Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Spielvergnügungsteuer - ein teures Vergnügen im Rechtsstreit

Bemessung des Streitwerts bei der Spielvergnügungsteuer

Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Beschluss Datum: 15.01.2019 Aktenzeichen: II S 1/19


AdvoGarant Artikelsuche

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.