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Keine Zusammenschau von Befreiungsvorschriften bei der Grunderwerbsteuer auf Grundlage fiktiver Gestaltungen

Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen.

Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt.

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a, § 3 Nr. 2 Satz 1, Nr. 3, Nr. 6 Satz 1, § 5, § 6

AO § 42, § 128 Abs. 1, § 129, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 03.07.2018 - 3 K 198/17 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Urteil vom 25.08.2020 | Aktenzeichen: II R 30/18

Vorinstanz:

FG Hamburg | Urteil vom 03.07.2018 | Aktenzeichen: 3 K 198/17


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