Welche Informationen und Spuren wir im Rahmen unseres Surf-Verhaltens tatsächlich hinterlassen, ist oft nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, wird durch die sich stetig weiter vernetzende Welt jedoch zu einer immer wichtiger werdenden Frage. Kurz: Inwiefern sind Webseiten-Besucher durch die DSGVO geschützt und wo nicht?

Mehr als nur Privatsphäre auf Facebook: Datenschutz im Internet

Die meisten von uns denken bei Datenschutz im Internet an Dinge wie Bildrechte auf sozialen Netzwerken oder die unerlaubte Weitergabe von E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen.

Fakt ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO umfassend auch zahlreiche anderen Aspekte unseres Surf-Verhaltens reglementieren und Webseiten-Betreiber bei der Erhebung und Verarbeitung ganz unterschiedlicher Daten einschränken.

Es verhält sich hier übrigens wie auch in den anderen, vom Bundesdatenschutzgesetz betroffenen Aspekten unseres Alltags: Daten stehen nur aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung und nur zu einem ausdrücklich definierten Zweck zur Verfügung.

Wahrung des Datenschutzes: TOMs

TOMs, kurz für “technische und organisatorische Maßnahmen”, sollen diese Datensparsamkeit und den Schutz der eigenen, personenbezogenen Daten gewährleisten und sichern. Durch Verschlüsselung, Anonymisierung und Ähnliches wird die Zuordnung von Daten zu Personen unmöglich gemacht.

Komfortabel oder übergriffig? Vor- und Nachteile der Datenweitergabe

Letzten Endes ist es aber so, dass jeder Nutzer online für sich selbst entscheiden muss, wie viele und welche Daten er persönlich preisgeben will. In manchen Fällen mag es komfortabel sein, beim zweiten Besuch eines Onlineshops auf die bereits in die engere Auswahl gefassten Artikel zugreifen zu können. Oder wenn beispielsweise bei der Suche nach einem bestimmten Lokal in Google nur die Treffer in der unmittelbaren Nähe angezeigt werden.

Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO gewährleisten lediglich eine freie Entscheidung darüber, wie offen man mit den eigenen personenbezogenen Daten verfahren möchte - durch detaillierte Kennzeichnung und Transparenz bei der der Erhebung und Nutzung.

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