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Kanzlei Renken-Röhrs


Fahltskamp 31a
25421 Pinneberg 

Tel: (040) 441807 0
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Im Erbrecht sind wir seit Jahren vielfältig sowohl forensisch als auch außergerichtlich bei internationalen Abwicklungen als Nachlassverwalter oder Testamentvollstrecker tätig. Schwerpunktmäßig bearbeiten wir insbesondere deutsch-amerikanische Erbschaftssachen sowohl zivil- als auch erbschaftssteuerlich, d.h. wir fertigen auch die in diesen Fällen komplizierten Erbschaftssteuererklärungen an. Wir sind in diesem Bereich prädestiniert, da wir lange anwaltliche Partnerschaften in Texas und Florida pflegen, also viele Abwicklungen seit Jahren gemeinschaftlich bearbeiten, im Vorstand der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung tätig sind und als Mitglied der DVEV an deren Fortbildungen teilnehmen.

Neben der deutsch-amerikanischen Erbschaftsabwicklungen haben wir viele Abwicklungen zusammen mit der Schweitz, Österreich, Italien, Spanien und Südafrika.

Im Gesellschafts- und Steuerrecht bearbeiten wir sowohl Bar- als auch Sachgründungen, nehmen aber auch ebenso die Auseinandersetzungen vor.

In unserem Hause arbeitet auch eine Bankjuristin, die viele Jahre für eine deutsche Großbank tätig war.

Im Inkassobereich bearbeiten wir die automatisierten Mahnverfahren auch für größere Unternehmen.

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Impressum

Kanzlei Renken-Röhrs

Fahltskamp 31a

25421 Pinneberg

Telefon: 040-4418070

Telefax: 040-44180720

Mail: sekretariat@kanzlei-renken-roehrs.de

Vertretungsberechtigt (e):

Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs

Rechtsanwalt

Die Berufsbezeichnung für Gabriele Renken-Röhrs lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Gabriele Renken-Röhrs ist:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Bleichenbrücke 9

20354 Hamburg

Telefon: 040/357441-0

Telefax: 040/357441-41

E-Mail: info@rak-hamburg.de

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • 13.04.2017
    Gabriele Renken-Röhrs

    Die Heimatkrankenkasse hatte eine Pferdehalterin auf Zahlung sämtlicher Krankenhaus- und Arztkosten ihrer Versicherungsnehmerin verklagt und behauptet, es habe sich die tierische Gefahr nach § 833 BGB beim Sturz vom Pferd verwirklicht. Die Heimatkrankenkasse hatte behauptet, dass das Pferd im Galopp durchgegangen sei. Das Landgericht entschied aber, dass der Sturz nicht auf ein tierisches Verhalten zurückzuführen sei, sondern auf einen gelockerten Sattel, für dessen Festzurren die Reiterin verantwortlich ist.

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  • 29.10.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Am 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft getreten.

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  • 29.10.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    In gemeinschaftlichen Testamenten von Eheleuten setzen sich diese häufig gegenseitig als Erben ein und schließen die Kinder von der Erbfolge aus.

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  • 05.09.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Die Gesetzesänderung zur Eliminierung der Cash-GmbH wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 6. Juni 2013.

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  • 15.03.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Neue europäische Erbrechtsverordnung und europäisches Nachlasszeugnis.

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  • 05.03.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Zu einem Pferdekauf gehört auch die Lieferung und Übereignung von Frischsperma zum Zwecke der Besamung einer Stute.

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  • 05.03.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Haftung eines Vereins für Reittherapie von Behinderten für einen Unfall bei der Reitausbildung.

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  • 05.03.2013
    Gabriele Renken-Röhrs

    Nur sekundäre Haftung des Tierarztes, wenn er bei der Ankaufuntersuchung eine Erkrankung des Pferdes übersehen hat.

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  • 28.02.2012
    Gabriele Renken-Röhrs

    Die Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

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  • 26.01.2011
    Gabriele Renken-Röhrs

    Capital Gains Tax und Drei-Objekt-Grenze

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