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Martin Bienstein
Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalt Martin Bienstein
Breiter Weg 12
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Über Martin Bienstein

Am 06.11.1961 wurde ich in Arnsberg geboren. Ich bin verheiratet, habe drei erwachsene Söhne und lebe in Arnsberg-Oeventrop.

Nach dem Abitur 1981 am Gymnasium Laurentianum in Arnsberg nahm ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf. Im Jahr 1986 legte ich das Erste Juristische Staatsexamen ab. Nach mehreren Stationen während des Referendardienstes im Hochsauerlandkreis legte ich im Jahr 1990 das zweite Juristische Staatsexamen ab. 

Im Februar 1991 wurde ich als Rechtsanwalt beim Landgericht Arnsberg zugelassen. Seit 2002 bin ich für zivilrechtliche Angelegenheiten an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen. Seit mehr als zehn Jahren bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied der AdvoUnion sowie Vertragsanwalt des Inkassounternehmens Creditreform.

Bis 2018 übte ich meinen Beruf in einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät am Standort Meschede-Freienohl aus. Ab dem 01. Juli 2018 betreibe ich die Rechtsanwaltskanzlei in Meschede-Freienohl alleine weiter. Seit November 1999 bin ich Fachanwalt für Familienrecht.

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Rechtsanwalt Martin Bienstein

Rechtsanwalt

Die Berufsbezeichnung für Martin Bienstein lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Martin Bienstein ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Ostenallee 18

59063 Hamm

Telefon: 02381/985000

Telefax: 02381/9850-50

E-Mail: info@rak-hamm.de

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/