Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke

Ob und wann ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Falle einer Vermögensübertragung von Todes wegen eröffnet?

Dauernde Lasten bei der Übertragung vermieteter Grundstücke von Todes wegen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das Testament vor der gesetzlichen Neuregelung ab dem 1.1.2008 errichtet wurde.

Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.

Ob und wann ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Falle einer Vermögensübertragung von Todes wegen eröffnet?

Quelle:

Finanzgericht Münster Art des Dokuments: Urteil Datum: 13.12.2017 Aktenzeichen: 7 K 572/16 F

EStG § 10 Abs 1a Nr 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 1a; EStG § 52 Abs 18

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 13.12.2017 (7 K 572/16 F)


AdvoGarant Artikelsuche

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.