Innenrohrsanierung
Spezialisierte Fachbetriebe bieten als Alternative zum Austausch der Trinkwasserleitung die Innenrohrsanierung.
Ist die Trinkwasserleitung (Gemeinschaftseigentum) in die Jahre gekommen, muss sie ersetzt werden. Ein großer Aufwand, der die Gemeinschaft mit Schmutz und hohen Kosten belastet. Demgegenüber soll die Innenrohrsanierung sauberer, schneller und sparsamer sein als der Komplettaustausch. Dabei wird die korrodierte Leitung nicht ausgewechselt, sondern mit einer eingespritzten Epoxidharzbeschichtung versehen. Viele Verwalter empfehlen diese Alternative aus wirtschaftlichen Gründen den Eigentümern. Allerdings bestehen große Zweifel, ob die Innenrohrsanierung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Gesundheitliche Risiken und deren rechtliche Folgen müssen berücksichtigt werden. Epoxidharz steht im Verdacht krebserregend zu wirken!
Seit einer Entscheidung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2010 kann ein im Jahr 2007 zugelassenes Dichtungsmittel auf Epoxidharzbasis nicht mehr als gesundheitlich unbedenklich gelten. Das DVGW-Lenkungskomitee für Wasserverwendung hat auf seiner Sitzung vom 24. Mai 2011 alle DVGW-Arbeitsblätter zur Epoxidharzsanierung zurückgezogen: Derzeit fehlten aus trinkwasserhygienischer und technischer Sicht wichtige Datengrundlagen.
Somit kann die Rohrinnensanierung nicht mehr als eine Maßnahme angesehen werden, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 20. November 2011 (Aktenzeichen: 201 C 546/10) darf der Mieter nach einer Innenrohrsanierung die Miete um 20 Prozent mindern. Grund ist die abstrakte Gesundheitsgefährdung, die einen Mangel der Mietsache darstelle. Vermietende Eigentümer sollten die „beschlusswillige“ Gemeinschaft auch auf dieses Urteil hinweisen.
Wird dennoch mehrheitlich die Innenrohrsanierung beschlossen, kann dieser Beschluss vor dem zuständigen Wohnungseigentumsgericht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Beschlussfassung angefochten werden. Die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erfolgen. Der Anfechtungsgrund ist der Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Kein Eigentümer muss das Risiko eigener gesundheitlicher Gefährdung oder der Gefährdung seiner Mieter in Kauf nehmen.
Wurde die Innenrohrsanierung bereits durchgeführt, müssen das Trinkwasser und die Anlage regelmäßig auf Kontaminationen untersucht werden.
Gibt es Gefährdungsanzeichen oder werden die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten, muss ein Austausch der „sanierten“ Leitungen erfolgen. Wer nicht ausreichend für den hygienisch einwandfreien Zustand der Leitungen und des Trinkwassers sorgt, kann sich neuerdings strafbar machen. Nach § 24 Absatz 1 Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 1. November 2011 in Verbindung mit § 75 Infektionsschutzgesetz drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Autor:
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Artikel des Autors (11)
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Mehrere Erben (Miterben) bilden eine Erbengemeinschaft.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Zur Nachfolgegestaltung gehört, als unerlässliches Mittel, die rechtsgeschäftliche Vollmacht.
Weiterlesen
-
Immobilienrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Spezialisierte Fachbetriebe bieten als Alternative zum Austausch der Trinkwasserleitung die Innenrohrsanierung.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Ist aktuell kein Notar erreichbar, sieht das Gesetz vor, dass mündlich ein Nottestament errichtet werden kann.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Wirksamkeit eines zeitlich verzögerten Ehegattentestaments
Weiterlesen
-
Mietrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Verletzung der Kautionsanlagepflicht: Mit welchem Satz muss der Vermieter die Mietsicherheit verzinsen?
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Die bisherigen Regelungen zum Erben in Europa gelten noch bis die Europäische Erbrechtsverordnung im Lauf des Jahres 2015 in Kraft tritt.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Welche Vor- und Nachteile bringen die neuen Regelungen zum Erben in Europa mit sich?
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Ohne das Wissen um die gesetzliche Erbfolge gibt es kein vernünftiges Testament.
Weiterlesen
-
Mietrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Anerkenntnis der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter bei vorbehaltloser Zahlung?
Weiterlesen
-
Familienrecht
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Eines der wichtigsten Ziele der Vorsorgevollmacht ist eine liebevoll-individuelle Versorgung im Alter statt einer kaltherzig-anonymen Betreuung.
Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Derzeit gibt es in Deutschland über 100.000 Standorte für Mobilfunkanlagen.
Weiterlesen
-
Kann die Gemeinde den Bau von Mobilfunkanlagen baurechtlich verhindern?
Weiterlesen
-
Holzschutz wird durch moderne Baumethoden und ökologische Baumaterialien ein immer wichtigeres Thema.
Weiterlesen
-
Der Verarbeiter von textilen Bodenbelägen für einen Klimaboden muss spezifische Gegebenheiten berücksichtigen.
Weiterlesen
-
Fugenbildungen bei Teppichfliesen und deren Ursache.
Weiterlesen
-
Ist Klimaboden eine Modeerscheinung oder ein System der Zukunft?
Weiterlesen
-
Ein Blockheizkraftwerk ist eine modular aufgebaute Anlage zur Gewinnung elektrischer Energie und Wärme.
Weiterlesen
-
Streitpunkt Lüften: Vom „Einwohnen" und richtigem Lüftungs- und Heizverhalten.
Weiterlesen
-
Eine Reihenhausanlage in Berlin steht mit weiteren Häusern der Siedlung unter Denkmalschutz, der sich auf die Spitzdächer bezieht.
Weiterlesen
-
Nicht wenige Häuslebauer finanzieren ihren Traum vom Eigenheim auch mit der Eigenleistung, der so genannten Muskelhypothek.
Weiterlesen
-
Nicht jeder darf im Verzeichnis aller Grundstücke (Grundbuch) alle beliebigen Daten einsehen.
Weiterlesen
-
Die Mosaikkunst florierte immer in bestimmten Zeiträumen, daher ist die Entwicklung nicht lückenlos nachvollziehbar.
Weiterlesen
-
Bestandsschutz von baulichen Anlagen und Baumaßnahmen bei Änderungen in der Bauordnung.
Weiterlesen