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Elektronischer Bundesanzeiger

Veröffentlichung von Registerangaben im Internet - Verschärfte Überwachung der Einreichung von Pflichtangaben für Unternehmen.

Seit dem 1. Januar 2007 wird das Handelsregister im Internet als ein zentrales Datenportal geführt. Unter www.unternehmensregister.de kann jeder über seinen persönlichen Computer alle Angaben abrufen, die eine Firma veröffentlichen muss. Vorbei sind die Zeiten, in denen man kriminalistische Fertigkeiten brauchte, um näheres über einen möglichen Geschäftspartner herauszufinden.

Zu finden sind alle Informationen, die ein Unternehmen schon bisher beim örtlichen Handelsregister einreichen musste. Diese zum Teil älteren Unterlagen, die bisher bei verstreuten Amtsgerichten verstaubten, lassen sich nun im Netz abrufen.

Zur Abgabe verpflichtet sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als voll haftendem Gesellschafter.

Das sind beispeilsweise die GmbH & Co. KG oder auch Offene Handelsgesellschaften, an denen eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Aber auch sonstige eingetragene Kaufleute oder Gesellschaften sind zu finden.

Eingereicht werden müssen die veröffentlichungspflichtigen Informationen direkt beim elektronischen Bundesanzeiger. Der hat dieses Merkblatt erstellt, das Sie im Internet ansehen und herunterladen können. Verschärft wird zugleich die staatliche Kontrolle darüber, ob Firmen ihre Publikationspflichten auch wirklich einhalten. Nur die wenigsten Unternehmen reichen bislang ihren Jahresabschluss ein. Künftig wacht das Bundesamt für Justiz in Bonn von Amts wegen darüber. Verstöße gegen den Offenlegungszwang können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Das neue Firmenregister verknüpft die unterschiedlichsten Pflichtangaben über einzelne Unternehmen miteinander, vom Jahresabschluss bis zu etwaigen Informationen über den Kapitalmarkt.

Meldungen über größere Beteiligungen - die Mindestschwelle dafür ist zum Jahresbeginn von fünf auf drei Prozent an einer Aktiengesellschaft gesunken - sind dort ebenso verzeichnet wie Börsenpflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) oder Aufrufe von Investoren, die Mitstreiter für eine Sonderprüfung oder eine Schadensersatzklage suchen. Selbst wenn ein Unternehmen in die Krise geraten ist, findet sich dies als Bekanntmachung des zuständigen Insolvenzgerichts.

Abfragen aus dem Handelsregister kosten 4,50 Euro pro Seite. Bezahlt werden kann mit Kreditkarte oder, nach Registrierung, mittels elektronischer Lastschrift.

Die Unternehmen, welche ihre Pflichtangaben künftig per E-Mail übermitteln müssen, kostet das weniger als die Einreichung auf Papier. Dennoch ist die Einreichung auf Papier für eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren möglich. Danach ist sie nur noch auf elektronischem Wege erlaubt. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit die Angaben in einer Tageszeitung zu veröffentlichen.

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Christian Lentföhr

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