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Sachverständige - CE-Kennzeichnung

Wir begegnen ihr fast täglich.  Dabei haben die meisten Menschen nur vage Vorstellungen zu  ihrer Bedeutung: Die Rede ist von der CE-Kennzeichnung. Ihre Funktion gleicht einem Reisepass für Produkte. Bestimmte Produktgruppen, die in der Europäischen Union (EU) erstmalig in den Warenverkehr gebracht werden, müssen diese Kennzeichnung tragen.

Sachverständiger für CE-Kennzeichnung - Leinen los für den freien Warenverkehr

Bescheinigt wird dem Produkt damit eine Konformität mit speziellen Anforderungen insbesondere zur Produktsicherheit, die man in der EU an die entsprechende Produktart stellt. Als Verwaltungszeichen für die Freiverkehrsfähigkeit besteht die CE-Kennzeichnung aus dem CE-Logo und gegebenenfalls aus der Prüfnummer einer benannten Stelle. Sachverständige für CE-Kennzeichnung sind regelmäßig in die vorausgehende Konformitätsbewertung involviert, zum einem im Auftrag des Herstellers, zum anderen als Teil der in einigen Fällen vorgeschriebenen  "benannten Stelle".

Rechtlich gesehen hat die Kennzeichnung eine etwas umstrittene Stellung. Werden Produkte zu Unrecht ohne Konformitätsbewertung mit CE gekennzeichnet, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Andererseits versagen manche Gerichte der Kennzeichnung einen echten haftungsrechtlichen Status.

Grundsätzliches zur CE- Kennzeichnung

Das CE-Zeichen ist unter anderem notwendig für:

  • elektrische Betriebsmittel
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Explosivstoffe und pyrotechnische Geräte
  • Sportboote
  • Aufzüge
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • und vieles mehr.

Medizinprodukte nehmen eine Sonderstellung ein, dass sie nicht nur sicher, sondern auch im medizinisch-technischen Sinne leistungsfähig sein müssen. Letzteres erfordert eine gesonderte Prüfung in einem gesonderten Verfahren unter Beteiligung einer benannten Stelle.

Den rechtlichen Rahmen für das Thema CE-Kennzeichnung bilden vor allem eine Reihe von europäischen Richtlinien sowie das Medizinproduktegesetz. Im Übrigen stellt das CE-Zeichen regelmäßig kein Gütesiegel im eigentlichen Sinne dar. Es bescheinigt die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Die CE-Kennzeichnung ist nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen in den Bereich der EU-Staaten erforderlich, sondern für den gesamten EFTA-Raum, der auch EU-assoziierte Staaten erfasst. Die Schweiz als Mitglied des EFTA-Raumes fordert es nur für Medizinprodukte.

Regelmäßig sind Hersteller und Importeure selbst verantwortlich, sowohl für die Konformitätsbewertung als auch die Anbringung der CE Kennzeichnung. Angesichts einer Vielzahl von Regelungen, die zu beachten sind, und der erforderlichen Dokumentation der Konformitätsbewertung werden meist Sachverständige damit beauftragt.

Das CE-Zeichen darf nicht auf Produkte aufgebracht werden, für die keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Sachverständiger für CE-Kennzeichnung - Aufgaben und Status

Eine Konformitätsbewertung im Sinne der Anforderung für die CE- Kennzeichnung ist ein vorgeschriebenes, recht komplexes Verfahren, das eine umfassende Dokumentation erfordert. Am Ende des Prozesses steht eine Konformitätserklärung, die unter anderem folgende Angaben enthalten muss:

  • Name und Anschrift von Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten (Sachverständiger)
  • Details zum Produkt
  • angewandte EU-Richtlinien im Detail
  • exakte sowie vollständige Angaben zu technischen Normen und Spezifikationen, die Anwendung fanden
  • das Datum der Ausstellung
  • Unterschrift und Funktion des Bevollmächtigten
  • die Erklärung, dass der Hersteller beziehungsweise der  Bevollmächtigte die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung tragen
  • Aufbewahrungsort der Dokumentation

Bereits diese kurze Auflistung lässt erkennen, dass die meisten Hersteller sachverständige Hilfe zu ihrer Erstellung benötigen. Ein Sachverständiger für CE-Kennzeichnung hat hier sein Aufgabengebiet. Regelmäßig handelt es sich um Ingenieure oder artverwandte Berufsangehörige, die von bestimmten Institutionen bestellt und vereidigt, über ganz spezielle Kenntnisse der CE-Richtlinien und auch bestimmter Produktgruppen verfügen. Sie beraten den Hersteller und können auch als Bevollmächtigte die Konformitätsbewertung durchführen.

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