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Cumulus-Fonds

Missstände bei Cumulus-Fonds führten zur Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus.

Etliche Anleger haben in den neunziger Jahren Beteiligungen an Cumulus-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt, haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Vielmehr stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Cumulus-Fonds - wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektechecks bereits 1993 prognostiziert - „um ein überteuertes Angebot“ handelte, „das im Vergleich zu vielen anderen Immobilienfonds etliche zusätzliche Risiken beinhaltet.“ Die im Laufe der nachfolgenden Jahre eingetretenen immensen Missstände führten zwischenzeitlich zu der Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus.

Vielen Anlegern sind die im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung bestehenden Risiken nicht bewusst. Die Gesellschafter haften für die Schulden ihres Cumulus-Fonds unbegrenzt, anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privaten Vermögen. Recherchen haben ergeben, dass bei allen Cumulus-Fonds hohe - zumeist den Wert der Immobilie weit übersteigende - Bankdarlehen aufgenommen wurden.

Vor diesem Hintergrund besteht nunmehr für alle Anleger, die noch Gesellschafter sind, ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko.

So wurden beispielsweise Gesellschafter des Cumulus-Fonds Mönchengladbach seitens der Geschäftsführung, der Fa. ALWOG GmbH, Ludwigshafen vor eine unangenehme die Wahl gestellt. Die Gesellschafter sollten 3.700 Euro Sanierungsbeitrag (pro 15.000-Euro-Anteil) zahlen. Anderenfalls würden sie von der Bank mit über 8.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Zwischenzeitlich wurden auch die Gesellschafter der Cumulus-Fonds Neue Bundesländer Nr. 1 sowie Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt seitens der Geschäftsführung zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen aufgefordert.

Nur durch die Bündelung der Gesellschafterinteressen und Bildung einer schlagkräftigen Gemeinschaft wird es möglich sein, der drohenden Haftungsfalle zu entkommen. Der Zweck der nunmehr gegründeten Aktionsgemeinschaft ist, die einzelnen Gesellschafter der Cumulus-lmmobilienfonds zusammen zu schließen.

Die Aktionsgemeinschaft Cumulus will bei Gesellschafterversammlungen Mehrheitsbeschlüsse erreichen.

In diesem Zusammenhang sollen folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Abwahl der bestehenden Geschäftsführung;

  • Erhebung der wirtschaftlichen Situation und Beseitigung der Missstände;

  • Durchsetzung von Schadensersatz gegen Initiator / Geschäftsführung und Banken unter Aufarbeitung der Unterlagen;

  • Beschränkung der Haftung;

  • Ausstieg aus der Immobilienbeteiligung.

Gesellschaftern, in deren Fällen bis dato noch kein Vergleich mit der finanzierenden Bank geschlossen werden konnte, ist zudem ein bankenrechtliches Vorgehen anzuraten. Hier konnten in der Vergangenheit bereits erhebliche Darlehensreduzierungen bis zu 100 Prozent erzielt werden. Selbst wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, ist ein Vorgehen noch möglich.

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RA Andreas Frank

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