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Pensionszusage

Restrukturierung der Pensionszusage an geschäftsführende Gesellschafter.

In den Bilanzen zahlreicher mittelständischer Unternehmen schlummern beträchtliche Risiken aus der unterfinanzierten Pensionszusage an geschäftsführende Gesellschafter. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) rückt diese Pensionszusage wieder verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses. Nach den neuen Vorschriften muss die Bewertung der Pensionszusage mit einem marktgerechten Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung der künftigen Gehalts- und Kostensteigerungen erfolgen. Das führt zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz, zehrt an der Eigenkapitaldecke und deckt vorhandene Lücken in der Finanzierung einer bestehenden Pensionszusage schonungslos auf. Wie konnte es zu dieser Schieflage kommen?

Die Pensionszusage an geschäftsführende Gesellschafter war ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Gestaltungsberatung der 1980er und 1990er Jahre. Die Vorteile lagen auf der Hand: Eine Pensionszusage belässt langfristiges Kapital für Investitionen im Unternehmen. Zudem waren die Zuführungen zur Pensionsrückstellung steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Bei einem Körperschaftsteuersatz von damals 56 Prozent ein gutes Steuersparmodell. Finanziert wurde die Pensionszusage häufig mit einer Kapitallebensversicherung, die noch vor wenigen Jahren üppige Renditen von sieben Prozent und mehr versprach. Ein schöner Plan für den Aufbau einer voll ausfinanzierten, betrieblichen Altersversorgung. Doch zwei wesentliche Annahmen entwickelten sich anders als prognostiziert.

Da ist zum Einen die Lebenserwartung, die in den letzten Jahrzehnten sprunghaft gestiegen ist.

Die Unternehmen mussten ihre Pensionsrückstellungen folglich wiederholt nach oben anpassen, da sie aus den Zusagen länger in Anspruch genommen werden können. Die realitätsnähere Bewertung der Pensionsrückstellungen verstärkt diesen Anpassungsdruck. Zum Anderen sanken die Zinsen an den Kapitalmärkten auf ein historisch niedriges Niveau. Das behinderte den Vermögensaufbau mit Kapitallebensversicherungen massiv. Aktuell garantieren die Lebensversicherer noch eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent pro Jahr. Kein Wunder, dass etwa 80 Prozent aller Pensionszusagen an geschäftsführende Gesellschafter teils gravierend unterfinanziert sind. So mancher Geschäftsführer sieht seine Altersversorgung dahin schwinden und möchte sie am liebsten außerhalb des eigenen Unternehmens sicher aufgehoben wissen.

Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise belasten das Eigenkapital, die Rentabilität und Liquidität vieler mittelständischer Unternehmen noch erheblich. In dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation wird eine unterfinanzierte Pensionszusage zunehmend als nicht mehr tragbare Belastung wahrgenommen. Viele Unternehmer suchen daher nach Wegen wie das eigene Unternehmen möglichst ohne Gefährdung der Altersvorsorge entlastet und zukunftsfähig gemacht werden kann.

Angestrebt werden eine höhere Eigenkapitalquote, eine Verbesserung der Bonitäts- beziehungsweise Ratingeinstufung und damit einhergehend eine stärkere Position im Wettbewerb um günstige Eigen- und Fremdmittel. Eine Pensionszusage soll kein unüberbrückbares Hindernis für den Unternehmensverkauf oder die Unternehmensnachfolge darstellen. Welcher Nachfolger übernimmt gerne Verpflichtungen, die auf lange Sicht seinen finanziellen Handlungsspielraum einengen?

Sinnvoll ist zunächst eine umfassende Analyse der bestehenden Pensionszusage.

Nicht selten treten bei einer solchen Prüfung gravierende formale Fehler zu Tage, die im schlimmsten Fall die steuerliche Nichtanerkennung der Pensionsrückstellungen nach sich ziehen können. Eine Restrukturierung der Zusagen ist dann kaum noch möglich.

Bei der Restrukturierung der Pensionszusagen ist unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und der Besonderheiten des Einzelfalls ein vom Unternehmen und den Geschäftsführern als bedarf- und interessengerecht empfundenes Versorgungskonzept zu erarbeiten. Dafür stehen verschiedene Gestaltungsvarianten zur Verfügung. Soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden, kann die Lösung in der Abfindung der ausscheidenden Geschäftsführer bestehen. Eine (Teil-)Verzichtslösung der Geschäftsführer ist in der Krise ein Mittel der Wahl. Steht die Sicherheit der Altersversorgung im Vordergrund kann die Pensionszusage in eine rückgedeckte Unterstützungskasse übertragen werden. Höhere Renditen verspricht die Auslagerung in einen Pensionsfonds.

Wie auch immer das fertige Versorgungskonzept am Ende aussieht, es gibt eine Reihe bestimmender Einflussfaktoren.

Dazu gehört eine betriebswirtschaftlich fundierte Ermittlung beziehungsweise Prognose der Deckungslücke und der Insolvenzsicherheit. Die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens, der Versorgungsbedarf sowie die Vermögenssituation der Geschäftsführer und nicht zuletzt das Alter der Geschäftsführer spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Diese Faktoren müssen bei der Konzepterstellung unter Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, bilanziellen und/oder rechtlichen Aspekte in Einklang gebracht werden.

Das neue Vorsorgekonzept muss mit passgenauen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten realisiert und anschließend laufend an Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Restrukturierung der Pensionszusage ist ein sehr aufwendiger und komplexer Prozess, der stets von einem fachkundigen Berater begleitet werden sollte.

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StB Harald Antoniak

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