Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Patientenverfügung / Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht.

Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Vorsorge treffen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.

Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Was geschieht mit Ihrem Haus, wenn Sie in einem Pflegeheim leben? Welche Ärzte sollen Sie behandeln, welche Therapien sollen Sie erhalten? Wer kümmert sich um den Schriftverkehr mit Behörden, Banken, Pflegeheimen?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihr Betreuer sein soll. Sie können auch Wünsche äußern, z.B. dass Sie nach Möglichkeit in Ihrer eigenen Wohnung leben möchten, solange dies möglich ist.

Der Betreuer wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert. Er muss über die Ausgaben und Einnahmen Rechnung ablegen gegenüber dem Betreuungsgericht. Will er Ihr Haus verkaufen, kann er dies nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts.

Anders bei der Vorsorgevollmacht.

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie den Bevollmächtigten, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Betreuungsgericht kontrolliert. Sie können selbst festlegen in welchem Umfang die Vollmacht gelten soll:

Soll sich der Bevollmächtigte nur um Ihre Gesundheitsangelegenheiten kümmern?

Also welcher Arzt behandelt Sie, welche Therapie möchten Sie erhalten?

Soll er sich um Ihre gesamten Vermögensangelegenheiten kümmern, darf er Ihr Haus verkaufen?

Die Patientenverfügung:

Hier entscheiden Sie:

Möchten Sie beispielsweise bei einem irreversiblen Gehirnschaden, der zum Tode führt, dass lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden?

Oder möchten Sie Schmerzmittel erhalten, auch wenn sich Ihre Lebenszeit dadurch verkürzt?

Möchten Sie bindend festlegen, dass Sie bei einem irreversiblen Gehirnschaden keine künstliche Ernährung wünschen, so können Sie dies in Ihrer Patientenverfügung festlegen. Sie können aber auch einen Bevollmächtigten ernennen, der eine eigene Ermessensentscheidung in Ihrem Sinne treffen soll.

Wenn Sie für bestimmte Behandlungssituationen auf keinen Fall eine künstliche Ernährung oder eine andere ärztliche Maßnahme wünschen, so muss dies eindeutig in Ihrer Patientenverfügung festgelegt werden. Allgemeine Formulierungen wie z.B. „ich wünsche keine lebenserhaltende Maßnahmen“ sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.7.2016 für sich genommenen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Folge: Die Bevollmächtigte der Patientin war daher in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall berechtigt, sich gegen den Abbruch der künstlichen Ernährung zu entscheiden.

Wem klar ist, dass er keine künstliche Ernährung oder bestimmte andere lebensverlängernde Maßnahmen möchte, muss dies so eindeutig wie möglich festlegen

Über die Autorin
Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Bachweg 55
65366 Geisenheim


Zum Profil

Weitere Artikel der Autorin (21)

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Meine Kinder – deine Kinder – unsere Kinder … die Patchwork-Familie im Erbfall.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, zum 1. Januar 2010 wurde nochmal nachgebessert.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Erbschafts- und Schenkungssteuerreform von 2009 wurde zum 1. Januar 2010 geändert. Welche Änderungen ergeben sich nun für den Einzelnen?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Dem behinderten Kind Vermögen vererben - das so genannte Behindertentestament.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Das neue Erbschaftssteuerrecht ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Welche Änderungen ergeben sich für den eingetragenen Lebenspartner?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Vermögen im Ausland oder ausländische Staatsangehörigkeit - wer erbt?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Im Alter einen neuen Partner zu finden, hat sich immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Testament und Hofübergabe: Die Übergabe des Hofes oder Weinguts ist für die Landwirtsfamilie oder die Winzerfamilie eine einschneidende Angelegenheit.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Regenbogenfamilie ist auch im Erbrecht so bunt wie ihr Name.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Erbschaftssteuer bei eingetragener Lebenspartnerschaft. Welche Änderungen ergeben sich für den eingetragenen Lebenspartner durch die Steuerreform zum 01.01.2010?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Zahlreiche Menschen arbeiten im Ausland, manch ein Rentner verbringt dort seinen Lebensabend. Manche besitzen im Ausland ihre Ferienimmobilie oder haben ihr Vermögen angelegt. In Deutschland leben Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Für sie ergeben sich zum 17.8.15 Änderungen:

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland? Sie selber oder Ihr Ehepartner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Eine Immobilie in Spanien, das Bankkonto in der Schweiz – gilt das deutsche Erbrecht oder das spanische, schweizerische - oder alle zusammen? Sie leben als deutscher Staatsangehöriger in Österreich – gilt jetzt das deutsche oder das österreichische Erbrecht?

    Weiterlesen    

  • Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.

    Weiterlesen    

  • Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Mit der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung ist (fast) nichts mehr so wie früher. Die neue EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) will die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle vereinfachen. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Damit fallen alte bzw. nationale Regelungen fort.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt neue Regelungen für Betriebsvermögen. Privatvermögen sind nicht betroffen. Bei Immobilien ist die Besteuerungsgrundlage deren Verkehrswert. Für Vermögen bis zur Höhe des Freibetrages - 500.000 € bei Ehegatten - braucht keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag fällt alle 10 Jahre neu an.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Firmenerben müssen den ererbten Betrieb fünf Jahre weiterführen. Dann wird der Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Verstößt ein Firmenerbe innerhalb von 5 Jahren gegen die Behaltensregelung - stellt er seinen Betrieb ein oder veräußert er ihn - muss er die Steuer anteilig nachzahlen.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Für Briten, die nicht in Deutschland leben, bedeutet der Brexit, dass ihnen für ihr in Deutschland belegenes Inlandsvermögen die Option zur unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht mit den dabei verbundenen Vorteilen nicht mehr zusteht. Für in Deutschland lebende Briten und Deutsche mit Vermögen in Großbritannien bedeutet dies, dass sie für ihr in Großbritannien belegenes Vermögen nach dem Brexit die deutschen Steuerbefreiungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Eine vorzeitige Übertragung – solange Großbritannien noch in der EU ist – kann daher sinnvoll sein.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Das Erbrecht für Kinder aus einer Regenbogenfamilie ist relativ kompliziert. Wie erben die Kinder und in welcher Höhe? Gibt es Bevorzugungen nach ihrer Herkunft und welche Rolle spielt eine Adoption und warum sollte ein Testament besonders gestaltet werden....

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Immobilienwerte steigen und steigen. Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer dagegen bleiben konstant. Vorausschauende Planung ist sinnvoll.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Wenn der Gesellschaftsvertrag mit Regelungen des Erbrechts in Berührung kommt, eröffnen sich viele Fragen für die Nachfolge. Welche Regelungen vorab sind sinnvoll? Was sind die Folgen, wenn Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag nicht zueinander passen? Ich zeige Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie achten müssen und welche Vorkehrungen Sie treffen können, um späteren Nachteilen vorzubeugen.

    Weiterlesen    


Das könnte Sie auch interessieren:

Über die Autorin
Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Bachweg 55
65366 Geisenheim


Zum Profil

Gebiete:

Erbrecht, Unternehmensnachfolgerecht, Vermögensrecht


Weitere relevante Artikel der Autorin (3):

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche