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CPO Nordamerika Schiffe 1 KG – Schadensersatz für Anleger

Anleger des Schiffsfonds, die sich nicht mit den ausgefallenen Ausschüttungen und der Aussicht auf wenig Besserung abfinden möchten, müssen erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen.

Von den prospektierten 32,75% bis Ende des Jahres 2014 konnten die Anleger des Schiffsfonds MPC Fonds 395 „CPO Nordamerika Schiffe 1“ nichts sehen. Die erwarteten Ausschüttungen blieb der Schiffsfonds bislang schuldig und angesichts der nach wie vor aktuell herrschenden Krise der Schifffahrt bleiben Zweifel, ob der Fonds jemals Ausschüttungen leisten wird.

Schon im Jahr 2014 erklärte die Geschäftsführung (Reederei Offen) und die TVP Treuhand GmbH die fehlenden Ausschüttungen mit drastischen Währungsverlusten aus dem japanischen YEN, infolge dessen schon Ende 2008 angeblich bereits US Dollar 12.288.000,00 Darlehensbetrag zu Buche standen. Diese Kursverluste stiegen dann bis Ende 2009 auf US Dollar 39 Mio. an, wobei die Bank zeitgleich die Einrichtung eines Bardepots als weitere Sicherheit verlangt hatte.

Anleger des Schiffsfonds, die sich nicht mit den ausgefallenen Ausschüttungen und der Aussicht auf wenig Besserung abfinden möchten, müssen erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen. In der anwaltlichen Praxis hat sich auch immer wieder gezeigt, dass gerade unternehmerische Beteiligungen wie eine Fondsgesellschaft nicht richtig bzw. falsch dargestellt worden sind, mitunter auch die anlagevertreibenden Kreditinstitute die tatsächlich einer Fonds-KG systemimmanenten Risiken mündlich im Gespräch nicht offengelegt hatten.

So hätten Banken wie auch freie Anlageberater die Anleger des „CPO Nordamerika Schiffe 1“ auch auf die hohen, im zweistelligen Prozentbereich liegenden Provisionen hinweisen müssen.

Nach umfassender Prospektprüfung drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass auch im Prospekt die sogenannten Weichkosten nicht transparent genug dargestellt sind. Laut Prospekt sollen 91,41% des Anlegerkapitals für den Erwerb der Substanz verwendet werden. Tatsächlich wurden 35,73% der Anlegergelder für sogenannte „Weichkosten“, also für Kosten, die nichts mit der Substanz der Schiffe zu tun haben, verbraucht. Hierauf hätte das Emissionsprospekt eindeutig hinweisen müssen. Dies war, wie es scheint, allerdings nicht der Fall.

Eine auf das Anlegerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei rät betroffenen Anlegern auch und gerade hinsichtlich möglicher verjährungsrechtlicher Thematiken an, ihre Fondsbeteiligungen umfassend prüfen zu lassen.

Über den Autor

Bettina Wittmann


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