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KFZ-Schaden im Ausland

KFZ-Schaden im Ausland - gut vorbereitet und mit Ruhe durch das Chaos

Bereits ein Auffahrunfall im Inland fordert die Beteiligten und löst Stress aus. Obwohl alle  motorisierten Verkehrsteilnehmer hier regelmäßig haftpflichtversichert sind, können Fragen wie Schuld, Schadensumfang und Schadenabwicklung sehr komplexe Vorgänge sein,  bei denen rechtsanwaltlicher Rat oft wichtig ist. Um wie viel schwieriger ist die Situation bei einem KFZ-Schaden im Ausland. Fremde Sprachen und Gewohnheiten, andere Formen der Schadensregulierung, die Rückführung des beschädigten Fahrzeugs und Auseinandersetzungen mit fremden Behörden sind nur wenige der möglichen Schwierigkeiten, die den Betroffenen schnell überfordern können. Die gute Nachricht ist: 

Man kann schon im Vorfeld einiges tun, um den Stress bei einem möglichen Verkehrsunfall im Ausland niedriger zu halten. Außerdem sorgen moderne Kommunikationsmittel dafür, dass guter Rat nicht weit entfernt ist.

Der KFZ-Schaden im Ausland - fehlende Vorbereitung ist fahrlässig

Wer beispielsweise mit dem eigenen PKW ins Ausland reist, um dort Urlaub zu machen, sollte immer an die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr,  auch Grüne Versicherungskarte genannt,  denken. Früher bei der Einreise in viele Länder Pflichtabfrage an der Grenze, wird sie häufig in Zeiten von europäischen Kennzeichenabkommen und der Abschaffung vieler Grenzkontrollen gern vergessen. Die eigene Haftpflichtversicherung stellt sie auf Wunsch aus. Sie erleichtert die Abwicklung eines KFZ-Schadens im Ausland sehr, weil man mit ihr in den von der Karte bestimmten Ländern haftpflichtversichert ist und man dort die Adressen der ausländischen Versicherer findet, die an Ort und Stelle Regulierungshilfe leisten müssen. Man sollte für einen Unfallgegner gleich noch eine Kopie mitführen. 46 Länder der EU und Mittelmeeranrainer-Staaten erkennen die Grüne Karte zurzeit an. Auch ein europäischer Unfallbericht gehört bei den Reisen ins europäische Ausland zu den Reiseunterlagen. Aufgrund seiner inhaltlichen und grafischen Harmonisierung in verschiedenen Sprachen wird die Dokumentierung eines Unfalles im Ausland einfacher. Manche Länder in Europa erkennen die Grüne Versicherungskarte nicht an. In diesem Fall muss man bei Grenzübertritt eine Haftpflichtversicherung für das betreffende Land abschließen. Länder in Fernost haben teilweise eigene länderübergreifende Versicherungssysteme nach internationalem Recht. Man sollte sich  hinsichtlich seines Reiseziels informieren.  Auch der Abschluss einer entsprechenden ergänzenden Rechtsschutzversicherung sowie einer möglichen Versicherung zur Rückführung von Personen und Fahrzeug können durchaus angeraten sein.

Der KFZ-Schaden im Ausland - gute Dokumentation ist erstes Gebot

Sehr wichtig ist die Dokumentation des Schadens. Im Ausland sollte man auf die Mithilfe der örtlichen Polizei bestehen. Mit Schuldeingeständnissen oder Unterschriften unter Dokumente, deren Inhalt man nicht versteht, sollte man äußerst vorsichtig sein. Für das Verhalten am Unfallort gelten die allgemeinen Grundsätze. Die eigene Haftpflichtversicherung ist so schnell wie möglich zu informieren. Als Geschädigter bei einem Unfall im europäischen Ausland kann man den Schaden sowohl im Ausland selbst als auch später von Deutschland aus bei der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend machen, selbst von Deutschland aus klagen.  Problematisch ist, dass sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens in den Ländern teilweise erheblich unterscheidet und bei einer Unfallbewertung ausländisches Verkehrsrecht zur Anwendung kommt, selbst wenn man in Deutschland klagt.

Mit dem KFZ-Schaden im Ausland zum Rechtsanwalt bei advogarant.de

Die Abwicklung eines ausländischen  KFZ-Schadens kann einige Probleme aufwerfen. Als Laie kennt man sich mit ausländischen Verkehrs- und Haftungsrechtsordnungen regelmäßig nicht aus. Die Aussichten eines gerichtlichen Verfahrens sind daher nicht einfach zu beurteilen. Die Schuldfrage kann wesentlich schwieriger zu klären sein als in vergleichbaren Fällen ohne Auslandsbeteiligung. Ein KFZ-Schaden im Ausland gehört daher in die Hand erfahrener Juristen, jedenfalls dann,  wenn es um Personenschäden oder hohe Sachschäden geht.  Auf diese Schadensfälle spezialisierte Rechtsanwälte finden Sie auf www.advogarant.de.

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