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Patentanmeldung

Teure Patentanmeldung schon beim Start-Up?

Es ist ein innovationsfeindlicher Teufelskreis: Eine Patentanmeldung für eine Erfindung ist kostspielig und riskant, solange man nicht weiß, ob sich überhaupt ein Markt findet. Andererseits scheut man zu Recht davor zurück, die Erfindung ohne Patentanmeldung zu offenbaren, sei es beim Aufnehmen der Produktion oder in Gesprächen auf der Suche nach Partnern. Ist die Erfindung einmal in den falschen Händen, kann dies fatale Folgen haben. Schlimmstenfalls kann der Erfinder selbst die Nutzungsrechte an seiner eigenen Erfindung verlieren, wenn er seine Erfinderschaft nicht nicht mit einer Patentanmeldung nachweisen kann.

Durch geschicktes Anwenden der Patentgesetzgebung kann dieser Teufelskreis jedoch durchbrochen werden. Unter Ausnutzung der Verfahrensvorschriften können Sie völlig legal

  1. zum Preis von null Euro einen amtlichen Beweis Ihrer Erfinderschaft erhalten und so bereits einen wichtigen Grundstein für ein unbeschränktes Nutzungsrecht legen,

  2. danach eine patentamtliche Recherche zur Patentierbarkeit der Erfindung konkurrenzlos günstig bekommen und gleichzeitig

  3. ein ganzes Jahr Zeit zur Umsetzung oder zur Käufersuche gewinnen, bevor Sie sich für oder gegen eine (kostspielige) Patentanmeldung entscheiden müssen.

Maßgebend für die Absicherung Ihrer Zukunft ist es, die Erfinderschaft nachweisen zu können.

Und das soll für null Euro möglich sein? Ja, denn hierfür können Sie sich kostenlos des Deutschen Patentamts bedienen, indem Sie eine Erfindungsbeschreibung und einen formlosen Antrag eben dort schriftlich einsenden.

Die Erfindungsbeschreibung sollte dabei diese vier Punkte umfassen:

  • Nennung des technischen Gebiets,

  • Beschreibung des Problems, das hier bestand,

  • ausführliche Darstellung der Problemlösung („Erfindung”) und

  • Beispiele und Zeichnungen zur Erläuterung (Handskizze reicht aus).

Der zugehörige Antrag kann beispielsweise einfach so lauten: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird die Erteilung eines Patents für die in den beiliegenden Unterlagen beschriebene Erfindung beantragt.” Versehen mit Namen/Firma, Anschrift und Unterschrift versenden Sie dann das Ganze einfach per Fax oder Brief an das Deutsche Patent- und Markenamt in München.

Daraufhin erhalten Sie eine amtliche Bestätigung über Ihre Hinterlegung. Mehr nicht, aber mehr brauchen Sie auch vorerst nicht.

Denn nun haben Sie ein volles Jahr Zeit, um zu entscheiden, ob und in welchen Ländern Sie eine „richtige” Patentanmeldung anstreben möchten, mit der Sie dann im Idealfall ein Monopol erreichen können.

Wenn nicht, dann haben Sie bei konsequenter Verfolgung Ihres Vorhabens zumindest ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den Inhalt Ihrer Hinterlegung und einen Nachweis für den Erfindungsbesitz erworben. Durch die Hinterlegung haben Sie bereits die Rechtssicherheit, die Sie in der Start-Up-Phase benötigen.

Vor der gleichen Problematik steht im Wesentlichen auch ein Erfinder, der zunächst nur seine Idee schützen möchte. Er kann schnell vor dem Problem stehen, dass er zwar eine „gute Idee” hat, ihre technische Umsetzung aber nicht ohne fremde Hilfe bewerkstelligen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die erfinderische Idee nicht im technischen Kernbetätigungsfeld des Erfinders liegt. Um die technische Realisierbarkeit der erfinderischen Idee abschätzen zu können oder um aus ihr ein Produkt zu machen, muss er sich an einen Fachmann des betroffenen Gebietes wenden und diesem seine Erfindung offenbaren.

Das ist aber immer mit der Gefahr eines „Diebstahls” der Erfindung durch den Fachmann verbunden.

Der Erfinder steht also vor der Frage, wie er eine bloße erfinderische Idee vor Diebstahl schützen kann. Ein Patent kann für eine bloße Idee im Normalfall nicht erteilt werden, denn das Patentgesetz stellt an den Anmelder die Anforderung, die Erfindung in den Unterlagen zur Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.

Bei geschickter Formulierung der Unterlagen zur Patentanmeldung lässt sich aber genau diese Hürde oft überwinden. Schließlich muss lediglich ein Fachmann auf dem relevanten Gebiet die Erfindung ausführen können. Eine Patentanmeldung muss zwingend eine textliche Beschreibung dessen enthalten, wofür um Schutz nachgesucht wird. Die Beschreibung kann so ausgestaltet werden, dass sie die erfinderische Kernidee ausführlich darstellt. Die Detailausführung ist hingegen genau das, was ein Fachmann aus seinem Wissen bei der Umsetzung der Erfindungsbeschreibung beisteuern wird, ohne dabei selbst erfinderisch tätig zu werden.

Daher kann man die Detailausführung auch getrost dem Fachmann überlassen.

Beispielsweise wird ein Fachmann für Softwarelösungen im Homebanking regelmäßig über ein umfassendes Wissen zu Verschlüsselungsalgorithmen, Datenübertragung, Datenbanken und so weiter verfügen. In solchen Details könnte sich eine Erfindungsbeschreibung einfach auf den Hinweis beschränken, die Daten seien einer Datenbank gemäß der üblichen Standards zu entnehmen und verschlüsselt von A nach B zu übertragen. Dies sollte ausreichend deutlich und ausführbar sein. Die handwerkliche Arbeit, die der Fachmann anschließend in die Ausführung dieses Hinweises investieren muss, ist nicht von Belang.

Für eine vorläufige Sicherung der erfinderischen Idee im Vorfeld einer Besprechung mit einem potentiellen Entwicklungspartner empfiehlt sich also genau wie beim Start-Up eine kostenlose Hinterlegung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.

Über den Autor

Patentanwalt Dr.-Ing. Klaus Castell


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