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Rechtsanwälte - Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört zum Bereich der Sozialversicherung. In Fällen der Pflegebedürftigkeit dient die Pflegeversicherung dazu, dass die Pflegevorsorge sowie die häusliche Pflege abgesichert ist. Unterschieden wird die gesetzliche Pflegeversicherung, die private Pflegeversicherungen und die Pflegezusatzversicherung. Bei einem Anliegen zum Thema Pflegeversicherung, wie beispielsweise der Ablehnung einer höheren Pflegestufe, ist es auch möglich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Eine Kanzlei mit Spezialisierung auf die Pflegeversicherung ist beispielsweise dafür zuständig, Betroffenen bei der Bewilligung der Pflegestufe zu helfen und eventuell gegen die Entscheidungen der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.

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