Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Unfallfolgen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist guter Rat wichtig - zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

Die Boulevardpresse berichtet regelmäßig von Schmerzensgeldurteilen in Millionenhöhe bei Verkehrsunfällen in den USA. Das wird aber der Rechtswirklichkeit in Deutschland nicht gerecht. Hier zu Lande sind die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge geringer. Aber es besteht durchaus eine Tendenz, dass bei schwereren Verletzungen zunehmend höhere Schmerzensgelder zugesprochen werden. Bei leichteren Verletzungen ist die Tendenz gegenläufig.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt im Ergebnis auf Grund einer richterlichen Schätzung basierend auf ärztlichen Gutachten. Ärztliche Atteste schließen aber oft mit den Worten Verletzungen „folgenlos verheilt“ - obwohl etwa häßliche Narben zurückgeblieben sind. Hier sollte sich jeder selbst helfen und die Unfallfolgen dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos, Zeugen, Auflistung der Verletzungen, Art und Häufigkeit der ärztlichen Behandlungen und die Dauer von Verletzungsfolgen. Anhand dessen lassen sich die Berechnungsgrundlagen für das Schmerzensgeld sachgerecht herausarbeiten. Ein guter Rechtsberater wird für Sie damit ein in aller Regel sehr viel höheres Schmerzensgeld erzielen können als Ihnen eine Haftpflichtversicherung - heute häufig sehr schnell - anbieten wird. Achtung insbesondere bei Abfindungsklauseln: Durch diese werden mit einer einmaligen Zahlung alle Ansprüche aus dem Unfall abgegolten. Treten bei der Heilung der Verletzungen dann Komplikationen auf, können sie eventuell mit weiteren berechtigten Ansprüchen ausgeschlossen sein.

Ein Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Einmalzahlung geleistet.

Nur bei lebenslangen und schweren Dauerschäden erfolgt ausnahmsweise eine Rentenzahlung - die häufig neben eine Einmalzahlung tritt. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld ist heute nicht mehr immer ein Verschulden des Schädigers an dem Unfall. Ein Schmerzensgeldanspruch kann nunmehr unter anderem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsrecht bestehen.

Aber auch weitere Schäden bei Körperverletzungen sind ersatzpflichtig. So können selbst Kosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche ersatzpflichtig sein. Häufig vernachlässigt wird der so genannte Haushaltsführungsschaden. Die Haushaltsführung wird im Verletzungsfall wie geldwerte Erwerbstätigkeit behandelt. Das heißt, dass bei entsprechender Beeinträchtigung Ersatz der Bruttokosten einer eingestellten Ersatzkraft verlangt werden kann. Aber auch, wenn Familienangehörige oder Freunde die Haushaltsführung übernehmen, besteht ein Ersatzanspruch. Ein Haushaltsführungsschaden summiert sich schnell auf einige Tausend Euro. Bestehen Sie also auf einer akuraten Abrechnung dieser Schadensposition.

Weiter ist ein Verdienstausfall des Verletzten zu ersetzen - unter Umständen selbst Nebeneinahmen aus Schwarzarbeit.

Der Anspruch umfaßt das gesamte Gehalt einschließlich etwaiger Zusatzleistungen. Der Ersatzanspruch von Arbeitnehmern für die ersten sechs Wochen geht auf den Arbeitgeber über, weil dieser gesetzlich verpflichtet ist, Entgeltfortzahlung zu leisten. Bei Selbständigen ist die Berechnung des entgangenen Gewinns komplizierter. Aber auch hier darf der Geschädigte nicht schlechter stehen als ohne den Unfall. Entgangene Aufträge müssen ersetzt werden. Die Kosten eines Vertreters sind in jedem Fall zu ersetzen.

Kosten der Heilbehandlung und die Krankenhauskosten sind auch zu erstatten. Selbst wenn in der Regel die Krankenversicherung mit diesen Kosten in Vorlage geht, sollten Sie Ihren Krankenversicherer im Interesse der Versichertengemeinschaft und zur Vermeidung von höheren Beiträgen so gut informieren, dass dieser für die häufig hohen Krankheitskosten in vollem Umfang Regreß nehmen kann. Das Gleiche gilt für Ihren Arbeitgeber.

Sie müssen also einiges beachten, um nach einem unverschuldeten Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben.

Rechtlich ist die Materie durch das Ineinandergreifen verschiedenartiger Anspruchsnormen komplex. Es sind von normalen Prozessen abweichende, prozessuale Besonderheiten zu beachten. Daher ist es ratsam, sich einen geeigneten Rechtsanwalt zu suchen. Die Anwaltskosten muß der Schädiger, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, ebenfalls als Unfallkosten erstatten.

Schließlich sollten Sie auch die Verjährung nicht aus dem Auge verlieren. Denn drei Jahre sind schneller vorbei, als Ihnen lieb ist - schließlich sollen und wollen Sie doch Ihr gutes Recht bekommen.

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Harald Fontaine

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche