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Altverluste

Altverluste aus Kapitalvermögen: Strategien zur Nutzung im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer.

Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Verluste aus Kapitalvermögen können seitdem im Rahmen der Abgeltungssteuer nur noch mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Besondere Schwierigkeiten und Druck durch die zeitlich begrenzte Verlustverrechnungsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2013, ergeben sich für die so genannten Altverluste. Altverluste sind Verluste aus früheren Spekulationsgeschäften mit Aktien.

Die Abgeltungssteuer sieht eine Verrechnung für Altverluste nur mit erzielten Gewinnen aus Spekulationsgeschäften vor. Können Altverluste mit Spekulationsgewinnen neuer Machart verrechnet werden, wird Abgeltungssteuer gespart, also rund 26 Prozent auf den Kapitalertrag. Sollen die Altverluste zum eigenen Vorteil Steuern sparend eingesetzt werden, dann sind Entscheidungen mit ungewissem Ausgang notwendig. Spekulationsgewinne sind selten planbar.

Bevor man sich mit Strategien des Steuersparens beschäftigt, sollte sich jeder Klarheit darüber verschaffen, welche Ziele er mit seinen Kapitalanlagen langfristig verfolgt.

Welche Renditen sollen angestrebt werden und welche Risiken ist man bereit dafür einzugehen. Jemand, der krisenbedingt alle Aktien in der tiefsten Baisse zu Dumpingpreisen verkauft und hohe Altverluste angesammelt hat, zu dem passt sicher keine Strategie in „besseren“ Zeiten wieder Aktien zu kaufen, um die Altverluste verrechnen zu können. Schließlich weiß niemand wie lange sich der Markt in welche Richtung auch immer entwickeln wird. Bezogen auf eine einzelne Aktie ist eine Vorhersage erst Recht nicht möglich. Der Königsweg ist der, auf dem sichere, solide Kursgewinne generiert werden. Aber kann es eine Gewinnchance ohne Risiko geben?

Strategien mit Aktien

Die risikoreichste Strategie ist die vom Gesetzgeber als Regelfall vorgesehene. Spekulieren, um steuerliche Verluste mit erwarteten Gewinnen verrechnen zu können, ist seit der jüngsten Wirtschaftskrise nicht mehr jedermanns Sache. Wenn die Erwartungen nicht aufgehen, steigen die Verluste noch an, Kapital ist (bei Verkauf) vernichtet.

Seriöser erscheint da schon die Verkauf-Rückkauf-Strategie zu sein. Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden und bereits stille Reserven (Buchgewinne) in sich tragen, könnten verkauft und sofort zurückgekauft werden. Das Risiko scheint hier begrenzt zu sein. Der Bundesfinanzhof hat diese Vorgehensweise nicht als Umgehung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten angesehen.

Ist beabsichtigt sich vom gesamten Wertpapierbestand, der nach 2008 aufgebaut wurde, zu trennen, dann sollte der Veräußerungsvorgang auf zwei verschiedene Jahre gestreckt werden. Zunächst sollten die Wertpapiere verkauft werden, die Gewinne in sich tragen. Diese Gewinne und noch offene Altverluste werden dann verrechnet. Im darauf folgenden Jahr könnten die verlustträchtigen Wertpapiere veräußert werden. Diese erzielten Verluste fallen unter die Neuregelung der Kapitalertragsbesteuerung und verfallen nicht am 31. Dezember 2013 wie die Altverluste.

Durch die Streckung des Veräußerungsvorganges werden die erzielten Spekulationsgewinne im ersten Jahr nicht mit den im selben Jahr erzielten Spekulationsverlusten verrechnet. Dafür stehen ja die Altverluste zur Verrechnung mit den Gewinnen zur Verfügung.

Strategien mit Zerobonds und festverzinslichen Wertpapieren

Mit Hilfe von abgezinsten Sparbriefen oder Zerobonds können durch Kauf und Verkauf verrechenbare Gewinne erzielt werden, welche mit Altverlusten verrechnet werden dürfen. Hierbei kommt dem Anleger zugute, dass der eigentlich mit Sparbriefen oder Zerobonds erwirtschaftete Zinsertrag steuerrechtlich als Kursgewinn behandelt wird. Allerdings darf das eingesetzte Kapital kurzfristig nicht benötigt werden.

