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Notar

Der Notar verfügt als Träger eines öffentlichen Amtes über hoheitliche Befugnisse für die vorsorgende Rechtsprechung in Deutschland. Er erstellt Urkunden, die unmittelbar vollstreckbar sind und gegenüber Gerichten bindende Beweiskraft haben.

Dabei gehört es zu seinen wesentlichen Aufgaben, den Willen aller Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten. Er hat sie auf alle erdenklichen rechtlichen Tragweiten hinzuweisen, um zukünftigen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Ein Notar muss unparteiisch und unabhängig sein und unterliegt außerdem der Verschwiegenheitspflicht. Die staatliche Aufsicht über die Notare obliegt der Landesjustizverwaltung.

Obwohl er ein öffentliches Amt ausübt, geht der Notar in der Regel einer freien Tätigkeit nach. Ausnahmen hiervon bilden der württembergische Bezirksnotar und der badische Amtsnotar. Derzeit amtieren in Deutschland etwa 8000 Notare. Je nach Region handelt es sich hierbei um hauptberufliche Notare oder um Anwaltsnotare, die gleichzeitig eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen. Der Beruf des Notars gehört zu den klassischen Kammerberufen. Das Berufsrecht für Notare regelt bundeseinheitlich die Bundesnotarordnung (BNotO). Jedem Notar ist ein Notarbezirk zugewiesen, in dem er tätig sein darf.

Notare bei AdvoGarant

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist für die Wahrung des Datenschutzes innerhalb des Unternehmens zuständig. Er beobachtet Prozesse, prüft die Einhaltung von Maßnahmen und berät in datenschutzrechtlichen Fragen. Ob und wann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Von der Geschäftsführung dazu bestellt, hängen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten maßgeblich vom jeweiligen Unternehmen ab. Er bewegt sich unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen zwischen Geschäftsführung und einzelnen Abteilungen. Für den Datenschutz des Unternehmens ist zwar nicht er allein verantwortlich, allerdings obliegt es ihm, die Qualität des Datenschutzes zu prüfen, notwendige Maßnahmen zu formulieren und ihre Umsetzung zu begleiten.

Die Geschäftsführung kann einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten "aus den eigenen Reihen" ernennen (interner DSB) oder aber einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. In beiden Fällen ist die Eignung durch Qualifikationen und Weiterbildungen nachzuweisen, da entsprechende Ausbildungs-/Studienangebote derzeit nicht existieren.
Auch darüber hinaus sind die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten vielfältig: Nicht nur die fachliche Qualifikation und regelmäßige Fort-/Weiterbildungen sind ausschlaggebend, sondern auch die offene Kommunikation mit unterschiedlichen Abteilungen und eine umfassende Kenntnis der Abläufe und innerbetrieblichen Prozesse spielen eine wichtige Rolle.

Datenschutzbeauftragte bei AdvoGarant

Wirtschaftsprüfer

Als Wirtschaftsprüfer bezeichnet man eine Person, die beruflich betriebswirtschaftliche Prüfungen in Unternehmen durchführt. Der Wirtschaftsprüfer ist gemäß § 2 Absatz 1 der Wirtschaftsprüferordnung hauptsächlich mit der Vorbehaltsaufgabe betraut, Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte zu prüfen.

Im Rahmen dieser Vorbehaltsaufgabe erteilt er außerdem Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Zu den weiteren Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören die Tätigkeit als Sachverständiger bzw. Gutachter, die Unternehmensberatung sowie die Rechts- und Steuerberatung. Zur Rechtsberatung ist der Wirtschaftsprüfer befugt, wenn die Angelegenheiten der Beratungstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen.

In Deutschland gehört der Beruf des Wirtschaftsprüfers zu den freien Berufen und setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus. Nach bestandener Prüfung wird dem Bewerber auf Antrag eine Urkunde durch die Wirtschaftsprüferkammer ausgehändigt, die ihn zum Wirtschaftsprüfer bestellt. Vor Aushändigung dieser Urkunde hat der Bewerber einen entsprechenden Berufseid zu leisten. Der angehende Wirtschaftsprüfer verpflichtet sich damit, ethische Grundsätze wie Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbefangenheit zu befolgen.

Wirtschaftsprüfer bei AdvoGarant

Mediator

Ein Mediator unterstützt streitende Parteien bei der Bewältigung von Konflikten unterschiedlichster Art. Das Ziel dabei ist, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu finden. Mediatoren arbeiten in Kanzleien für Mediation, in Einrichtungen des Sozialwesens und psychotherapeutischen Praxen, bei Unternehmensberatern sowie in einschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Mediatoren gehören das Führen von Beratungs- und Vermittlungsgesprächen, die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen mit den Konfliktparteien und das Erarbeiten und Anwenden von Mediationskonzepten. Des Weiteren analysiert der Mediator Kommunikationsstrukturen und entwickelt Konfliktlösestrategien.

Die Berufsbezeichnung Mediator ist grundsätzlich nicht geschützt. Eine qualifizierte Ausbildung ist für eine seriöse Ausübung der Mediatorentätigkeit jedoch unbedingt zu empfehlen. Wer als "Zertifizierter Mediator" arbeiten möchte, muss sich gemäß der Paragrafen 5 und 6 des Mediationsgesetzes dafür qualifizieren. Während einige Ausbildungsinstitute ausschließlich Akademiker mit psychologischem, juristischem, sozialem oder pädagogischem Hintergrund ausbilden, sind andere offen für alle Berufsrichtungen. Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Ausbildungsanbieter.

Mediatoren bei AdvoGarant

Vereidigter Buchprüfer

Ein vereidigter Buchprüfer hat die berufliche Hauptaufgabe gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durchzuführen. Er ist befugt, seinen Auftraggeber in steuerlichen Belangen zu beraten und zu vertreten und kann darüber hinaus als Sachverständiger, Treuhänder oder als Unternehmensberater tätig werden.

Er prüft gemäß § 129 Absatz 1 der Wirtschaftsprüferordnung auf den Gebieten des betrieblichen Rechnungswesens und führt Buch- und Bilanzprüfungen aus. Im Rahmen dieser Prüfungen erteilt er Prüfungsvermerke über die Ergebnisse. Er beurteilt damit beispielsweise, ob ein Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern oder deren Berufsgesellschaften durchgeführt werden. Die Prüfungsbefugnis vereidigter Buchprüfer unterscheidet sich allerdings von der des Wirtschaftsprüfers. Ein vereidigter Buchprüfer darf lediglich kleine und mittelgroße GmbHs, mit den in § 267 II HGB festgelegten Kriterien, sowie Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter nach § 316 I 1 HGB prüfen. Seit dem 1. Januar 2005 läuft der Beruf des vereidigten Buchprüfers aus und geht in den des Wirtschaftsprüfers über.

Vereidigte Buchprüfer bei AdvoGarant

Patentanwalt

Der Patentanwalt ist eine Art Schutzrechts-Experte. Er übt einen freien Beruf aus, und zwar an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Seine Aufgabe ist es in erster Linie, wissenschaftliche und technische Neuentwicklungen auf ihre Schutzfähigkeit zu prüfen und bejahendenfalls so zu beschreiben, dass sie schutzfähig sind. Zum weiteren Verfahren gehört dann die Patentanmeldung. Darüber hinaus ist der Patentanwalt auch zuständig für die Anmeldung von Marken nach vorheriger Prüfung deren Eintragungsfähigkeit. Je nach Bedarf meldet der Patentanwalt die Rechte beim Bundespatent- und Markenamt bzw. beim europäischen Patent-und Markenamt an, gegebenenfalls sogar weltweit.

Im weiteren "Leben" von Patenten und Marken ist es dann weitere Aufgabe des Patentanwalts, bei Verstößen gegen eingetragene Rechte gegen den jeweiligen Verletzer vorzugehen, wobei seine Rechte, vor Gericht aufzutreten, allerdings begrenzt sind. Daher kommt es nicht selten zu einer Zusammenarbeit mit auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälte.

Die Ausbildung zum Patentanwalt ist vielschichtig und langwierig. Neben einem technischen oder naturwissenschaftlich abgeschlossenem Studium muss der Patentanwalt auch eine juristische Ausbildung absolviert haben. Erst nach dieser Gesamtausbildung und zusätzlicher Berufserfahrung als Patentassessor kann die Zulassung zum Patentanwalt beantragt werden. Mit der Eintragung als Patentanwalt muss sich dieser „niederlassen“, also eine eigene Kanzlei gründen oder in einer Patentanwaltskanzlei tätig werden, was allerdings der Regelfall sein dürfte.

Patentanwälte bei AdvoGarant

Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht und unterstützt zugleich die Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung. Er ist außerdem ohne besondere Erlaubnis befugt, die Vertretung in Steuer- und Steuerstrafsachen zu übernehmen. Wer als Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung durch die Landesjustizverwaltung. Grundlage hierfür ist die Ausbildung zum Volljuristen.

Rechtsanwälte arbeiten vor allem in Anwaltskanzleien und bei Steuer-, Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften. Weitere geeignete Tätigkeitsfelder finden sich in Unternehmen beinahe aller Wirtschaftsbereiche sowie bei Verbänden, Organisationen und Interessenvertretungen, wobei diese Anwälte dann als sogenannte Syndikusanwälte besonderen Beschränkungen unterworfen sind.

Um seine Tätigkeit ausüben zu können, muss der Rechtsanwalt bei einem bestimmten, für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständigen Gericht zugelassen sein. In Prozessen darf er vor jedem deutschen Gericht auftreten, vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof jedoch ausschließlich dann, wenn er hierfür zugelassen ist. Sein Recht, in sämtlichen Rechtsangelegenheiten vor Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten aufzutreten, kann allein durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.

