Unfall
KFZ-Schäden verbinden die meisten Menschen mit Ärger und Unannehmlichkeiten. Obwohl die obligatorische Haftpflichtversicherung und die freiwillige Kasko den finanziellen Schaden meist auffangen, sind viele Beteiligte im Straßenverkehr sehr unsicher, wenn es um die Einzelheiten der Schadenabwicklung, ihre Rechte und Pflichten geht. Das fängt beim richtigen Verhalten am Unfallort an. Oft enthalten Versicherungsverträge gerade im Kasko-Bereich sehr viel "Kleingedrucktes", das dem weniger aufmerksamer Versicherungsnehmer in seiner Bedeutung entgeht.Man hört von vielen Fällen, in denen Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind, kann die Schuldfrage streitig werden. Unter Umständen drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn es zum Beispiel zu einem Personenschaden gekommen ist. Besonderheiten gelten bei Schäden im Ausland. So erscheint der Ausgang eines KFZ-Schadensereignisses dem Laien mit sehr vielen Unwägbarkeiten belastet. Eine kompetente Beratung beim Fachanwalt kann hier schnell Abhilfe schaffen und das beruhigende Gefühl geben, das alles geregelt wird.
Schaden und Schadenabwicklung - was man selbst tun kann und muss
Hilfreich sind grundsätzlich im Vorfeld:
- Abschluss zumindest einer Teilkasko.
- Abschluss einer Rechtschutzversicherung.
- Bei Fahrten ins europäische Ausland sind die Grüne Versicherungskarte und der internationale Unfallbericht dabei.
Jeder Fahrzeugführer sollte sich außerdem damit auseinandersetzen, wie man sich am Unfallort richtig verhält. Das schafft die Grundlage für die nachfolgende Schadenabwicklung. Immer wieder unterschätzt wird beispielsweise, wie schnell man sich einer sogenannten "Fahrerflucht", korrekt eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142; Strafgesetzbuch (StGB),schuldig machen kann. Dann droht neben einer Schadensregulierung auch noch die Strafverfolgung. Man ist auf der rechtlich sicheren Seite, wenn man bei dauernder Abwesenheit des Geschädigten selbst die Polizei über den Unfall und die eigene Unfallbeteiligung informiert. Der legendäre Zettel an der Windschutzscheibe oder aber der Hinweis auf einen Bagatellschaden reichen nach gesicherter Rechtsprechung nicht aus, um seinen Pflichten am Unfallort nachzukommen. Man hat die Identitätsfeststellung sowie die eigene Beteiligung am Unfallort sicherzustellen und dies schon bei Schäden um die 20 EURO.
Auch mit eigenen Schuldanerkenntnissen am Unfallort ist große Vorsicht geboten. Diese sollten nicht vor Rücksprache mit der eigenen Haftpflichtversicherung erfolgen. Letztere ist im Übrigen so schnell wie möglich über das Unfallgeschehen zu informieren.
Ob man zu einem Verkehrsunfall die Polizei hinzu ruft, kommt auf den Einzelfall an. Bei Personenschäden, hohen Sachschäden und unklarer Schuldfrage gehört die Polizei dazu. Verletzte Personen und ihre Versorgung haben am Unfallort Priorität. Erste Hilfe haben unter Umständen auch nicht direkt am Unfall Beteiligte zu leisten, wobei man schon Unfallbeteiligter sein kann, wenn nur die Möglichkeit einer Beteiligung besteht. So kann auch ein Fahrzeugführer, der ein waghalsiges Überholmanöver mit überholter Geschwindigkeit durchführt, Unfallbeteiligter sein, wenn die nachfolgenden Fahrzeuge durch das Manöver aufeinander fahren. Er selbst hat dabei kein anderes Fahrzeug tangiert.
Der Dokumentation am Unfallort kommt große Bedeutung zu, was im Zeitalter von Mobiltelefonen mit Fotofunktion einfacher geworden ist.
In Kaskofällen sind die eigenen Obliegenheiten gegenüber der Versicherung zu beachten. Regelmäßig innerhalb einer Woche ist ein Schaden anzuzeigen. Auch sind verschiedene Schadensereignisse mit besonderen Nachweispflichten verbunden. Beim Wildunfall muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden, bei Unwetterschäden ein zuständiges Wetteramt das Ereignis unterlegen. Auch hier ist eine solide Dokumentation immer von Vorteil.
Schaden und Schadenabwicklung - zu folgenden Punkten sollten Sie sich im Zweifel beraten lassen
Eine kompetente Rechtsberatung ist unter anderem in folgenden Fällen zu empfehlen:
- Personenschaden
- unklare Schuldfrage mit hohem Sachschaden
- Fragen zum Schadensausgleich und den Rechten während der Schadenabwicklung (Mietwagen)
- strafrechtliche Ermittlungen wegen Unfallflucht, Alkoholverdacht und ähnlichem
- drohender oder erfolgter Führerscheinentzug
- komplexe Schadenabwicklungen im Ausland
- die Kasko will nicht zahlen
Auch hier kann der Gang zum Anwalt geboten sein:
Man ist sich unsicher, ob man den gegnerischen Schaden wegen Verlusts der günstigen SF-Klasse lieber selbst regulieren sollte.
Auch bei einem kleinerem Schaden kann der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll sein, wenn Unklarheiten bestehen.
Schon eine Erstberatung schafft oft die nötige Klarheit.
Mit advogarant.de zum Verkehrsfachanwalt Ihres Vertrauens
Es ist oft schwierig, einen Fachanwalt zu finden, wenn man ihn dringend braucht.
www. advogarant.de macht es Ihnen ganz einfach. Auf der Plattform finden Sie ein gut sortiertes Verzeichnis von spezialisierten Rechtsanwälten in Ihrer Nähe und sind mit wenigen Klicks an der richtigen Adresse.
Damit aus einem Blechschaden kein Drama wird.
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
-
Eine Gemeinde darf die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung von der Scientology-Organisation abgeben.
-
Die für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle des Verschreibens von Betäubungsmitteln Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen.
-
Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten.
-
Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners.
-
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags.
-
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung
Ein an eine Ausweisung anknüpfendes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde kann auch dann mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, wenn lediglich eine in einem Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung vorliegt.
-
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn zuvor eine echte Approbationsurkunde vorgelegt wurde.
-
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2022 entschieden.
-
Der Bundesgerichtshof hat heute erneut über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines Dieselfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt der Verfahren stand der Nutzungsvorteils des Leasingnehmers.
-
Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Sachverständige für KFZ Schäden und Bewertung in ...
Sofort-Beratersuche
Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?
Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation
AdvoGarant Artikelsuche