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SEPA

Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA - Termin: 1. August 2014

Die Zeit läuft. Zum 1. August 2014 wird der Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Bis zu diesem Tag muss die Umstellung vollzogen sein. Wenn nicht, drohen Liquiditätsengpässe. Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit den möglichen Auswirkungen, damit Ihr Betrieb auch nach dem 1. August 2014 reibungslos weiterläuft. Delegieren Sie am Besten die Vorbereitung und Anpassung Ihrer bestehenden Praxisprozesse an ihre Mitarbeiter.

Das neue SEPA-Verfahren

Durch das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) wird im Wirtschaftsraum der Europäischen Union ein einheitliches Verfahren zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisungen, Lastschriften) geschaffen. Die Umstellung auf SEPA hat Auswirkungen auf die gesamte Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs. Auf Ihre Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Sie persönlich. Betroffen sind Sie als Unternehmer und auch als Verbraucher (Privatperson). Als Unternehmer müssen Sie auf das neue Verfahren umstellen. Als Verbraucher, zum Beispiel als Empfänger von Mietzahlungen, könnte Ihnen – sofern Ihre Bank eine kostenlose Konvertierung der Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC unterstützt - eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 eingeräumt werden.

Die Umstellung bringt Ihnen neue Formate für die Kontonummer und die Bankleitzahl. Diese heißen jetzt IBAN (International Bank Account Number – früher Ihre Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code – früher Ihre Bankleitzahl). Beide weichen deutlich von der bekannten Kontonummer und Bankleitzahl ab. Sie benötigen diese für Ihre Überweisungen zum Beispiel an Ihre Dienstleister oder Ihr Personal. Andererseits benötigen Ihre Kunden Ihre IBAN und BIC, damit Sie ihr Geld bekommen.

Das heißt, sowohl Sie als Zahlungsempfänger und auch Ihre Zahlungsempfänger müssen ihre IBAN und BIC dem jeweils anderen Vertragspartner kommunizieren.

Daueraufträge werden nach Angabe der Bundesbank für Verbraucher automatisch umgestellt. Eine aktive Umstellung durch Sie ist allerdings der sicherere Weg. Ihre eigenen Daueraufträge haben Sie selbst in der Hand. Wenn Sie Geld per Dauerauftrag erhalten, ist es zu empfehlen, diesen Personen oder Institutionen Ihre neuen Bankdaten mitzuteilen.

Mit Lastschrifteinzügen, die ab 1. August 2014 ausschließlich elektronisch möglich sind, haben viele meist nur am Rande zu tun. Zum Beispiel mit dem ELV (elektronisches Lastschriftverfahren), wenn Ihre Kunden mit der EC-Karte bezahlen. Dieses Verfahren ist bis zum 31. Januar 2016 nutzbar. Es wird bis dahin in das SEPA-Verfahren eingebunden. Diejenigen, die Lastschriften einsetzen, sollten sich umgehend mit dem Thema SEPA auseinandersetzen und Kontakt zu Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater aufnehmen. Das Thema „Lastschriften“ wird an dieser Stelle ausgeklammert, weil es für viele nur eine geringe Rolle spielt.

Auswirkungen der Umstellung

Überweisungen und Lastschriften werden ab dem 1. August 2014 nur noch im SEPA-Format ausgeführt. Sie werden nicht geprüft und dem Empfänger innerhalb eines Banktages gutgeschrieben. Im Verwendungszweck können ab dem Umstellungstag auf SEPA statt bisher 378 Stellen nur noch 140 Stellen eingetragen werden. Auch die zu verwendenden Zeichen sind normiert. Unter anderem sind Umlaute wie „ä“ nicht erlaubt.

DTAUS-Dateien, mit denen Zahlungsaufträge per Diskette, CD, USB-Stick, Datei oder elektronischer Datenübermittlung mittels Begleitzettel an die Bank zur Ausführung weitergeleitet wurden, können durch die Banken nicht mehr umgewandelt und verarbeitet werden. Nach der Umstellung gibt es auch keine Sammelüberweisungen in Papierform mehr, mit denen oft noch die Gehälter, Lohnsteuer und Sozialversicherung gezahlt werden. Stattdessen ist die elektronische Datenübermittlung im SEPA-Format online oder die Einzelüberweisung auf Papier zu nutzen.

Folgenden Berührungspunkten sollten Sie Beachtung schenken.

Viele Softwarehersteller bieten Umstellungsassistenten von der Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC an. So auch die DATEV, das meist genutzte Rechenzentrum der Steuerberater. Die Vergabe der IBAN und BIC erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, die allerdings Freiräume für Banken lässt. Und in diesen Freiräumen liegt die Ursache, dass zwar standardisiert umgestellt werden kann, eine 100prozentige Garantie, dass die neue IBAN auch tatsächlich der Kontonummer des Zahlungsempfängers entspricht, gibt es aber nicht.

Die Trefferquote der Umstellungsassistenten ist sehr hoch. Aber nicht so hoch, dass auf eine Kontrolle der IBAN verzichtet werden kann, zum Beispiel bei Ihren Mitarbeitern. Deren Bankverbindung kann automatisiert umgestellt werden. Der sicherere Weg ist jedoch die Abfrage und Weitergabe der IBAN und BIC Ihrer Mitarbeiter an Ihren Steuerberater beziehungsweise Ihre Buchhaltung. Soll eine Überweisung tatsächlich ankommen, sollten Sie Ihren Kunden Ihre IBAN und BIC mitteilen.

Eine Prüfung der IBAN durch die Bank erfolgt nicht.

Rund um Ihre Gehaltsverarbeitung sind es nicht nur die Bankverbindungen Ihrer Mitarbeiter, die gefragt sind, sondern auch die anderer Zahlungsempfänger. Zu den Wichtigen zählen: das Finanzamt, die Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, die betriebliche Altersvorsorge (BAV), vermögenswirksame Leistungen (VWL) und bei Lohnpfändungen, die der Pfändungsempfänger. Diese Daten sind in die Lohn- und Zahlungsverkehrsprogramme einzupflegen. Zur Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs zur Lohnbuchführung bietet Ihr Steuerberater Ihnen viele alternative Lösungen an.

Diejenigen, die an Sie überweisen, müssen Kenntnis über Ihre IBAN und BIC erhalten. Informieren Sie sie daher rechtzeitig. Denken Sie bitte auch an die Medien, in denen Sie Ihre Bankverbindung kommunizieren. Ihre Briefbögen, Ihr Abrechnungsprogramm, Ihre Flyer, Ihre Internetpräsenz. Im privaten Bereich sind beispielsweise Ihre Mieter oder Ihre Rentenkasse zu informieren.

Der Countdown läuft. Insbesondere denjenigen, die mit Lastschrifteinzügen arbeiten, ist eine umgehende Beschäftigung mit dem Thema SEPA zu empfehlen. Damit es Sie nicht kalt erwischt in den Sommertagen im August 2014.

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Dirk Peters

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