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Corporate Governance

Unternehmens-Kontrolle und Unternehmens-Führung - die so genannte Corporate Governance.

Mit diesem Begriff werden die Anforderungen an eine erfolgsorientierte Unternehmensleitung und eine verantwortliche Unternehmensüberwachung festgelegt. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass das Verhalten der Unternehmensführung in Einklang mit den Interessen der Aktionäre steht. Die geltenden Regeln und Grundsätze guter Corporate Governance werden seit dem 26. Februar 2002 im jeweils geltenden Corporate Governance Kodex niedergelegt.

Dies sind die international geltenden Vorschriften, wie sie seit dem 26. Juli 2007, mit dem Erlass des § 161 Aktiengesetz, gesetzliche Grundlage für börsennotierte Gesellschaften geworden sind. Neuere Fassungen des Corporate Governance Kodex erfolgen regelmäßig im Rahmen der Gesetzesänderungen. Für andere Rechtsformen sind diese Regeln nicht verbindlich, jedoch empfehlenswert.

Der Kodex enthält eine Zusammenfassung wesentlicher gesetzlicher Vorschriften zu Unternehmensleitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften. Daneben sind im Corporate Governance Kodex international und national anerkannte Verhaltensstandards, sowie Anregungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung niedergelegt.

Der Corporate Governance Kodex führt wesentliche Regelungen zusammen.

Durch seine Ausrichtung auf die Interessen der Börsen-Anleger und seine Funktion der Regulierung von Abläufen im Unternehmen werden die beiden wichtigsten Interessengruppen eines Unternehmens angesprochen. In der Corporate Governance werden etwa die rechtlichen Grundlagen des Unternehmens und die Abläufe im internationalen Umfeld beschrieben.

Auch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), mit seiner Festlegung des Risikomanagements ist eine solche, verbindliche Regelung. Über die Brücke des Rechtsrisikos wird in dem Zusammenhang auch die Corporate Compliance zum Regelungsinhalt der Corporate Governance.

Im Rahmen der rechtlichen Betrachtung der Corporate Governance kommen hier die wesentlichen Anteile des Aufsichtsrates im Firmenablauf in der Betrachtung hinzu. Der Aufsichtsrat muss hier eine risikobezogene Überwachung der Firmenabläufe garantieren.

Daneben hat der Abschlussprüfer wesentliche Funktionen in der Beurteilung des Risikomanagements.

Hinzu kommt das Erkennen von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Verlauf der Abschlussprüfung. Eine besonders gravierende Aufgabe des Abschlussprüfers liegt in der Darstellung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.

Es zeigt sich, dass nun die vergangenheitsorientierte Arbeit des Abschlussprüfers aufgeht: in die neue Betrachtung von Zukunftserwartungen, Risiken des Unternehmens innerhalb des Geschäftsablaufs, sowie die Einschätzung der zukünftigen Erwartungen. Damit wird der Abschlussprüfer zur wichtigsten Institution neben dem Unternehmensvorstand, der alle wesentlichen Schritte begleitet und unterstützt.

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RA Albrecht Schreiber

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