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Strafen

Laienhaft werden Strafen und Bußgelder gerade im Verkehrsrecht oft in einem Atemzug genannt. Dabei wird gern übersehen, dass es sich um recht unterschiedliche Formen staatlicher Sanktionen handelt. Die Geldbuße sanktioniert (verkehrsrechtliche) Ordnungswidrigkeiten und wird von einer Verwaltungsbehörde verhängt. Strafen im juristischen Sinne ergehen in strafrechtlichen Verfahren und sanktionieren strafrechtsbewehrte Tatbestände, die wesentlich schwerwiegender sind als Ordnungswidrigkeiten.  Rechtliche Basis bilden einerseits das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG), andererseits das Strafgesetzbuch (StGB). Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem beide Sanktionsformen nebeneinander stehen. Dabei sind durch die Verbindungsnormen der §§ 81 und 82 OWIG Übergänge von einem ins andere Verfahren möglich. Das verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenrecht ist sehr umfassend geregelt und wird deshalb aus Sicht des Bürgers typischerweise mit dem Begriff Bußgeld verbunden. Andere Rechtsgebiete kennen ebenfalls Ordnungswidrigkeiten. Die Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWI) ist eine spezielle Ordnungswidrigkeit, es geht hier um Verstöße im Straßenverkehrsrecht.

Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgelder im Verkehrsbereich

Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG), das verschiedenen öffentlich-rechtlichen Trägern wie etwa den Verwaltungsbehörden von Bund und Ländern die rechtliche Basis zur Verhängung und Durchsetzung von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sanktionen schafft. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Handlung, die mit einer Geldbuße bedroht ist, minder schwere Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld, beziehungsweise nur mit einer ausgesprochenen Verwarnung geahndet. Die Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWI) ist ein mit Bußgeld bewehrter Verstoß im Straßenverkehrsrecht. Letzteres erfasst unter anderem die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung sowie auch die Fahrerlaubnisverordnung neben weiteren Gesetzen. Im Gegensatz zum Strafrecht, bei denen die Verfolgung von Rechtsverstößen in der Regel Pflicht ist, gilt im Recht der Ordnungswidrigkeiten vorwiegend das Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung von Rechtsverletzungen liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der Vollzugsbeamten. Verkehrsordnungswidrigkeiten haben unter anderem drei Besonderheiten im Vergleich mit dem allgemeinen Recht der Ordnungswidrigkeiten:

  • Bestimmte Ordnungswidrigkeiten wirken auf die Fahrerlaubnis ein, in dem ab 60 EURO Geldbuße mindestens  ein Punkt ins Flensburger Fahreignungsregister eingetragen wird. Mit Erreichen einer bestimmten Punktzahl drohen weitere Sanktionen in Bezug auf die Fahrerlaubnis.
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bereits in einem Zeitraum von drei Monaten, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen ist oder Klage erhoben wurde.
  • Interessant ist auch, dass als Folge einer VOWI ein Fahrverbot erteilt werden kann. Verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden durch Einspruch rechtlich angegriffen. Bleibt letzterer erfolglos, beginnt ein Verfahren vor dem Amtsgericht und gegen dessen Entscheidung  steht die Beschwerde beim Oberlandesgericht zu Gebote.

Das Strafrecht und seine Strafen im Verkehrsrecht

Das Strafrecht kennt allgemein zwei Hauptstrafen: Die Geld- und die Freiheitsstrafe.  Dies gilt auch im verkehrsrechtlichen Bereich. Typische strafrechtliche Tatbestände sind hier etwa Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB meist in Verbindung mit der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB. Strafrechtliche Ermittlungen drohen regelmäßig ab 0,3 Promille und Zeichen von Fahruntüchtigkeit. In Verbindung mit der Feststellung des Blutalkohols gelten viele komplexe Grundsätze, hier muss seitens der Ermittlungsbehörden ein Nachweis geführt werden. Im Gefolge beider Tatbestände droht auch der Führerscheinentzug nach §§ 69-69a StGB als verhängte Nebenstrafe. Die laienhaft so bezeichnete Unfallflucht, korrekt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, verwirklicht häufig ebenfalls zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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An der Fahrerlaubnis hängt oft eine ganze berufliche Existenz, deshalb trifft ihre Entziehung viele Verkehrsteilnehmer besonders hart. Das Straßenverkehrsrecht mit seinen vielen Nebengesetzen, damit zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten und bei Verstößen verhängten Bußgeldern betrifft häufig komplizierte Tatbestände mit streitbaren Sachfragen. Dies kann zum Beispiel die Ordnungsmäßigkeit einer Geschwindigkeitsmessung betreffen oder im strafrechtlichen Bereich den Nachweis des Blutalkohols. Ist es im Straßenverkehr zu einem Personenschaden gekommen, steht häufig die Schuldfrage im Mittelpunkt, und es drohen schwere Strafen bis zur Freiheitsstrafe. Oft lassen sich Sanktionen im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Verstößen durch sachgemäße Argumentation und Beweisführung bei Behörden sowie vor Gericht abmildern, beziehungsweise kann der Führerscheinverlust verhindert werden. Bei advogarant.de finden Sie Fachanwälte, die  auf diese Fachgebiete spezialisiert sind.

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