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Patentanwalt

Ein Patentanwalt hat die Aufgabe, seinem Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes zu seinem Recht zu verhelfen. Insgesamt erstreckt sich dies u.a. auf Patente, Gebrauchsmuster, die Seins, Marken, Arbeitnehmererfindungen, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte und Lizenzverträge.

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Im Gegensatz zu (nur) Rechtsanwälten liegt in der Fokus der Tätigkeit des Patentanwalts naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass insbesondere Patente auf neuen Erkenntnissen aus diesen Bereichen basieren und es für die Interessenvertretung von besonderer Bedeutung ist, diesbezüglich über vertiefte Kenntnisse zu verfügen, die im Regelfall nicht mit der volljuristischen Ausbildung zum Rechtsanwalt erlangt werden.

Im Regelfall haben Patentanwälte eine abgeschlossene naturwissenschaftliche oder technische Hochschulausbildung sowie eine juristische Zusatzausbildung absolviert. Sie sind berechtigt, vor dem Deutschen Patent-und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht als Rechtsvertreter aufzutreten. Entsprechendes gilt für die Rechtsvertretung vor dem Bundesgerichtshof in Sachen von Patentnichtigkeitsberufungsverfahren. In Ausnahmefällen sind sie auch vertretungsberechtigt vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, soweit kein Rechtsanwaltszwang besteht (§ 4 Abs. 3 PatAnwO). Das eingeschränkte Vertretungsrecht von Patentanwälten führt dazu, dass sie beispielsweise Schutzschriften zur Vermeidung von Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einreichen können, in solchen Verfahren allerdings nicht selbst auftreten dürfen, wenn eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.

Als Patentanwalt wird nur zugelassen, wer eine Ausbildung als Patentassessor absolviert hat und sich in die Liste der Patentanwälte eingetragen hat, die beim Deutschen Patent-und Markenamt geführt wird. Der Patentanwalt ist, ebenso wie der Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege und muss eine Kanzlei einrichten. Im Regelfall wird der (neu zugelassene) Patentanwalt jedoch in eine bestehende Patentanwaltskanzlei eintreten.

Insbesondere bei patentrechtlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, sich über die fachliche Ausrichtung der Kanzlei zu informieren, also naturwissenschaftliche oder technische Spezialisierung.

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