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Schmuckkauf im Urlaub

Schmuck kaufen im Urlaub? Warum nicht, besonders wenn er günstig ist und schließlich ist ja im Urlaub Zeit genug sich das Angebot in Ruhe anzusehen.

Alles fängt ganz harmlos an: ein großer Deutscher Buchclub „empfiehlt seinen treuesten Mitgliedern einen kostenlosen 7 –Tage – Urlaub in einem 5* Hotel an der türk. Riviera … inklusive 7x Frühstücks- und Abend-Buffet, Zimmer mit allem Komfort, TV und Klimaanlage“. Und dazu noch mehrere Tagesausflüge. Lediglich der Flug muss selbst bezahlt werden und Flüge gibt es ja heutzutage bei vielen Fluggesellschaften recht günstig. Für Brunhilde und Hannelore eine klare Sache: das ist ein Super-Schnäppchen, das dürfen wir uns nicht entgehen lassen.

Natürlich haben die beiden älteren Damen schon von diesen schlimmen Gratisreisen gehört, wo man dann fürchterlich übers Ohr gehauen wird. Aber die beiden sind ja enorm rüstig, fahren noch hunderte von Kilometern mit dem eigenen Auto und wissen, wo sie aufpassen müssen.

Die Flüge buchen sie in einem Reisebüro um die Ecke – wirklich günstig und mit einer guten Airline. Das wird ein spottbilliger Urlaub und dazu Sonne pur statt dem eiskalten und verregneten Mai in Deutschland. Beruhigend ist auch, dass der große und seriöse Buchclub dahinter steht. Der Veranstalter ist aus Deutschland, gar nicht weit weg vom Buchclub, also wenn das nicht seriös ist. Nach einem angenehmen Flug landet man in einem luxuriösen Hotel, mit außerordentlich liebevollem Personal.

Zu den tollen Gratis-Ausflügen buchen sie noch ein Erlebnispaket zum Sonderpreis, Buchung nur vor Ort möglich.

Dieses Erlebnis werden die beiden Damen ihr Leben lang nicht mehr vergessen. Nach der atemberaubenden „Seldschukischen Brücke“ steht der “Besuch eines großen Schmuckzentrums” auf dem Programm. Toga oder Tekla oder so ähnlich hieß das, genau wissen das die Damen später nicht mehr. Ein wahrer Tempel der Juwelen - dicke Teppiche, goldene Ornamente an der Decke, überall Glasvitrinen wo es glitzert und funkelt. Mit Samt bezogene, sehr bequeme Sessel, gedämpftes Licht. Überall leises Gemurmel, da wird einem schon ganz feierlich zumute. Keiner schließt sich da aus.

Die ganze Gruppe von rund 45 Reisenden geht hinein und lässt sich vom Zauber dieses Hauses einfangen. Rasch wird die Begierde geweckt, ein paar besonders schöne Schmuckstücke gekonnt präsentiert, ein Stück schöner wie das andere. Und günstig, weil – wie erklärt wird – hierzulande eben nicht die Handwerkliche Kunst, sondern nur der Tagespreis des Goldes bezahlt wird. Dadurch ist alles…. so viel günstiger als in Deutschland. Streng juristisch gesehen ist bis jetzt (noch) nichts zu beanstanden, bis plötzlich die Damen geschickt separiert werden, denn eine hat erkennbar Interesse gezeigt.

Sie wird von zwei Verkäufern in einem Séparée so geschickt bearbeitet, dass sie schließlich Schmuck im Wert von über 18.000 Euro (!) kauft, den Vertrag unterschreibt und 500 Euro in bar und per EC-Karte als Anzahlung leistet.

Natürlich hat sie feste gehandelt und einen tollen Nachlass erhalten, worauf sie ganz stolz ist; auch zwei kleine Kettchen für die Enkel fallen als Zugabe ab. Ferner unterschreibt sie noch eine Abbuchungserlaubnis wonach der größere Teil des Kaufpreises an zwei festgesetzten Terminen von ihrem Konto abgebucht wird. Den Schmuck bekommt sie nicht gleich ausgehändigt, weil, wie der Verkäufer ihr geschickt erklärt, sie den doch in Frankfurt über den Zoll bringen müsste. Das könnten sie aber viel besser inklusive des ganzen Papierkrams und dann müsste sie auch gar nichts zahlen.