Ähnlich verhält es sich mit Stückzinsen. Beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren gezahlte Stückzinsen sind steuerlich ein negativer Kapitalertrag, der im Abflussjahr anzusetzen ist. Beim Verkauf erhaltene Stückzinsen sind dagegen Teil des Veräußerungsgewinns. Somit können Altverluste mit ihnen verrechnet werden.

Für beide Varianten gilt: Beim derzeitig niedrigen Zinsniveau sind gewaltige Beträge zu bewegen, damit die gewünschten Verrechnungseffekte mit Altverlusten erzielt werden. Auf jeden Fall darf das eingesetzte Kapital kurzfristig nicht benötigt werden.

Strategien mit anderen Kapitalanlagen

Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, dass eine breite Streuung von Anlagen noch die sicherste aller Strategien ist. Bei Kapitalvermögen wird eine breite Streuung mit Fonds und nicht mit Einzeltiteln erzielt. Risikoscheue Anleger könnten zum Beispiel auf Konzepte defensiver Vermögensverwaltungsfonds oder auf sicherheitsorientierte Zertifikatefonds zurück greifen. Der Vorteil dieser Konzepte ist, dass bei geringem Risiko hohe Wertzuwächse möglich sind. Das Gros dieser Erträge wird jedoch nicht als „ordentlicher“ Zinsertrag generiert, sondern als Kursgewinn. Diese (nun eigentlich auch) abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinne bieten sich als Verrechnungsoption für Altverluste an.

Defensiv sind diese Konzepte aufgrund ihrer geringen Kursschwankungen. Dadurch kann gezielt und ruhig auf das „Verfallsdatum“ der Altverluste, den 31. Dezember 2013, hingearbeitet und eventuell auch per Sparplan angespart werden. Aber auch für diese Kapitalanlage gilt das übliche Marktrisiko.

Lassen Sie sich deshalb bei Ihrer Entscheidung nicht von steuerlichen Aspekten (ver)leiten.

Der steuerliche Vorteil der mit einer Verrechnung für Altverluste erreicht werden kann ist nur eine Zusatzrendite. Bedenken Sie bei Ihren Entscheidungen über Kapitalanlagen, dass jedem Vorteil ein Nachteil gegenüber steht. Informieren Sie sich. Gehen Sie mit einer Kopie des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zu Ihrer Bank und fragen Sie nach Kapitalanlagen, um den entstandenen Verlust steuermindernd zu nutzen. Aber Achtung: Prüfen Sie die Empfehlung, ob sie zu Ihrer Risikoneigung und in Ihr Gesamtkonzept passt.

Verzichten Sie nicht auf Rendite um eventuell Altverluste verrechnen zu können. Wenn andere Kapitalanlagen eine bessere Rendite aufweisen und besser in Ihr persönliches Profil passen, dann verzichten Sie auf ein Produkt zur Verrechnung der Altverluste. Kurzfristige Gewinne zu Lasten eines langfristigen Anlageplanes zu erzielen, ist wenig sinnvoll.

Wagen Sie einen Blick in die Zukunft.

  • Wie viel Geld können Sie investieren?

  • Werden ungebundene Lebensversicherungen fällig?

  • Können private Darlehen (Kredite auf das selbstgenutzte Haus) getilgt werden? Eine solche Tilgung führt zu einer 100prozentig sicheren Rendite in Höhe des Zinssatzes. Eine solche Rendite bei dieser Sicherheit finden Sie zurzeit vermutlich nirgends.

Altverluste können nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Gewinnen verrechnet werden.

Eine Gewinnchance ohne Risiko gibt es nicht. Wer Chancen nutzen will, muss Risiken eingehen. Welches Risiko zu Ihnen passt, dass wissen nur Sie selbst. Hilfestellung, um Ihr persönliches Risiko herauszufinden, liefert eine Vermögensaufstellung und eine Vermögensplanung. Aus ihr sind Ihre zukünftigen Vermögenswerte und Zahlungsströme zu erkennen. Die Chance und das Risiko einer Kapitalanlage sind immer abhängig von deren Laufzeit, der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und den Zielen, die Sie damit erreichen möchten. Nur ein Blick auf Ihre gesamte Vermögenssituation und Ihre langfristige Anlagestrategie ermöglicht das Risiko einzelner Anlageentscheidungen individuell abwägen zu können. Das gilt auch für die Verrechnung Ihrer Altverluste.

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Dirk Peters

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