Vereidigter Buchprüfer
Bei dem Begriff „vereidigter Buchprüfer“ handelt es sich um eine gesetzliche Berufsbezeichnung. Den Titel darf nur führen, wer eine entsprechende Verleihung erhalten hat.
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Aufgabe vereidigter Buchprüfer ist es, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit Schwerpunkt Buch-und Bilanzprüfung durchzuführen. Demgemäß liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit vereidigter Buchprüfer in der Buchführung eines Unternehmens und der Prüfung von Jahresabschlüssen, wobei dies auf der Grundlage einschlägiger Vorschriften zu erfolgen hat.
Vereidigte Buchprüfer sind, anders als Wirtschaftsprüfer, in ihren Aufgaben beschränkt. So dürfen sie keine Jahresabschlüsse „großer“ Unternehmen prüfen bzw. testieren. Diese Aufgabe ist den Wirtschaftsprüfern zugewiesenen, § 319 Abs. 1 HGB.
Seit dem 1.1.2005 werden keine neuen vereidigten Buchprüfer mehr zugelassen. Diese Berufsbezeichnung läuft aus und ist in der Berufsbezeichnung des Wirtschaftsprüfers aufgegangen.
Vereidigte Buchprüfer bei AdvoGarant
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Kanzlei Gabriele Stautz
Steuerberaterin und vereidigte Buchprüferin Gabriele Stautz
Wilhelmstr. 12
72336 Balingen
Gebiete: Baulohn, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Immobilienbesteuerung, Kleinbetriebe, Mittelständische Betriebe, Selbstständige, Vereinsbesteuerung/ Gemeinnützigkeit, Ärzte/Apotheken
Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, muss einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.
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Der Bundesgerichtshof hat heute erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu eingeführten § 650i BGB vorliegt.
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Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. März 2023 entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist.
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Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte.
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Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise Förderung erhalten.
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In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt.
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