Immer wieder hören wir in den Nachrichten von großen Summen in spektakulären Schadensersatzprozessen, die etwa in den Vereinigten Staaten als Schmerzensgeld gezahlt werden. Auch in Deutschland kennen wir Schmerzensgeld als Folge eines eingetretenen Schadens, das der Schädiger neben einem Ersatz materiellen Schadens zahlen muss. Allerdings muss man bei der Höhe der Beträge im Vergleich zum internationalen Standard mehrere Stellen vor dem Komma streichen. Deutsche Gerichte sind hier deutlich zurückhaltender. Allgemein gehören Schmerzensgeld und Schadensersatz zum Schadensersatzrecht. Dessen Basisnorm ist der § 823 BGB. Diese Vorschrift kann Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung gewähren. Das Schadensersatzrecht ist allerdings eine komplexe Materie und der Anspruch auf Schmerzensgeld, insbesondere hinsichtlich der Höhe, nicht gesetzlich geregelt, sondern Ausfluss richterlicher Entscheidungsfreiheit. Grundsätzlich gewährt der Schmerzensgeldanspruch Ersatz für einen angenommenen immateriellen Schaden.
Typische Rechtsgebiete, in denen ein Schaden mit Schmerzensgeldforderung entstehen kann
Oft kommt es im Zusammenhang mit folgenden Rechtsmaterien zu Schadensersatzforderungen:
- Arzthaftung
- Produkthaftung
- Verkehrsunfälle im Straßenverkehr
- Gefährdungshaftung zum Beispiel im Luftverkehr
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten zum Beispiel Gleichbehandlungsgrundsatz
- Schadensersatz im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verletzungshandlungen, die nach dem Strafgesetzbuch als Körperverletzung, Freiheitsberaubung und ähnlichen Tatbeständen geahndet werden
- Amtshaftung
Voraussetzungen des Anspruchs auf Schmerzensgeld
Voraussetzung ist regelmäßig, dass sich ein Schaden durch eine Handlung oder ein Unterlassen des Schädigers verwirklicht hat. Bei der Handlung, die zum Schadenseintritt führte, spielen Fragen der Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit eine Rolle, beim Unterlassen muss dieses verbotswidrig sein. Die Gefährdungshaftung greift unabhängig von einem Verschulden ein. Regelmäßig ist der Schmerzensgeldanspruch ein zivilrechtlicher und muss parallel zu einem möglichen strafrechtlichen Verfahren verfolgt werden.
Schmerzensgeld - womit kann man rechnen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes muss im Einzelfall festgelegt werden. Zwar werden vergleichbare Fälle zur Bewertung herangezogen, jedoch müssen die Besonderheiten des Einzelfalles beachtet werden. Im internationalen Vergleich eher im unteren Segment angesiedelt, bewegen sich die höchsten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder im Bereich von 500.000 Euro, beziehungsweise einer lebenslangen monatlichen Rente in Höhe von 650 Euro.
Einige Beispiele dienen der Anschaulichkeit:
- 9.000 Euro bei Blinddarmdurchbruch nach Fehldiagnose
- 400 Euro für eine missglückte Dauerwelle beim Friseur
- 1.600 Euro wenn über eine längere Zeit eine Perücke getragen werden muss
- 4.000 Euro bei einer Glassplitterverletzung am Auge
- 35. 000 - 100.000 Erblindung auf einem Auge
- 600.000 Euro bei schwerster Gehirnschädigung durch groben ärztlichen Behandlungsfehler bei Einleitung der Geburt
Besondere rechtliche Probleme des Schmerzensgeldanspruchs
Wie allgemein im Schadensersatzrecht muss der Eintritt des Schadens bewiesen sein.
Fehlen Beweiserleichterungen auf Seiten des Geschädigten, wie sie im Arzthaftungs- oder Produkthaftungsrecht üblich sind, kann dies bereits eine kaum zu nehmende Hürde sein. Hinzu kommt, dass Schmerzensgeldansprüche oft mit gutachterlichen Bewertungen einhergehen müssen. Das kostet Zeit und Geld in den entsprechenden Gerichtsprozessen. Relativ routiniert wird Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen gehandhabt, weil hier durch die Häufigkeit entsprechender Schadensereignisse eine relativ gefestigte Rechtsprechung auch zur Höhe von Schmerzensgeld in Folge typischer Ereignisse besteht.
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