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E-Scooter: Was seit 2019 erlaubt und was verboten ist! | AdvoGarant

Vorab ist erst einmal darauf hinzuweisen, dass bis Mitte 2019 E-Scooter in Deutschland nicht erlaubt waren. Es gab in der Vergangenheit trotzdem entsprechende Fahrzeuge zu kaufen, allerdings nur für die Nutzung auf einem Privatgelände.

Beim Kauf auf Straßenzulassung achten!

Daher ist beim Kauf heute darauf zu achten, dass man ein für die Straße zugelassenes Fahrzeug kauft. Selbst in Fachgeschäften gibt es immer noch eine Vielzahl von Fahrzeugen, die keine Straßenzulassung haben. Hiervon bitte die Finger weglassen. Auch Zusagen, dass es kein Problem sei, für diese Fahrzeuge eine Straßenzulassung zu bekommen, sind nicht korrekt. Es dürfte kaum möglich sein, diese Straßenzulassung selbst zu besorgen.

Wenn man dann einen E-Scooter sein Eigen nennt, sind einige Regeln zu beachten. 

E Scooter - wo fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen?

Grundsätzlich ist es so, dass in der Mikromobilität entsprechende Straßen- und Betriebserlaubnisse vorliegen müssen. Das Benutzen der entsprechenden Fahrzeuge ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn keine entsprechenden Seitenstreifen vorhanden sind, muss auf die Straße ausgewichen werden. Es ist festzuhalten, dass Fahrzeuge weder auf Fußgängerzonen noch auf Gehwegen benutzt werden dürfen. Auch an den so genannten unechten Einbahnstraßen, an denen das Fahren mit Fahrrädern entgegen der Richtung erlaubt ist, ist es mit dem E-Scooter verboten - es sei denn, es würde ausdrücklich erlaubt. Bisher sind aber derartige Ausnahmebeschilderungen noch nicht bekannt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ nicht für Fahrer von E-Scootern gilt. An Verkehrsampeln muss das Fahrradsignal beachtet werden, falls eines vorhanden ist. 

Mindestalter und Fahrerlaubnis bei der Nutzung von Elektrorollern

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass man zwar den Roller ohne Fahrerlaubnis führen darf, dass aber das Mindestalter bei 14 Jahren besteht. Jüngere Personen dürfen den E-Scooter nicht benutzen.  Eine Helmpflicht gibt es nicht, es ist aber ratsam und wird von allen Fachleuten empfohlen, einen Helm zu tragen. Aufgrund der kleinen Räder eines E-Scooters sind die Gefahren von Stürzen wesentlich größer als bei Fahrrädern. Selbst ein kleiner Stein oder eine Kante oder ein Ast können dazu führen, dass man mit dem Fahrzeug über den Lenker stürzt und eventuell mit dem Kopf aufschlägt.

Auch beim E Scooter: Versicherung ist Pflicht

Zwingend ist es also, dass neben der Betriebserlaubnis und Straßenzulassung auch eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht. Hier bieten die Versicherungsgesellschaften entsprechende Versicherung für wenig Geld an. Dieses wird durch ein kleines Versicherungskennzeichen, wie bei den Mofas etc., deutlich gemacht. Das Versicherungskennzeichen ist an dem Fahrzeug anzubringen. Mit dieser Versicherung deckt man Schäden an Dritten, die durch die Nutzung des E-Scooters eingetreten sind, ab.

Insoweit würde bei Unfällen, die der E-Scooter-Fahrer zu vertreten hat, nicht die private Haftpflichtversicherung aufkommen, wie bei Fahrrädern, sondern die separat für den E-Scooter abgeschlossene Versicherung. Die Versicherungen kosten zwischen 30-60 € jährlich

Bei der Benutzung der E-Scooter ist aber auch die Straßenverkehrsordnung zu beachten. So ist es unzulässig, ein E-Scooter mit zwei Personen zu benutzen. Fahren auf dem Gehweg kann mit einer Geldbuße von bis zu 30 € geahndet werden. Nebeneinanderfahren ist nicht zulässig und wird ebenfalls geahndet. 

E Scooter und Alkohol

Es sind auch die Promillegrenzen zu berücksichtigen unter Alkoholeinfluss das Benutzen von Elektrokleinstfahrzeugen – also E-Tretrollern und Segways – ebenso wenig erlaubt sei wie das Fahren mit dem Auto. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Auch hier können Geldbußen, Geldstrafen und sogar Führerscheinentzug auf die Fahrer zukommen, bei Unfällen im alkoholisierten Zustand können die Versicherungen Regress nehmen. 

Unfälle mit gemieteten E Scootern

Wenn man nunmehr keinen eigenen E-Scooter besitzt, sondern sich diesen mietet, so ist dies heute über die Apps von verschiedenen Anbietern möglich. Die entsprechenden Vorschriften der Anbieter sind zu berücksichtigen. Man sollte jedoch darauf achten, dass diese Anbieter als Voraussetzung ansehen, dass man nicht ungeübt ist mit derartigen Fahrzeugen. Des Weiteren ist dringend darauf hinzuweisen, dass bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern unbedingt - laut der Vertragsbedingungen - die Polizei hinzugezogen werden muss. Wenn man dies nicht tut, kann es passieren, dass man bei der Schadenregulierung dann mit der Versicherung Nachteile erleidet. Ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen, etwa bei Mietwagen, verliert man den Vollkaskoschutz, wenn man bei einem Unfall nicht die Polizei hinzuzieht.

Über den Autor

Norbert Jansen


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