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Rechtsanwälte - IT-, EDV- und Internetrecht

Das Internet-Recht respektive IT-Recht (Informationstechnologierecht) befasst sich prinzipiell mit sämtlichen Rechtsproblemen, die sich aus der Verwendung des Internets ergeben. Dabei handelt es sich keineswegs um ein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern kann eher als Schnittstelle verschiedener rechtlicher Teilsegmente im IT-Bereich interpretiert werden.

Ohne IT-Recht würde kein Geschäftsmodell im Internetfunktionieren

Maßgeblich für den Umgang mit dem Internetrecht sind dabei sowohl das Medienrecht als auch das Telekommunikationsrecht, wobei ersteres Recht im Grunde genommen die inhaltlichen Fragestellungen klärt, während das Telekommunikationsrecht für die Regelungen im Hinblick auf die technischen Sachverhalte verantwortlich ist. Eine wirklich abstrakte Definition in Bezug auf das IT-Recht ist in den bundesdeutschen Gesetzen aber nicht existent.

Lediglich in der Fachanwaltsordnung (FAO) lässt sich eine definierende Erwähnung respektive Beschreibung finden. Zudem haben sich mittlerweile die rechtlichen Überschneidungen zu einem ganzheitlichen Komplex entwickelt, der vorzugsweise auf praktischen Erfahrungen im Hinblick auf das Internet beruht. Diese Entwicklung ist dabei nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass mit dem Internet schon seit Jahren Geld verdient werden kann und daher die Bedeutung eines ganzheitlich regulierenden IT-Rechtsgebietes rasend schnell angestiegen ist.

IT-Recht: Aus einzelnen Segmenten zu einem quasi ganzheitlichen Konstrukt

Dies ist gerade vor dem Hintergrund verständlich bzw, nachvollziehbar, dass kein Unternehmen in Projekte und Geschäftsmodelle investiert, die keine eindeutigen rechtlichen Rahmenbedingungen aufweisen. Des Weiteren wurden im Laufe der Zeit immer mehr Formen der Internet-Kriminalität sichtbar, vor denen sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher geschützt werden sollten.

Daher hat sich ein Rechtekonstrukt entwickelt, dass den einzelnen Segmenten in Bezug auf Gesetze, Vorschriften, Regelungen oder Richtlinien einen entsprechenden rechtlichen Rahmen gewährleistet. Demnach umfasst das Informationstechnologierecht, das in einigen Kreisen auch als EDV-Recht bezeichnet wird, heute folgende Einzelgebiete:

  • Allgemeines sowie auch besonderes Zivilrecht (BGB, TMG)
  • Internationales Privatrecht (EGBGB, UN-Kaufrecht, CISG)
  • Strafrecht (StGB)
  • Urheber- und Wettbewerbsrecht (UrhG, KUG, UWG)
  • Namens- und Markenrecht respektive Domainrecht (MarkenGBGB)
  • Datenschutzrecht (TMG, BDSG)
  • Medienrecht (TMG, RstV, JMStV)
  • Telekommunikationsrecht (TKG)

Internet-Recht: Vom Internetkauf über den Datenschutz bis hin zur Werbung im Internet

Gerade dem Datenschutz im Internet kommt dabei aber auch eine äußerst dominierende rechtliche Stellung zu, da gerade Nutzerdaten im Internet zu einem begehrten Gut geworden sind. Das Ausspionieren von Daten sowie ein entsprechender Datenmissbrauch haben Hochkonjunktur im Netz.

Das Datenschutzrecht soll diesbezüglich dazu beitragen, dass die diesbezügliche Sicherheit für User und Firmen steigt und der Tendenz zu nichtstaatlichen Datenmonopolen und auch zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. Auch der inzwischen zum Trend mutierte Internettausch sowie der Internetkauf zum Beispiel über Plattformen rund um eBay & Co bedarf klarer rechtlicher Richtlinien.

E-Commerce: EDV-Recht verhindert die Bildung eines rechtsfreien Raums

So stehen hierbei zum Beispiel Rechtsfragen in Bezug auf das Zustandekommen von Geschäften bzw. Verträgen im Fokus. Zwar finden auch im Internet oftmals die Bestimmungen des BGB Anwendung, zusätzlich sind aber zum Beispiel auch die Vorschriften zum E-Commerce, für Fernabsatzverträge, für wettbewerbsrechtliche Regelungen sowie für markenrechtliche und urheberrechtliche Sachverhalte zu beachten.

Ähnlich verhält es sich auch mit der Werbung im Internet respektive mit dem Online-Marketing. Die Werbemöglichkeiten im Netz sind derart vielfältig und werden zudem oftmals äußerst aggressiv wahrgenommen, dass auch dieser Bereich mittlerweile von Gesetzen, die in unterschiedlichen Rechtsgebieten formuliert worden sind, mit klaren Regelungen im Hinblick auf das EDV-Recht belegt wurde.

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