Sachverständiger
Die Berufsbezeichnungen Sachverständiger und Gutachter werden Synonym für natürliche Personen mit besonderer Sachkunde und einer überdurchschnittlich fachlichen Expertise verwandt.
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Gutachter/Sachverständige werden im Regelfall zu Wertermittlungen, Ursachenuntersuchungen und Ermittlung von geeigneten Maßnahmen zu Schadenbeseitigung beauftragt. Weitere Aufgabe ist es, den Umfang von Schäden und deren Höhe zu spezifizieren sowie Feststellungen zu treffen, inwieweit behauptete Sachverhalte zutreffen können.
EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen."
Sachverständige bei AdvoGarant
Architektur- und Sachverständigenbüro Grünheid
Sachverständiger Dr. Dipl.-Ing. Eckhard Grünheid
Grenzweg 32
33775
VersmoldSachverständigen- und Ingenieurbüro Dierberger
Sachverständiger Dipl.-Ing.(FH) Renatus Dierberger
Rotenwaldstr. 41
70197
Stuttgart- Rechtsgebiete: Bau- und Versicherungsschäden, Bauhauptgewerbe, Bauschäden, Bewertung von Gebäuden, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäudeschäden, Grundstückswertermittlung, Immobilien und allg. Bauschäden - Bewertung, Kauf- u. Entwicklungsberatung / Immob., Miet- und Pachtgutachten, Schimmelpilz, Schimmelschäden, Schäden an Gebäuden, Versicherungsgutachten, Wertgutachten
Sachverständigenbüro Dr. Günther
Sachverständiger Dr. Lothar Günther
Tattenkofener Str. 25
82538
Geretsried
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Aktuelle Fachbeiträge & Urteile
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Leiharbeitnehmer erhalten für die Dauer einer Überlassung einen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers („equal pay“). Hiervon kann unter Bedingungen abgewichen werden.
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Bei einem Google-Artikel fehlte es im aktuellen Fall bereits an dem notwendigen Bezug zu der Person des Klägers. Die Auslastung kann daher nicht begehrt werden. Anders bezüglich der Vorschaubilder.
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Eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
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Beschlagnahmte private Tagebuchaufzeichnungen stellen keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar
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Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über die Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem sogenannten Schuldscheindarlehen entschieden.
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Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder eine Stichtagsregelung noch verlangt es eine Durchschnittsbetrachtung.
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Keine (weiteren) Vergütungsansprüche für eine Hochzeits-Fotografin, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten.
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Die Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens ist unwirksam, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.
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Die Klausel in den AGBs einer Finanzierungsbank über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst Ansprüche auf Schadensersatz und ist unwirksam.
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Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.

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