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Widerruf von Darlehensverträgen – Prüfen Sie Ihre Rechte

Die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachsen fanden durch Überprüfung von rund 10.000 Kreditverträgen heraus, dass die große Mehrheit der nach dem 01.11.2002 abgeschlossenen Kredit- und Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.

Die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachsen fanden durch Überprüfung von rund 10.000 Kreditverträgen heraus, dass die große Mehrheit der nach dem 01.11.2002 abgeschlossenen Kredit- und Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.

Verbraucher, die im Zeitraum von September 2002 bis Juni 2010 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, sollten Ihren Darlehensvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Ist diese nämlich nicht korrekt, stehen die Chancen günstig, den gesamten Kreditvertrag zu widerrufen.

Konkret geht es dabei darum, dass die meisten Belehrungen über den Widerruf des Darlehensvertrages inhaltlich falsch sind und auch dem Muster der damals geltenden Anlage zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV nicht entsprechen. Dies führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Deswegen ziehen immer mehr Kreditnehmer bei ihren Darlehensverträgen den „Widerrufsjoker“. Dieser ermöglicht es aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen den Kredit vorzeitig zu beenden.

Wer eine Finanzierung zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, kann dann zu den aktuellen, wesentlich attraktiveren Zinssätzen umschulden, und zwar ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Doch die Zeit drängt! So bleibt nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit, den Widerruf zu einem sog. „Altkreditvertrag“ zu erklären. Danach ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Den betroffenen Darlehensnehmern wird daher eine grundsätzliche Prüfung ihrer Darlehensverträge empfohlen - s. aktuelle Rechtsprechungstendenzen bei Prüfung zur Frage der Widerruflichkeit eines Kreditengagements.

So haben zwischenzeitlich diverse Oberlandesgerichte eine Widerrufsbelehrung allein schon wegen Verwendung von Fußnoten für unwirksam erachtet und dem Darlehensnehmer folglich den Weg zur Beendigung der zumeist kostenträchtigen Engagement geebnet.

Über den Autor

Rechtsanwältin Bettina Wittmann


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