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Schimmel

Schimmel in der Wohnung - ein Problem der kalten Jahreszeit.

Vermehrt treten in der kalten Jahreszeit wieder die Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme in den Wohnungen auf. Mieter und Vermieter sind oft ratlos über die Ursache und streiten darüber in wessen Verantwortung dies fällt. Bei Schimmel in der Wohnung steht dem Mieter der Mängelbeseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter zu.

Die Voraussetzung ist, dass den Mieter an dem Schimmel kein Verschulden trifft.

Ein Verschulden könnte dann vorliegen, wenn unzureichend geheizt und gelüftet wird. Diesen Umstand muss allerdings der Vermieter beweisen, weil durch das Auftreten des Schimmels bereits ein Mangel gegeben ist und der Vermieter ausschließen muss, dass im Bauwerk ein Mangel vorliegt. Dies ist oft sehr schwer zu beweisen und gelingt häufig nicht. Vielfach bestehen Kältebrücken, die auf unzureichende Dämmung zurückzuführen sind oder durch den Austausch von Fenstern der natürliche Luftaustausch verringert wird.

Ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten kann ebenfalls die Ursache für Schimmel sein. Richtig lüftet, wer täglich zwei- bis dreimal für fünf bis zehn Minuten für einen richtigen Luftaustausch sorgt (so genanntes Stoßlüften) und die Wohnräume ansonsten ausreichend heizt. Der Mieter ist allerdings nicht verpflichtet, die Möblierung anzupassen. Dies kann auch nicht vorgeschrieben werden. Ein größerer Abstand als drei bis fünf Zentimeter von der Wand kann vom Vermieter nicht gefordert werden. Auch ein mehr als zwei- bis dreimaliges Lüften kann nicht vorgeschrieben werden. Schlafräume müssen auch bei einer Temperatur von etwa 17 Grad mangelfrei bleiben.

Der Mieter ist berechtigt, die Miete zu mindern, wobei die Höhe der Mietminderung vom Umfang der Mängel abhängt.

Da es sich um ein ernstes Problem mit gesundheitlichen Folgen handeln kann dürfte die Mietminderung in der Regel bei über 20 Prozent liegen. Darüber hinaus ist der Mieter berechtigt die Miete bis zum dreifachen Mietminderungsbetrag zurückzubehalten bis der Mangel behoben ist.

Vermieter sollten dringend der Ursache für Schimmel nachgehen und fachliche Überprüfungen vornehmen lassen.

Ein Rechtsstreit über die Ursachen einer Schimmelbelastung kann meistens nur durch ein Gutachten geklärt werden, das zeitaufwendig und kostenintensiv (etwa 2.000 Euro) ist. Von lediglich gegenseitiger oberflächlicher Behandlung des Schimmels ist abzuraten. Dadurch wird die Ursache meistens nicht behoben weiterer Streit ist vorprogrammiert.

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Wolfgang Hartmann

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