Rechtsanwälte bei AdvoGarant

Fachanwalt

Gegenüber dem Titel „Rechtsanwalt“, der allgemein und generell zur Beratung und Rechtsvertretung in sämtlichen Rechts-und Steuerangelegenheiten berechtigt, stellt die Bezeichnung „Fachanwalt“ einen Titeln dar, der über die allgemeine Qualifikation hinausgeht und ein Signal nach außen setzt, dass auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen.

Die Fachanwaltsbezeichnung darf führen, wer über besondere Fachkunde und Erfahrungen in einem der nachbenannten Rechtsgebiete verfügt und dies nach Teilnahme an Lehrgängen und durch spezielle Prüfungen vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Die in der BRAO bzw. FAO vorgesehenen Fachanwaltstitel verhalten sich über


  • Agrarrecht, § 14m FAO
  • Arbeitsrecht, § 10 FAO
  • Bank- und Kapitalmarktrecht, § 14l FAO
  • Bau- und Architektenrecht, § 14e FAO
  • Erbrecht, § 14f FAO
  • Familienrecht, § 12 FAO
  • Gewerblicher Rechtsschutz, § 14h FAO
  • Handels- und Gesellschaftsrecht, § 14i FAO
  • Informationstechnologierecht, § 14k FAO
  • Insolvenzrecht, § 14 FAO
  • internationales Wirtschaftsrecht, § 14n FAO
  • Medizinrecht, § 14b FAO
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht, § 14c FAO
  • Sozialrecht, § 11 FAO
  • Steuerrecht, § 9 FAO
  • Strafrecht, § 13 FAO
  • Transport- und Speditionsrecht, § 14g FAO
  • Urheber- und Medienrecht, § 14j FAO
  • Verkehrsrecht, § 14d FAO
  • Versicherungsrecht, § 14a FAO
  • Verwaltungsrecht, § 8 FAO.

Hierbei ist es dem Rechtsanwalt erlaubt, bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Nach Erwerb des Fachanwaltstitels muss sich der Anwalt in dem jeweils betreffenden Rechtsgebiet speziell fortbilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachweisen. Versäumt er dies, so kann der Fachanwaltstitel aberkannt werden.

Steuerberater

Steuerberater haben die berufliche Aufgabe, ihre Mandanten in steuerlichen Belangen zu beraten und zu vertreten. Der Beruf des Steuerberaters gehört in Deutschland zu den freien Berufen und setzt eine bestandene Steuerberaterprüfung voraus. Darüber hinaus muss der Steuerberater vorab von der Steuerberaterkammer bestellt worden sein.

Für die Bestellung werden als persönliche Eignung beispielsweise geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und keine strafgerichtliche Verurteilung vorausgesetzt. Die Tätigkeit als Steuerberater kann im Angestelltenverhältnis oder auf selbstständiger Grundlage ausgeführt werden. Die Zulassung und die Aufgabenbereiche werden in Deutschland im Steuerberatungsgesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung geregelt.

Das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters umfasst verschiedene steuerliche Bereiche. Steuerberater führen die Buchhaltung ihrer Mandanten, fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber, erstellen Jahresabschlüsse für bilanzierende Mandanten und Einnahmenüberschussrechnungen für nichtbilanzierende Mandanten. Darüber hinaus erstellen sie Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen. Sie sind ferner befugt, ihre Auftraggeber vor Finanzbehörden, vor Finanzgerichten oder in Steuerstrafsachen zu vertreten. Die Beratungstätigkeit der Steuerberater erstreckt sich über alle steuerlichen Angelegenheiten, schließt jedoch die Rechtsberatung auf anderen Gebieten aus.

Steuerberater bei AdvoGarant

Sachverständiger

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, die sich durch eine fachliche Expertise oder dem umfassenden Wissen zu einem besonderen Themengebiet auszeichnet. Dieses überdurchschnittliche Wissen wird von Gerichten, öffentlichen Behörden oder polizeilichen Gewalten, aber auch von Privaten in Anspruch genommen. Fehlt den Behörden in den eigenen Reihen eine entsprechende Person zu einem Fachgebiet, können Gerichte oder private einen Sachverhalt nicht aus eigener Sachkenntnis beurteilen, so werden Sachverständige zu Rate gezogen.

Durch ihre Expertise und sehr hohem Wissensstand wird ein Sachverständiger gleichfalls als Berater oder Gutachter eingesetzt, der das Recht erhält, bei Entscheidungen bezüglich des jeweiligen Sachverhaltes eine fachbezogene Empfehlung auszusprechen. Das Recht der Entscheidung obliegt dem Sachverständigen allerdings nicht. Das Gericht behält sich dieses Recht allein auf Basis der zugelassenen Beweisführung vor. Die Bezeichnung Sachverständiger ist kein geschützter Begriff und kann von jeder Person verwendet werden. Eine Zulassung oder abschließende Prüfung entfällt für diese Berufsbezeichnung. Jedoch ist die ständige Weiterbildung in fachlicher Form sowie den vorzuweisenden Referenzen eine wichtige Notwendigkeit in diesem Gebiet für die eigene Reputation.

Sachverständige bei AdvoGarant

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