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Rechtsanwälte - Transport- und Speditionsrecht

Das Transportwesen ist das Rückgrat der Wirtschaft und das Transportrecht ein Teil des Handelsrechts. Der Transport von Gütern findet statt auf der Grundlage eines Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber und dem Transportunternehmen geschlossenen wird. Gebräuchliche Modelle sind in erster Linie der Frachtvertrag, der Speditionsvertrag, der Lagervertrag sowie der zwecks eines Umzugs geschlossene Umzugsvertrag.

Als handelsrechtliche Verträge sind sie im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Ein weiterer Bestandteil des HGB ist das spezialisierte Seetransportrecht. Vor dem Hintergrund des grenzüberschreitenden Verkehrs bestimmt eine Vielzahl internationaler Abkommen das Seetransportrecht, die dem nationalen Recht als Primärvorschriften überlegen sind. Der Frachtvertrag hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 407 ff. des HGB. Weil er zum Zweck des Warentransports zwischen dem Transportunternehmen und dem Auftraggeber geschlossen wird, nennt man ihn auch Beförderungsvertrag.

Speditionsvertrag

Vom Frachtvertrag zu unterscheiden ist der Speditionsvertrag. Das Speditionsrecht ist ebenfalls Teil des Handelsgesetzbuches und in den §§ 453 ff. HGB geregelt. Nach ihm ist der Spediteur lediglich für die Organisation des Transports verantwortlich, während der Frachtführer zum eigentlichen Transport des Frachtgutes verpflichtet ist.

Ein Speditionsvertrag kommt zwischen dem Versender und dem Spediteur zustande. Der Speditionsvertrag legt die Pflichten des Versenders fest. Diese sehen unter anderem vor, dass vereinbarte Vergütung bezahlt sowie Waren korrekt verpackt und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus muss er Urkunden zu Verfügung stellen und falls erforderlich Auskünfte erteilen.

Soll Gefahrgut transportiert werden, hat der Versender die Art der Gefahr und die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. In den Aufgabenbereich des Spediteurs fallen die Organisation des Transports, die Bestimmung des Beförderungsmittels und -weges, die Auswahl der ausführenden Unternehmer sowie der Abschluss der für die Versendung erforderlichen Verträge. Weitere Pflichten des Spediteurs sind die Weitergabe von Informationen und Erteilung von Weisungen an ausführende Unternehmer sowie die Sicherung von Schadensersatzansprüchen des Versenders.

Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen

Die meisten Spediteure arbeiten allerdings auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Diese sind kein Gesetz im eigentlichen Sinn. Es handelt sich dabei vielmehr um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Damit gelten die ADSp nicht automatisch, sie müssen zum Bestandteil des jeweiligen Vertrages gemacht werden – etwa indem der Spediteur auf seinen Geschäftspapieren und Formularen auf ihre Geltung hinweist.

Allgemein beziehen sich die ADSp auf Verkehrsverträge aller Arten von Tätigkeiten, egal ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige, üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörenden Geschäfte betreffen. Dieser sehr weit gefasste Anwendungsbereich wird in Ziffer 2.3 und Ziffer 2.4 ADSp beschränkt. Letztere Klausel stellt klar, dass die ADSp auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern anwendbar sind.

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