Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Arbeitsrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Schwerbehindertenrecht
Sprachen: Deutsch
Sprechzeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Josefstraße 47
45699 Herten-Disteln
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Webauftritt:
Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte
Zum Kanzleiprofil
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Benjamin Hoddow hat erfolgreich den
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht absolviert. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein. Ihm wurde für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung von der
Bundesrechtsanwaltskammer das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen. Aufgrund seiner
fachlichen Spezialisierung kennt Herr Rechtsanwalt Hoddow die Berührungspunkte des Arbeits- und
Sozialversicherungsrechts und berät seine Mandanten fachübergreifend, insbesondere bei der
Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Herr Rechtsanwalt Hoddow steht Ihnen als kompetenter
Ansprechpartner u.a. in den folgenden Bereichen zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Insbesondere:
- Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche aller Art (Vergütung, Urlaub, Entfernung
von Abmahnungen aus der Personalakte etc.)
- Prüfen und Erstellen von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Arbeitsrecht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwerbehinderten und
Schwangeren
Kündigungsschutzrecht
Insbesondere:
- Abwehr und Durchsetzung von Kündigungen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beseitigung von
Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Arbeitsrecht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwerbehinderten und
Schwangeren
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
Insbesondere:
- Widerspruchs- und Klageverfahren im Bereich Krankengeld
- Widerspruchs- und Klageverfahren im Bereich Übernahme von Behandlungskosten
- Widerspruchs- und Klageverfahren im Bereich Finanzierung der Pflegebedürftigkeit
Schwerbehindertenrecht
Insbesondere:
- Feststellung und Neufeststellung der Behinderung
- Erlangung von Nachteilsausgleichen (Nutzen von Behindertenparkplätzen; Befreiung/Ermäßigung
der KFZ-Steuer, unentgeltliche Beförderung im ÖPNV etc.)
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Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte GbR
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel |
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Aufzug vorhanden / ebenerdig |
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