Brundhilde, die in den nächsten Tagen fest mit der Auszahlung einer Lebensversicherung rechnet ist glücklich. So ein Schnäppchen, das ist doch schier unglaublich. Sagen Sie jetzt nicht: aber mir passiert so etwas niemals.

Nach neuesten Umfragen kaufen rund 95 Prozent aller, die ein solches Geschäft betreten etwas.

Und nicht etwa „für ein paar Euro“, nein: In Höhe mehrerer tausend Euro pro Person inklusive so genannter Studierter Leute. Am Abend im Hotel kommen ihr aber Bedenken, zudem hat sie sich bei der Lebensversicherung geirrt, kann den Schmuck gar nicht bezahlen. Am nächsten Tag „hilft“ der Reiseleiter und es kommt zu einem Treffen mit dem Verkäufer. Der sagt knallhart „Vertrag ist Vertrag“ und der muss erfüllt werden. Zähneknirschend „kommt er ihr aber dann entgegen und reduziert nochmals den Kaufpreis um 800 Euro“, wofür sie weitere 500 Euro bar anzahlt.

In Frankfurt angekommen wendet sie sich schließlich an einen Anwalt. Der kann sie nur auf einige TV-Sendungen und Zeitungsartikel verweisen, wonach diese Praktiken in bestimmten Gegenden immer häufiger vorkommen.

Das zuständige Deutsche Generalkonsulat weiß von „mehreren Dutzend Fällen pro Tag“ zu berichten.

Leider ist in aller Regel das Geld unwiderruflich weg und wenn dann der Schmuck tatsächlich zu Hause ankommt, dann folgt die meist bittere Erkenntnis beim Juwelier: „der ist nicht einmal die Hälfte wert“. Der Buchclub wiegelt sofort ab, er habe damit nichts zu tun und keine Kenntnis von irgendwelchen regelwidrigen Praktiken. Der Reiseveranstalter verweist darauf, dass die Ausflüge vor Ort gebucht und von örtlichen Agenturen durchgeführt werden – also auch hier Fehlanzeige.

Von einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft will die ältere Dame nichts wissen – sie hat Angst. Gleichwohl ist das vermeintliche Schnäppchen für sie der Ruin. Sie kann persönliche Insolvenz anmelden oder in der Türkei klagen. Aber gegen wen? Sie hat keinen Kaufvertrag, keine Kopie, keine Visitenkarte, keine Adresse… einfach nichts. Die Telefonnummer des Verkäufers auf einen kleinen Zettel gekritzelt antwortet nicht, die Internetseite auf einer wunderschönen Postkarte des Schmuckzentrums funktioniert nicht.

Fazit: Hände weg von solch vermeintlichen Schnäppchen im Urlaub.

Eisern bleiben und zu nichts überreden lassen. Am besten, in solche Verkaufsläden erst gar nicht hineingehen. Damit kein falscher Eindruck entsteht, man kann sehr wohl günstigen Schmuck (oder auch anderes) im Ausland kaufen. Aber dann bitte bei einer ersten Adresse (Juwelier in einer größeren Stadt mit Certifikat usw.) und nachdem man sich vorher zu Hause genauestens über die üblichen Preise und Qualitäten informiert hat. Immer die wichtigsten Unterlagen aushändigen lassen: Kaufvertrag mit genauen Bezeichnungen, wenn möglich Fotos des Schmuckes, Businesskarte mit exakter nachprüfbarer Adresse, Telefon, Fax, Handy, E-mail, Website und lesbarem Namen.

Rechtlich ist in Fällen wie oben geschildert in der Tat meist wenig zu machen. Es sei denn über einen Spezialanwalt, mit langem Atem, mit einigem Investment in das Vorgehen hier in Deutschland, wie auch in der Türkei. Wer betroffen ist, der sollte sich sofort nach seiner Rückkehr an die nächste Rechtsanwaltskammer (am besten in Frankfurt als meist genutzter Rückflughafen) wenden und um einen Anwalt bitten, der darauf (in dem Fall türkisches Recht) spezialisiert ist.

In jedem Fall gilt: keine Zeit verlieren und sofort aktiv werden.

Übrigens sind die beiden älteren Damen überglücklich, denn ihnen konnte geholfen werden. Sie erhielten in exakt 28 Tagen die komplette Anzahlung in bar zurück und der gesamte Kaufvertrag wurde annulliert.

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RA Dieter Rollmann

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