Die Mieterhöhungsklage nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt in Form einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
Für die Zustimmung zur Mieterhöhung hat der Mieter bis zum Ablauf von zwei Kalendermonaten nach dem Zugang des Mieterhöhungschreibens Zeit. Die Mieterhöhungsklage muss dann innerhalb weiterer drei Monate ab Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben sein, § 558b Absatz 2 BGB. Um Ihrem Rechtsanwalt genügend Handlungsspielraum zu lassen, müssen die für die Klageerhebung erforderlichen Unterlagen
mindestens drei Wochen vor Ablauf der Klagefrist vorgelegt werden.
Wichtig: Notieren Sie sich als Vermieter die rechtzeitige Wiedervorlage. Kümmern Sie sich frühzeitig um die erforderlichen Unterlagen.
Über den Autor
Sofort-Beratersuche
Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?
Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation
AdvoGarant Artikelsuche