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Eigenleistung

Nicht wenige Häuslebauer finanzieren ihren Traum vom Eigenheim auch mit der Eigenleistung, der so genannten Muskelhypothek.

Als Bauherr kann man die Bau-Lohnkosten drücken, indem man selber Hand anlegt, daher der Begriff Muskelhypothek. Bei der Finanzierung werden die durch die Eigenleistung eingesparten Lohnkosten als Eigenkapital gewertet.

So eine Muskelhypothek lastet unter Umständen schwer. Als Bauherr sollte man sich gut überlegen, bei welchen Gewerken die Eigenleistung sinnvoll ist. Es sollten Arbeiten sein, die man möglichst ohne fremde Hilfe erledigen kann, wenn mal ein Helfer ausfällt oder keine Lust hat. Außerdem sollten es Baumaßnahmen sein, von denen man selber etwas versteht oder die man unter fachkundiger Anleitung leisten kann. Angefangene, eventuell sogar mangelhafte Arbeiten durch Handwerker fertig stellen zu lassen ist meist teurer, als wenn man den Auftrag von vornherein an ein Handwerksunternehmen vergibt.

Besonders wichtig: Es sollte sich bei der Eigenleistung nicht um Gewerke handeln, bei denen sich Fehler besonders folgenschwer auswirken.

Ein gutes Beispiel für eine Eigenleistungen, die man ohne fachmännische Anleitung besser nicht verrichten sollte, ist die Kellerisolierung von außen. Die Anbringung eines Bitumenanstrichs samt Wärmeisolierung an die Kelleraußenwände hört sich zunächst einfach an. Man kann aber auch hier Fehler machen. Und die wirken sich meist fatal aus, zum Beispiel durch eindringende Feuchtigkeit. Mangelhafte Eigenleistung kann zu hohen Folgekosten führen. Außerdem muss ein Bauunternehmen bei Fehlern nachbessern, jedenfalls wenn sie bei der Abnahme bemerkt und bemängelt werden. Das ist bei der Eigenleistung natürlich nicht der Fall, da muss der Bauherr wieder ran. Oder er vergibt nun einen Auftrag an einen Handwerker, was die ganze Sache eben wieder teurer macht.

Durch Eigenleistung sollte der Bauablauf auch nicht gestört werden. Sonst kann es unter Umständen zu erheblichen Bauverzögerungen kommen. Man sollte sich deshalb vor Baubeginn vom Bauunternehmer beziehungsweise vom Bauträger einen Bauzeitenplan aushändigen lassen, in dem die Eigenleistung mit eingeplant ist. Zu klären sind auch versicherungsrechtliche Fragen, gerade wenn es um die Absicherung der Helfer aus dem Freundes- und Bekanntenkreis geht. Hier sollte man vor Beginn der Arbeiten mit einem Versicherungsbüro und der Bau-Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen.

Wer beim Bau eines Hauses mit einem Generalunternehmer oder Bauträger zusammenarbeitet, sollte schon im Bauvertrag klare Regelungen darüber treffen, wo und wie die Eigenleistung erbracht wird.

Vor allem aber sollte im Vorfeld geklärt werden, mit welchen Geldbeträgen die Eigenleistung bei der Schlussrechnung oder bei Abschlagszahlungen vergütet, also gutgeschrieben wird. So spart man sich unter Umständen schwierige Verhandlungen während der Bauphase. Insbesondere wenn man sich nachträglich zur Eigenleistung entschließt, tauchen Fragen nach der (Rück-)Vergütung auf. In der Regel lässt sich ein Bauunternehmer oder Bauträger bei der Kalkulation der Baukosten nicht in die Karten schauen.

Fazit: Mit der Eigenleistung sollte man sich selbst nicht überfordern. Sie müssen mit dem Bauunternehmer beziehungsweise dem Bauträger abgesprochen und sollten vertraglich festgehalten werden. Bei einem Vertrag über ein schlüsselfertiges Eigenheim sollte möglichst vor Baubeginn geklärt werden, wie die eventuelle Eigenleistung vergütet, also bei der Vertragssumme in Abzug gebracht wird. Versicherungsfragen sind vorab zu klären, ebenso Meldepflichten bei der Bau-Berufsgenossenschaft. Über Rechtsfragen zur Eigenleistung beraten fachkompetente Rechtsanwälte.

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RA Bernd Weinmann

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