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Außenprüfung

Ab 2007 scheint ein neues Zeitalter bei der Außenprüfung eingeläutet worden zu sein.

Die Prüfer schürfen tiefer und ihr Sieb wird immer feiner. Insbesondere betrifft dies die Seite der Leistungserbringung - also die Einnahmeseite. Zu Beginn einer Außenprüfung lassen sich die Prüfer gern auch das Unternehmenskonzept, die Schwerpunkte und die angebotenen Leistungen erklären. Die Prüfer kommen via Internet sehr gut informiert zur Außenprüfung und sind über das Leistungsspektrum bald besser informiert, als der Unternehmer selbst.

Fragestellungen während der Außenprüfung zielen auf Umsatz- und gewerbesteuerliche Aspekte, aber natürlich auch auf Privatliquidationen jeder Art. Eine häufig gestellte Frage ist, wie gegenüber Angehörigen oder Freunden erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Während sich der Prüfer in der Regel mit allen verfügbaren Daten zu der Person des Unternehmers und dessen Familienangehörigen zur Prüfung begeben kann (unter anderem Namen, Geburtstage, KFZ-Kennzeichen), fällt ihm dies für die Freunde des Unternehmers schwer.

Durch die Abgabepflicht der Anlage EÜR als eine Art standardisierte Gewinnermittlung hat die Finanzverwaltung Datenmaterial zur Verfügung, mit dem es die Daten des zu prüfenden Unternehmens elektronisch vergleichen kann. Häufigkeitsverteilungen einzelner Ziffern, Zahlenmuster, Schwellengrößen bestimmter Einnahmen und Ausgaben und Zeitreihenvergleiche werden Anhaltspunkte für gezielte und vertiefende Nachforschungen liefern.

Die Prüfer lassen sich gern auch die Unternehmensorganisation erklären und demonstrieren.

Sie wollen in die Arbeitsweise der Abrechnungssoftware eingewiesen werden und lassen sich während der Außenprüfung zeigen, wie Rechnungen, Gutschriften, Stornierungen und so weiter geschrieben und verbucht werden. Sie wollen wissen wie das Mahnwesen organisiert ist und die Vergabe der Rechnungsnummern wird zu erklären sein. Liegt aus Sicht des Prüfers ein ungewöhnliches System der Nummernvergabe vor, wird es infrage gestellt.

Dabei stellen sich die Prüfer zunächst dumm, doch ausgenutzt werden sollte diese vermeintliche Unwissenheit nicht. Bei Gaststätten haben die Prüfer Möglichkeiten der internen Auswertung von elektronischen Registrierkassen. Auch bei anderen Abrechnungssystemen können Sie davon ausgehen, dass der Prüfer über ausreichende Kenntnisse verfügt. Sollten die Kenntnisse des Prüfers mal nicht ausreichen, halten die Oberfinanzdirektionen EDV-Spezialisten bereit, die sich den Abrechnungssystemen annehmen können.

So gewinnen die Prüfer wichtige Anhaltspunkte, welche Art elektronischer Daten vorhanden sind, die sie für Verknüpfungen und Auswertungen im Rahmen der Außenprüfung verwenden und anfordern können. Auf diese Weise können aus dem Rahmen fallende Geschäfte und Manipulationen von Buchführungen leichter aufgedeckt werden. Ferner erfahren sie, welche Prüfungsschwerpunkte sie setzen müssen, um die Außenprüfung mit einem ansehnlichen Mehrergebnis zu beenden.

Tipps

  • Bereiten Sie sich gut auf die Frage zur Behandlung von Verwandten und Freunden vor, damit Sie souverän eine Antwort parat haben;

  • Seien Sie nicht zu offen oder euphorisch gegenüber den Prüfern, was Ihr Leistungsangebot betrifft. Antworten Sie nur genau auf die Frage des Prüfers - Sie befinden sich nicht auf einer Marketingveranstaltung;

  • Verkaufen Sie die Prüfer nicht für dumm;

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Internetpräsentation auf die Inhalte;

  • Durchsuchen Sie das Internet nach Ihrer Person. Der Prüfer macht es auch;

  • Vermeiden Sie Preisangaben im Internet. Eine einmal online gestellte Internetseite kann auch nach ihrer Löschung rekonstruiert und während der Außenprüfung für den Ist-Vergleich mit Ihren Daten herangezogen werden;

  • Bilden Sie in Ihrer Buchführung nur Ihren betrieblichen Bereich ab, damit der Prüfer nicht nach den Namen Ihrer Freunde und Bekannten suchen kann;

  • Gewähren Sie während der Außenprüfung nicht ungewollt Ihre privaten elektronischen Bankdaten. In der Regel sind diese nur bei Verdacht auf Steuerhinterziehung vorzulegen;

  • Wählen Sie ein plausibles Muster der Nummernvergabe für Angebote und Rechnungen;

  • Starten Sie mit Beginn des Jahres einen neuen Rechnungsnummernkreis, damit Sie nicht unter Begründungsdruck geraten.

Fazit: Die gegenwärtige Entwicklung in der Gesetzgebung ist ernüchternd.

Unternehmer und Unternehmen werden der Öffentlichkeit als Erfüllungsgehilfen der Sozialversicherung präsentiert. Wer besonders gut wirtschaftet oder Geschäftsbeziehungen in so genannte Steueroasen hat, steht unter Generalverdacht. Treffen Sie deshalb rechtzeitig Vorsorge, damit Sie während der nächsten Außenprüfung mit einem ruhigen Gewissen durchschlafen können.

Manch einer hat bei einer Außenprüfung morgens um sieben schon mal ungewollten Hausbesuch bekommen. Wenn die netten Damen und Herren der Steuerfahndung Ihr Heim auf den Kopf stellen und die Computer Ihrer Kinder mitnehmen, dann beginnt eine lange Zeit der Ungewissheit. Finanzbeamte haben eins zur Genüge und das ist Zeit. Ein kleiner Trost bleibt für diesen Fall - man befindet sich mit vielen Prominenten in bester Gesellschaft.

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Dirk Peters

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