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Selbstanzeige II

Eine Selbstanzeige bleibt weiterhin sinnvoll.

Steuerhinterziehung galt lange Zeit als Kavaliersdelikt. Doch diese Zeiten sind vorbei. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist in vollem Gange. Die Angst, durch die Veröffentlichung von CDs als Steuerhinterzieher ertappt zu werden, hat dazu geführt, dass zahlreiche Selbstanzeigen - oft durch fachkundige Rechtsanwälte vorbereitet - erstattet wurden und inzwischen Straffreiheit für die Betroffenen eingetreten ist. Doch trotz des Entdeckungsrisikos aufgrund der angekauften CDs mit Daten der Schweizer Großbank Credit Suisse haben offensichtlich viele Kunden der Credit Suisse von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Viele gehen scheinbar davon aus, dass die Behörden wegen der Personaleinsparungen der vergangenen Jahre überhaupt nicht mehr in der Lage sind, sie zu entdecken. Doch diese Ansicht ist völlig falsch.

So erfolgte erst kürzlich eine neue, gesteuerte Zielfahndung mit umfangreichen Hausdurchsuchungen vor allem in Nordrhein-Westfalen.

Rund 4.000 Kunden der Credit Suisse stehen unter Verdacht, dass sie Erträge aus als Lebensversicherung geführtem Depot nicht versteuert haben. Es wird unter anderem der Verdacht erhoben, dass in den so genannten Bermuda-Lebensversicherungsmänteln Schwarzgeld unauffällig verwaltet werden sollte, bis die Verjährungsfristen von fünf und zehn Jahren erreicht sind. Zahlt ein Kunde nämlich sein Schwarzgeld in eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von zwölf Jahren ein, ist die Steuerhinterziehung verjährt, da die Verjährungsfrist nur zehn Jahre beträgt.

Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ruht zwar die Pflicht, Steuererklärungen für die Zeiträume abzugeben, die Gegenstand der Ermittlungen sind. Aber während der Beschuldigte im „normalen Strafprozessrecht“ die Aussage verweigern kann, ohne dadurch irgend einen Nachteil zu erleiden, besteht steuerrechtlich eine andere Situation. Der Steuerpflichtige bleibt nämlich im Veranlagungsverfahren darlegungspflichtig, um nachteilige Schätzungen zu vermeiden. Deshalb ist sachkundige Beratung in diesen Fällen erforderlich.

In weiteren öffentlichen Berichten wird ausführlich über Steuerfahndungen mit Razzien und Haus- und Gewerbedurchsuchungen berichtet.

Wer kann sich da noch sicher sein, nicht entdeckt zu werden? Der nordrhein-westfälische Finanzminister erklärte erst am 11. Juli 2012, dass alles dafür getan werde, dass Schwarzgeldbesitzer nicht ruhig schlafen können. Niemand dürfe sich in Sicherheit wiegen. Er hat auch angekündigt, weitere Daten-CDs zu kaufen. Der sicherste Weg, einem Strafverfahren zu entgehen ist daher weiterhin, vor der Entdeckung eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten.


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