Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Widerrufsrecht

Entgegen der landläufigen Meinung besteht das Widerrufsrecht beziehungsweise das Rückgaberecht nicht nur im Internet, sondern im gesamten Fernabsatz.

Die von vielen als sicher angeführten Umstände zum Ausschluss des Rückgaberechts, wie das Öffnen von eingeschweißten Daten- oder Musik CDs oder der Kauf durch einen Freiberufler sind von den Gerichten inzwischen sehr wohl als widerrufs- oder rückgabefähig eingestuft worden. Nach einer Umfrage von Trusted Shops und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag im Juli 2010 beklagen rund 80 Prozent der Onlinehändler einen Wertverlust durch Rückgabe von anlassbezogener Ware (Karneval, Taufkleid und so weiter). Daher ist es für Onlinehändler mehr denn je notwendig und zur Vermeidung von kostenintensiven Rechtsstreiten geboten, ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Das im Fernabsatzrecht enthaltene Widerrufsrecht gilt auch für postalisch, telefonisch oder per Fax erfolgte Bestellungen. Daher ist es auch für den klassischen Versandhändler mit Katalogversendung und telefonischer Bestellungen häufig Bestandteil des Tagesgeschäfts.

Doch welcher Käufer gilt als Verbraucher?

Das Fernabsatzrecht gilt zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Das Problem liegt hier in der Abgrenzung. Allein die Bestellung sagt nämlich nichts über den Zweck des Rechtsgeschäftes und damit über die Zurechnungsfähigkeit zu einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

So hatte beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) darüber zu befinden, ob einer Rechtsanwältin im Rahmen einer Bestellung unter Angabe des Berufes aufgrund der privaten, weil für zu Hause bestimmten und verwendeten Lampen, ein Widerrufsrecht zustand (Urteil vom 30.9.2009, Aktenzeichen VIII ZR 7/09). Der BGH hat diese Frage positiv beschieden und mit der Zweckbestimmung und der fehlenden Offensichtlichkeit der gewerblichen Verwendung begründet. Wäre hier anstatt Lampen Toner bestellt worden, hätte die Entscheidung anders ausgehen können. Auch das oft beschworene „Siegel“ in Form von eingeschweißten Daten- oder Musik CDs ist keine Lösung, da eine reine Cellophanhülle nicht die einem Siegel innewohnende Prüf- und Besinnungsfunktion erfüllen würde. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit seinem Urteil vom 30. März 2010 entschieden - Aktenzeichen 4 U 212/09. Daher sind auch eingeschweißte CDs nach Öffnung der Hülle nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Wie kann sich der Händler trotz dieser Entscheidungen rechtssicher verhalten?

Die Entscheidungen belegen, dass ein Streit mit Käufern über die Frage des Rückgabe- oder Widerrufrechts nur selten Sinn macht. Einzig beim Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass der Käufer den Kauf im Rahmen einer geplanten gewerblichen Verwendung getätigt hat oder tatsächlich ein echtes Siegel gebrochen wurde, kann ein verneinen eines Widerrufsrechts angezeigt sein.

Im Zweifel sollte aus der sich durch die Urteile des OLG und BGH ergebenden „Schwäche“ ein positives Kaufargument gemacht werden. Räumen Sie gewerblichen und freiberuflichen Kunden gleich ein entsprechendes Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Diese Option vermag jedoch nur dann zu ziehen, wenn in den Belehrungen alles richtig gemacht worden ist.

Zusammenfassung

  • der Begriff „Fernabsatz“ umfasst auch den Katalog- und Telefonverkauf;

  • eine Bestellung durch einen Gewerbetreibenden / Freiberufler kann trotzdem als Verbrauchsgüterkauf gelten und eine Belehrung erforderlich machen;

  • ein grundsätzliches Rückgabe- beziehungsweise Widerrufsrecht von 14 Tagen (ohne Differenzierung) kann sinnvoll sein;

  • die Widerrufsbelehrung unterliegt Formvorschriften;

  • die Widerrufsbelehrung gehört nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

  • es empfiehlt sich Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie den Belehrungstext im Rahmen einer Bestätigungsmail mitzusenden;

  • der Gesetzgeber hat für den Bestellschalter ab dem 1. August 2012 eine klare Bezeichnung vorgegeben.

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Horst Leis LL.M.

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche