Spielvergnügungsteuer - ein teures Vergnügen im Rechtsstreit
Bemessung des Streitwerts bei der Spielvergnügungsteuer
Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern.
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Beschluss Datum: 15.01.2019 Aktenzeichen: II S 1/19
AdvoGarant Artikelsuche
Sofort-Beratersuche
Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.