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Gesellschaften

Das Gesellschaftsrecht befasst sich allgemein mit dem Recht der privaten Personenvereinigungen. Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen spielen eine wichtige Rolle für Unternehmen - zum Beispiel beim Unternehmenskauf, der Unternehmensnachfolge oder -gründung -, denn meist geht es dabei um Fragen der Rechtsform. Das Gesellschaftsrecht ist in Deutschland nicht in einem einzelnen Gesetz geregelt, sondern wird durch verschiedene Rechtsquellen ausgeformt. Grundlegende Vorschriften zur Gesellschaft enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 705 ff. BGB), die einzelnen Gesellschafts- und Rechtsformen sind im BGB, im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie weiteren Spezialgesetzen geregelt.

Was ist eine Gesellschaft?

§ 705 BGB definiert die wesentlichen Gesellschafts-Merkmale. Danach entsteht eine Gesellschaft durch

  • den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen
  • zu einem rechtlich zulässigen gemeinsamen Zweck
  • durch gegenseitige Verpflichtung zur Förderung dieses Zwecks.

Im Rahmen dieser allgemeinen Definition wird zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden. Personengesellschaften besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Körperschaften sind dagegen juristische Personen, die selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen. Je nach Gesellschaftsform existieren differenzierte Rechte und Pflichten für die Gesellschafter. Wichtige Unterschiede betreffen zum Beispiel die Haftung, die Geschäftsführer-Befugnis, Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Eine andere Unterscheidung bezieht sich auf den Zweck: Gesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben, werden als Handelsgesellschaften bezeichnet. Das Gegenstück bilden die im Bürgerlichen Recht vorgesehenen Gesellschaftsformen, die keine Kaufmannseigenschaft besitzen. Typische Handelsgesellschaften sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Diesen gleichgestellt ist die eingetragene Genossenschaft (eG). Handelsgesellschaften, die Körperschaften sind, werden auch als Kapitalgesellschaften bezeichnet, da es hier besondere Vorschriften zur Kapitalaufbringung gibt. Das BGB kennt demgegenüber die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Vereine. Eine weitere nicht-gewerbliche Form ist die Partnerschaftsgesellschaft für Angehörige freier Berufe.

Das Recht der Handelsgesellschaften

Das Recht der Handelsgesellschaften ist vor allem im HGB (insbesondere für die OHG und KG) geregelt. Darüber hinaus bestehen Spezialgesetze für die

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: GmbH-Gesetz
  • Aktiengesellschaft: Aktiengesetz
  • eingetragene Genossenschaft: Genossenschaftsgesetz

Auch Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften existieren. In der Praxis wird zum Beispiel häufig die GmbH & Co KG genutzt, da sie die Vorteile einer Personengesellschaft mit der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft verbindet.

Rechtsformen im europäischen Kontext

Bei der Rechtsformwahl spielt zunehmend auch europäisches und anderes nationales Recht eine Rolle. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung ist es inzwischen möglich, auch ausländische Rechtsformen aus der EU zu nutzen. Die LTD (Großbritannien), SA (Frankreich) oder EOOD (Bulgarien) sind der deutschen GmbH vergleichbare Rechtsformen. Insbesondere die britische "Limited" wurde in den letzten Jahren gerne von kleinen Unternehmen genutzt. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der UG - Unternehmensgesellschaft - inzwischen eine Alternative dazu geschaffen. Das europäische Recht bietet darüber hinaus übergreifend weitere Rechtsformen an: u.a. die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Societas Europea (SE).

Rechtsform-Gestaltung: Anwaltlicher Rat hilft

Rechtsform-Entscheidungen sind für ein Unternehmen immer grundlegend und sollten daher gut überlegt und vorbereitet sein. Wie der Überblick zeigt, stellt das Gesellschaftsrecht eine Vielzahl an Möglichkeiten bereit. Für die konkrete Ausgestaltung ist Rat durch einen juristischen Experten sinnvoll. Auf AdvoGarant können Sie einfach und bequem nach einem Rechtsanwalt suchen, der sich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht gut auskennt.

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