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Rechtsanwälte - Markenrecht

Gerade in der globalen Zeitrechnung mit Internet und Co. spielt das Markenrecht eine dominante Rolle. Schließlich muss nicht mehr nur das Firmen- oder Urheberrecht geschützt werden, sondern gerade für Internetpräsenzen, einzelne Produkte und Logos ist ein entsprechender rechtlicher Schutz überaus sinnvoll. Letztendlich können mit Marken (Waren und Dienstleistungen) Alleinstellungsmerkmale respektive Unterscheidungsmerkmale im Hinblick auf Mitwettbewerber kreiert werden.

Das Markenrecht manifestiert Alleinstellungs- oder Unterscheidungsmerkmale

Dabei hat der Markenbegriff an sich geschichtliche Wurzeln, die weit zurück reichen. So fand bereits 1874 im Zuge des Reichsmarkenschutzgesetzes eine erste gesetzliche Normierung statt. Im Rahmen entsprechender gesetzlicher Fortentwicklungen prägte dann bis weit in die 1990er Jahre der Begriff "Warenzeichen" sämtliche markenrechtliche Errungenschaften respektive Vorgehensweisen.

Das heute gültige Markenrecht basiert allerdings auf dem Markengesetz (MarkenG), das am 1. Januar 1995 bundesweit eingeführt wurde; damit setzte der deutsche Gesetzgeber die Markenrechtslinie 89/104/EWG um. Dabei fungiert das in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Markenrecht als ein Bestandteil des so bezeichneten Kennzeichenrechts, das wiederum im gewerblichen Rechtsschutz einzuordnen ist und innerhalb des geschäftlichen Verkehrs Bezeichnungen von Produkten schützen soll.

Kollision von Domainrecht und Markenrecht ist stets im Bereich des Möglichen

Im Hinblick auf das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland wird diesbezüglich zwischen Wort- und Bildmarken unterschieden. Wortmarken beziehen sich dabei auf geschriebene Namen, während zum Beispiel die grafische Darstellung von Logos in den Bereich der Bildmarken fällt. Wer als Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibender entsprechende Markenrechte wirksam absichern möchte, muss in erster Linie erst einmal den territorialen Wirkungs- bzw. Einzugsbereich der jeweiligen Marke bzw. des jeweiligen Markeninhabers festlegen.

Alleine im Hinblick auf das grenzüberschreitende Internet erscheint es diesbezüglich grundsätzlich sinnvoll, einen expliziten Markenschutz nicht nur im eignen Land zu praktizieren. Zudem ist es im Folgenden wichtig, eine korrekte Klassifizierung der Marke nach dem Schemata der Nizzaer Klassifikation vorzunehmen, bevor das abschließende Registrierungsverfahren die jeweilige Marke als formell bestandskräftig ausweist. Rechtliche Probleme können hier beispielsweise durch die Frage aufgeworfen werden, ob eine durch das Markenrecht geschützte Marke die Nutzung einer Internet-Domain verhindern kann. Die diesbezügliche Rechtslage bei einer möglichen Kollision von Domainrecht und Markenrecht sollte stets eingehend von einem kompetenten Fachanwalt bewertet werden, der dann auch gezielt rechtliche Schritte einleiten kann.

Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen sind im Markenrecht schnell ein Thema

Wer hier den richtigen Anwalt an seiner Seite weiß, ist klar im Vorteil. Denn: Gerade bei dieser Thematik geht es oftmals um finanziell prägnante Ansprüche, die beispielsweise aus einer unberechtigten Domainnutzung bzw. dem Verlangen einer Nutzungsunterlassung resultieren. Liegt hier auf Seiten des unberechtigten Domainbetreibers Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vor, sind hohe Schadensersatzforderungen keine Seltenheit.

Es werden im MarkenG aber noch zahlreiche weitere Sachverhalte genannt, die im Hinblick auf das Markenrecht oftmals Ausgangspunkt von Rechtsstreitigkeiten darstellen. Aber auch im umgekehrten Fall kann Ungemach drohen. So hat der Gesetzgeber in direktem Bezug zum Markenrecht hier zum Beispiel den Begriff Bösgläubigkeit geprägt. Demnach kann die Eintragung einer entsprechenden Marke auch verweigert werden, falls sie in bösgläubiger Absicht kreiert wurde. Dies ist dabei gar nicht einmal eine komplett abwegige Situation, da Unternehmen durch eine derartige Maßnahme Wettbewerber zumindest kurz- und mittelfristig blockieren können.

Das Markenrecht sollte auf der Agenda stets weit oben angesiedelt sein

Um markenrechtlichen Streitigkeiten respektive Problemfeldern grundsätzlich rechtlich vorbereitet gegenüber zu treten, sollte ein Unternehmen stets einen fachspezifischen Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragen. Schließlich kann eine Marke die jeweils unternehmensspezifischen Dienstleistungen und Produkte von denjenigen anderer Unternehmen deutlich abgrenzen und somit einen erheblichen Beitrag sowohl zur Nachhaltigkeit der Firmenphilosophie als auch zur Absatzförderung leisten. Daher sollte das Thema Markenrecht auf der Agenda immer ganz weit oben angesiedelt sein. Wer diesbezüglich auf der Suche nach qualifizierten und auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwälten ist, findet bei AdvoGarant sicherlich die richtigen Ansprechpartner.

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